Hallo Mega,
Richtig. Und da du die Behauptung aufgestellt hast, es würde die Lizenz verändern, würde mich der Passsus in der GPL interessieren.
Das ist nur Begriffsglauberrei. Im Prinzip wird ja zwischen Nutzer und Autor ein Vertrag geschlossen, der Lizenzvertrag. Zu dem Gehören eben alle Regelungen, welche Nutzungsrechte der Autor einräumt und unter welchen Bedingungen. Die GPL gehört da mit dazu, wenn man sie verwendet. Wenn man noch weitere Regelungen hinzufügt, gehören die eben auch dazu.
Habe ich nie abgestritten. Bei der GPL _muss_ der SOurcecode sogar dabei sein.
Ich habe folgendes geschrieben:
Darfst Du, aber der Käufer darf sie dann weiter verschenken, deswegen ist es ziemlich witzlos, GPL-Software kann man praktisch immer kostenlos bekommen, so sie einmal veröffentlicht wurde.
Du hast darauf geantwortet:
Wo ist denn das in der GPL festgelegt? Und bitte die englische Version, da die deutsche Version nicht aktuell ist.
Die Stellen habe ich Dir geliefert, sonst nichts. Wenn Du gar nie behaupten wolltest, dass das nicht stimmt, ist das auch recht.
Wenn der Copyrighthinweis erhalten bleiben muss, darf er auch nicht verlegt werden. Oder hast du irgendwo was gelesen, was es erlaubt, den Copyrighthinweis beliebig zu verändern?
Ich hab gelesen, dass es erlaubt ist, den Sourcecode zu verändern und nichts, was mir verbietet, zu verändern _wie_ ein Copyrighthinweis ausgegeben wird.
Dann kann ich den Hinweis auch in einer Textdatei auf meinem Rechner speichern und ihn aus dem Quellcode löschen.
Nein, denn dass man diesen mit ausliefern muss, steht ja wirklich explizit in der GPL.
Das sagt der Passus, dass das Copyright angemessen erhalten bleiben muss. Und angemessen ist die vom Programmierer gewählte Art, sonst hätte er es anders gemacht.
Angemessen ist angemessen, sonst erstmal gar nichts. Was angemessen ist, muss im Zweifel ein Richter klären. Angemessen heißt vermutlich, dass der Hinweis der Bedeutung des Beitrags des Autors entsprechen muss (wenn ich ein Mini-Patch beisteuere, reicht das, wenn das irgendwo in der betroffenen Datei steht, wenn ich das halbe Programm schreibe eher nicht oder so ähnlich) und dass man den Hinweis vernünftig finden können muss.
Ein wichtiger Punkt ist aber, dass es hier gar nicht um die Weitergabe eines Programms geht, sondern nur um die Veränderung eines Programms für den eigenen Gebrauch. Da steht in der GPL:
"You may make, run and propagate covered works that you do not convey, without conditions so long as your license otherwise remains in force."
Heißt, ich darf machen, was ich will, so lang ich das gar nicht veröffentliche. Im Falle des HTML-Baukastens geht es aber nur darum, die Software auf dem eigenen Webserver zu installieren und dabei den Link zu streichen.
(Das "as long as your license otherwise remains in force" heißt, dass das nur gilt, so lange man nicht anderweitig gegen die GPL verstößt, z.B. durch verwenden des Codes in einem Closed-Source-Produkt. Soll wohl etwas abschreckende Wirkung haben.)
Bevor Du jetzt argumentierst, dass das Zugänglichmachen der Software übers Web ja veröffentlichen im Sinne der GPL wäre:
"To “convey” a work means any kind of propagation that enables other parties to make or receive copies. Mere interaction with a user through a computer network, with no transfer of a copy, is not conveying."
Grüße
Daniel