slefaman: Verleihrecht

Hallo Liebe Leute...

bin kurz davor mich selbstständig zu machen.
verleih von ungeschnitten/ungeprüften/indzierten filmen in Deutschland, per Versand online!

dass sowas möglich ist weiss ich! da ich schon mal ein Praktikum gemacht haben, die ähnliches tun,... es war schauderhaft mit ansehen zu müssen, dass da kaum jemand eine Ahnung davon hatte,...

manchmal ist es ahlt so das 16er u 18er beide UNCUT sind! wegen der verleih Version, ..

ok, das ist aber nicht das Thema! sorry

wie bekomme ich das verleihrecht?
kann ich ungeprüfte filme verleihen, wenn es sicher gegeben ist, dass sie auch NICHT minderjährigen zugänglichlich gemacht werden, per einschreiben mit Rückschein, zum Beispiel, (vorher Ausweisskopie)

ich bedanke mich schon jetzt für eure mühen.

  1. wie bekomme ich das verleihrecht?
    kann ich ungeprüfte filme verleihen, wenn es sicher gegeben ist, dass sie >auch NICHT minderjährigen zugänglichlich gemacht werden, per einschreiben >mit Rückschein, zum Beispiel, (vorher Ausweisskopie)

    Hallo,
    wenn ich Dich richtig verstehe geht es dir um folgende 2 Punkte:

    Punkt 1: Darfst du indizierte Filme in Deutschland vertreiben
    Punkt 2: Wie kannst du technisch die Altersprüfung lösen.

    Zu Punkt 2: Es gibt doch in Deutschland das Post-Ident-Verfahren. Damit kann doch sichergestellt sein das jemand über 18 Jahre alt ist. Meines Erachtens nach sollte das genügen, da es auch die Banken verwenden.

    Zu Punkt 1: Das würde mich auch mal interessieren. Ich denke mal indizierte Filme dürfen in Deutschland NICHT verkauft werden, sonst wären Sie ja nicht indiziert.
    Meines Erachtens nach gibt es doch diese Varianten:
    Frei für alle Altersklassen
    Frei ab 6 Jahren
    Frei ab 12 Jahren
    Frei ab 16 Jahren
    Frei ab 18 Jahren
    Indiziert, also verboten, egal welches Alter.

    1. Tach,

      Zu Punkt 1: Das würde mich auch mal interessieren. Ich denke mal indizierte Filme dürfen in Deutschland NICHT verkauft werden,

      falsch, sie dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden und unterliegen außerdem einem weitreichenden Werbeverbot. Weitergehender als die Indizierung ist die Beschlagnahme, von einem Gericht beschlagnahmte Medien dürfen nicht mehr verkauft werden.

      mfg
      Woodfighter

      1. Ich denke mal indizierte Filme dürfen in Deutschland NICHT verkauft werden,

        falsch, sie dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden und unterliegen außerdem einem weitreichenden Werbeverbot. Weitergehender als die Indizierung ist die Beschlagnahme, von einem Gericht beschlagnahmte Medien dürfen nicht mehr verkauft werden.

        Mal im Ernst. Als lange mitlesender Selfhtml User hab ich hier schon viele Anregungen bekommen. So habe ich mich nach langer Zeit auch dazu entschieden keine Tabellen mehr einzusetzen sondern CSS.

        Zum obigen Thread-Ausschnitt. Das war mir bisher neu gewesen, ich hab da noch von früher in Erinnerung das es hieß das Doom indiziert ist. Ich bin immer davon ausgegangen das es somit in Deutschland verboten ist, also das indiziert gleich verboten bedeutet.
        Hab ich wieder was dazugelernt.

        Nur ein interessanter Punkt der mir noch einfällt. Pornographie darf Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Aber aufgrund der Uhrzeit (ab Mitternacht) darf dafür im Fernsehen geworben werden, obwohl ein Jugendlicher

        • Erstens Nachts aufbleiben könnte
        • Zweitens das Fernsehprogramm aufnehmen könnte.

        Somit müßte für eine Website das gleiche gelten wie für ein Fernsehprogramm, nämlich das zu bestimmten Zeiten Werbung für Filme ab 18 gemacht werden dürfte. Also wäre doch die simpelste Lösung eine Funktion auf die Website einzubauen, das ab 0.00 Uhr Werbung für indizierte Filme auf der Seite erscheint.

        1. Tach,

          Nur ein interessanter Punkt der mir noch einfällt. Pornographie darf Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Aber aufgrund der Uhrzeit (ab Mitternacht) darf dafür im Fernsehen geworben werden, obwohl ein Jugendlicher

          nein, es darf dort nicht für Pornographie (Erotikfilme sind allerdings keine Pornographie) geworben werden.

          Somit müßte für eine Website das gleiche gelten wie für ein Fernsehprogramm, nämlich das zu bestimmten Zeiten Werbung für Filme ab 18 gemacht werden dürfte. Also wäre doch die simpelste Lösung eine Funktion auf die Website einzubauen, das ab 0.00 Uhr Werbung für indizierte Filme auf der Seite erscheint.

          Ich kann mich nicht daran erinnern, ob es ein Urteil dazu gibt, allerdings würde ich davon ausgehen, dass die Regelung des Fernsehens (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) nicht so einfach auf Webseiten übertragen werden dürfen.

          mfg
          Woodfighter

        2. Hallo

          Pornographie darf Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Aber aufgrund der Uhrzeit (ab Mitternacht) darf dafür im Fernsehen geworben werden

          Die Bilder/Filmchen sind an den justiziablen Stellen zensiert und es wird (von den werbenden Säuselstimmchen) nicht von Porno gesprochen.

          Somit müßte für eine Website das gleiche gelten wie für ein Fernsehprogramm, nämlich das zu bestimmten Zeiten Werbung für Filme ab 18 gemacht werden dürfte. Also wäre doch die simpelste Lösung eine Funktion auf die Website einzubauen, das ab 0.00 Uhr Werbung für indizierte Filme auf der Seite erscheint.

          Wann ist es im Internet wie spät?

          Tschö, Auge

          --
          Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
          Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2
          1. Wann ist es im Internet wie spät?

            Swatch-Internet Zeit

            Das wäre doch theoretisch die Lösung? Wobei eine deutsche Seite sich ja grundsätzlich erst mal nur an Deutsche Gesetze halten muß. Wenn in einem Deutschen Fernsehsender etwas läuft das in einem anderen Land verboten ist wird es ja trozdem gesendet.

            1. Hi!

              Das wäre doch theoretisch die Lösung? Wobei eine deutsche Seite sich ja grundsätzlich erst mal nur an Deutsche Gesetze halten muß. Wenn in einem Deutschen Fernsehsender etwas läuft das in einem anderen Land verboten ist wird es ja trozdem gesendet.

              Irgendwie verwechselst Du da was. Die Filmchen aufs Handy bekommst du z.b. auch per Werbung in jeder x-beliebeigen PC Zeitschrift.  Jedenfalls war das mal so. Ich lese die kaum noch. Die Werbung kommt so spaet, weil vernuenftige Unternehmen fuer diese Zeit kein Geld ausgeben.

              Ausserdem: ab 18 ist nicht gleich indiziert. Und indiziert ist nicht gleich verboten. Es kommt einem nur so vor, weil es nicht beworben (ausgestellt) werden darf. Wenn Du in deinem Spieleladen den Verkaeufer nach einem indiziertem Spiel fragst kann er es Dir verkaufen. Nur wird es es wahrscheinlich nicht haben. Weil man hier als Kunde wirklich danach fragen muss. Das rentiert nicht.

              Ich denke, eine Webseite fuer indizierte Produkte wird in Deutschland nicht funktionieren. Es ist schon schwierig genug original Computerspiele zu bekommen, selbst wenn diese sich in keiner Weise von der Deutschen Version (ausser der lokalisierung) unterscheiden. Die haben meist keine Altersfreigabe und duerfen somit hier nur ab 18 erworben werden, mit allen dazugehoerigen laestigen Umstaenden.

              Bleibt fast nur, Globalisierung sei dank, mal eben im Ausland zu bestellen. Hierzu habe ich allerdings eine kleine, interessante Beobachtung bei Amazon gemacht: Ich habe ein original engl. Computerspiel bei Amazon UK erworben, dass auf der deutschen Seite nicht auffindbar war. 3 Tage spaeter hatte ich es in der Hand mit Absendeadresse eines deutschen Amazonlagers... ;)

              --
              "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
                    - T. Pratchett
              1. Hi,

                Wenn Du in deinem Spieleladen den Verkaeufer nach einem indiziertem Spiel fragst kann er es Dir verkaufen. Nur wird es es wahrscheinlich nicht haben. Weil man hier als Kunde wirklich danach fragen muss. Das rentiert nicht.

                du solltest mal eine Liste der indizierten Spiele betrachten, dann wird dir schnell klar werden, dass die meissten Geschäfte die vorrätig haben.

                Gruss
                Mario

                1. Yerf!

                  du solltest mal eine Liste der indizierten Spiele betrachten, dann wird dir schnell klar werden, dass die meissten Geschäfte die vorrätig haben.

                  Hm, welche Spiele wurden denn in den letzten Jahren überhaupt indiziert?

                  Die paar wenigen, die es getroffen hätte sind doch in Deutschland erst gar nicht erschienen...

                  Gruß,

                  Harlequin

                  --
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                  1. Hi,

                    Hm, welche Spiele wurden denn in den letzten Jahren überhaupt indiziert?

                    wo du Recht hast, hast du Recht. Bin nicht ganz auf dem Laufenden, denn als mich Spiele noch interessiert hatten, war die Indizierungproblematik vorhanden, aber auch wieder nicht, weil selbst MediaMarkt mich aus dem Lagersortiment problemlos bediente.

                    Mario

                    1. Yerf!

                      wo du Recht hast, hast du Recht. Bin nicht ganz auf dem Laufenden, denn als mich Spiele noch interessiert hatten, war die Indizierungproblematik vorhanden, aber auch wieder nicht, weil selbst MediaMarkt mich aus dem Lagersortiment problemlos bediente.

                      Bevor die Altersangaben bei Spielen rechtlich bindend wurden, war die Indizierng ja die einzige Möglichkeit ein Spiel für Jugendliche unzugänglich zu machen.

                      Aber seitdem es ein bindendes FSK18 gibt wurde eigentlich kaum noch indiziert. Von daher ist die neue Regelung eigentlich ganz gut.

                      Gruß,

                      Harlequin

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                      1. Moin!

                        Aber seitdem es ein bindendes FSK18 gibt wurde eigentlich kaum noch indiziert. Von daher ist die neue Regelung eigentlich ganz gut.

                        Insbesondere ist wohl festzustellen, dass die gesamte Verschärfung der Gesetze in diesem Sektor erst dazu geführt hat, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, sich als Geschäft auf diesen Kundenteil einzustellen. Anstatt eher weniger Spiele/Medien, die indiziert wurden und deshalb komplett unsichtbar werden mussten, gibt es jetzt ein deutlich größeres Angebot im Sektor FSK18, für dass sich die Errichtung von Infrastruktur lohnt. Und damit steigt auch die Nachfrage.

                        - Sven Rautenberg

                        1. Yerf!

                          Insbesondere ist wohl festzustellen, dass die gesamte Verschärfung der Gesetze in diesem Sektor erst dazu geführt hat, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, sich als Geschäft auf diesen Kundenteil einzustellen.

                          Ich bin ja immer noch der Meinung, das die Neuregelung keine Verschärfung war, auch wenn es so angedacht war. Vor allem den Spiele-Markt hat es eher auf ein normales Niveau gebracht.

                          Anstatt eher weniger Spiele/Medien, die indiziert wurden und deshalb komplett unsichtbar werden mussten, gibt es jetzt ein deutlich größeres Angebot im Sektor FSK18, für dass sich die Errichtung von Infrastruktur lohnt. Und damit steigt auch die Nachfrage.

                          Die zahl der Kunden für Ü-18-Spiele ist in den letzten jahren sicher auch gestiegen und durch die neue Regelung kann man diesen Markt auch ohne große Hindernisse bedienen.

                          Sicher hat die neue Regelung auch Nachteile. So sind jetzt alle ungeprüften Medien automatisch FSK18, wodurch man für jedes Import-Spiel einen Altersnachweis erbringen muss. Aber das ist verkraftbar (nur ärgerlich, wenn der tatsächliche Besteller grad nicht da ist und der Postbote ausnahmsweise doch mal den Ausweis sehen will...)

                          Gruß,

                          Harlequin

                          --
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                          1. Hallo

                            »» Insbesondere ist wohl festzustellen, dass die gesamte Verschärfung der Gesetze in diesem Sektor erst dazu geführt hat, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, sich als Geschäft auf diesen Kundenteil einzustellen.

                            Ich bin ja immer noch der Meinung, das die Neuregelung keine Verschärfung war, auch wenn es so angedacht war. Vor allem den Spiele-Markt hat es eher auf ein normales Niveau gebracht.

                            Ich finde schon, dass da eine Verschärfung stattgefunden hat. Es gab da vor einigen Jahren ein Echtzeitstrategiespiel, das für den deutschen Markt umgebaut wurde, sodass anstatt auf Menschen auf Androiden geschossen wurde und anstatt Blut Maschinenöl floss. Die werden das nicht umsonst gemacht haben. Anscheinend war (zu dem Zeitpunkt(?)) der Markt bei FSK18 offensichtlich nicht groß genug, sodass das Spiel auch jüngeren Käufern zugänglich bleiben sollte.

                            Tschö, Auge

                            --
                            Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
                            Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2
                            1. Yerf!

                              Ich finde schon, dass da eine Verschärfung stattgefunden hat.

                              Verschärfung bei den Spielinhalten oder bei der Gesetzgebung?

                              Es gab da vor einigen Jahren ein Echtzeitstrategiespiel, das für den deutschen Markt umgebaut wurde, sodass anstatt auf Menschen auf Androiden geschossen wurde und anstatt Blut Maschinenöl floss. Die werden das nicht umsonst gemacht haben. Anscheinend war (zu dem Zeitpunkt(?)) der Markt bei FSK18 offensichtlich nicht groß genug, sodass das Spiel auch jüngeren Käufern zugänglich bleiben sollte.

                              Früher gab es keinen Markt für FSK18, da es diese Einstufung nicht gab. Da wurde alles, was für Jugendliche ungeeignet erschien indiziert. Damit viel dann jegliche Werbemöglichkeit flach und Spiele-Magaziene mussten aufpassen, dass ihr Testbericht nicht als Werbung ausgelegt wird.

                              Heutzutage ist die Situation entspannter, da eine FSK18-Einstufung auch ein gewisser Schutz vor einer Indizierung ist. (Es gab bisher glaub ich nur einen Fall wo ein FSK18 eingestuftes Spiel nachträglich doch indiziert wurde). Außerdem liegt nun die Schwelle für eine Indizierung wesentlich höher.

                              Gruß,

                              Harlequin

                              --
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                              1. Hallo

                                »» Es gab da vor einigen Jahren ein Echtzeitstrategiespiel, das für den deutschen Markt umgebaut wurde, sodass anstatt auf Menschen auf Androiden geschossen wurde und anstatt Blut Maschinenöl floss. Die werden das nicht umsonst gemacht haben. Anscheinend war (zu dem Zeitpunkt(?)) der Markt bei FSK18 offensichtlich nicht groß genug, sodass das Spiel auch jüngeren Käufern zugänglich bleiben sollte.

                                Früher gab es keinen Markt für FSK18, da es diese Einstufung nicht gab.

                                Das Spiel kam schon zu Zeiten der FSK heraus und genau wegen der zu erwartenden Einstufung wurde das Spiel für den deutschen Markt angepasst.

                                Damit viel dann jegliche Werbemöglichkeit flach und Spiele-Magaziene mussten aufpassen, dass ihr Testbericht nicht als Werbung ausgelegt wird.

                                So weit, so klar.

                                Mich tangiert(e) der Kram sowieso nicht, da die relevanten Spielegenres mich nicht interessier(t)en, aber als bis vor etwa vier Jahren regelmäßiger Leser von PC-Spielezeitschriften habe ich das natürlich mitbekommen. War schon "lustig", wenn da beim Vergleich eines neuen Spiels mit den Features anderer Spiele des gleichen Genres im Tabellenkopf "indiziertes Spiel" anstatt des Namens stand.

                                Tschö, Auge

                                --
                                Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
                                Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2
                                1. Yerf!

                                  Das Spiel kam schon zu Zeiten der FSK heraus und genau wegen der zu erwartenden Einstufung wurde das Spiel für den deutschen Markt angepasst.

                                  Gut, dass man etwas rumschnibbld um durch eine niedrigere Einstufung einen größeren Kundenkreis zu bekommen ist nichts neues, das gibts bei Filmen ja auch.

                                  Allerdings mag das wirklich etwas stärker geworden sein, da es nun mehr Abstufungen gibt.

                                  Mich tangiert(e) der Kram sowieso nicht, da die relevanten Spielegenres mich nicht interessier(t)en, aber als bis vor etwa vier Jahren regelmäßiger Leser von PC-Spielezeitschriften habe ich das natürlich mitbekommen.

                                  Mich tangiert es vor allem wegen der automatischen Einstufung aller ungeprüften Spiele als FSK18, die alle Importversionen betrifft. Damit ist ein Versand nur gegen Altersnachweis möglich (und in den Ladengeschäften bekommt man meistens nur die deutsche Version).

                                  War schon "lustig", wenn da beim Vergleich eines neuen Spiels mit den Features anderer Spiele des gleichen Genres im Tabellenkopf "indiziertes Spiel" anstatt des Namens stand.

                                  Jupp ;-)

                                  Wobei man auch da inzwischen sieht, dass kaum noch Spiele indiziert werden.

                                  Gruß,

                                  Harlequin

                                  --
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                              2. Moin!

                                Früher gab es keinen Markt für FSK18, da es diese Einstufung nicht gab. Da wurde alles, was für Jugendliche ungeeignet erschien indiziert. Damit viel dann jegliche Werbemöglichkeit flach und Spiele-Magaziene mussten aufpassen, dass ihr Testbericht nicht als Werbung ausgelegt wird.

                                Heutzutage sind Spielemagazine so aufgestellt, dass sie im Ladenverkauf Hefte "für alle" und "ab 16" verkaufen, und im Abo auch noch eine "ab 18"-Version anbieten - inklusive entsprechend angepaßter Begleit-DVDs.

                                Das hat es früher nicht gegeben, da wurde über noch nicht indizierte Spiele möglichst schnell berichtet, bevor die Entscheidung fiel, und Sendepause verordnet hat.

                                Heutzutage ist die Situation entspannter, da eine FSK18-Einstufung auch ein gewisser Schutz vor einer Indizierung ist. (Es gab bisher glaub ich nur einen Fall wo ein FSK18 eingestuftes Spiel nachträglich doch indiziert wurde). Außerdem liegt nun die Schwelle für eine Indizierung wesentlich höher.

                                Das mit der Schwelle würde ich nicht unbedingt sagen, aber in der Tat ist mit der Errichtung einer Zwischenstufe zwischen FSK 16 und Indizierung eine gewisse Entspannung eingetreten, und der Markt konnte seitdem besser auf die Entwicklung der Nachfrage reagieren. Computerspiele sind eben nicht mehr nur reine Kinderbeschäftigung, sondern ein nennenswerter Teil der Erwachsenenunterhaltung geworden.

                                - Sven Rautenberg

                                1. Yerf!

                                  Das hat es früher nicht gegeben, da wurde über noch nicht indizierte Spiele möglichst schnell berichtet, bevor die Entscheidung fiel, und Sendepause verordnet hat.

                                  Allerdings gab es auch Fälle, bei denen man nicht schnell genug war und die Ausgabe aus dem Verkehr gezogen wurde.

                                  Gruß,

                                  Harlequin

                                  --
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                                2. Tach,

                                  Heutzutage sind Spielemagazine so aufgestellt, dass sie im Ladenverkauf Hefte "für alle" und "ab 16" verkaufen, und im Abo auch noch eine "ab 18"-Version anbieten - inklusive entsprechend angepaßter Begleit-DVDs.

                                  die angepaßte Version bezieht sich allerdings meines wissens immer nur auf die beigelegte DVD, das Heft ist in allen Varianten gleich.

                                  mfg
                                  Woodfighter

                            2. Tach,

                              Ich finde schon, dass da eine Verschärfung stattgefunden hat. Es gab da vor einigen Jahren ein Echtzeitstrategiespiel, das für den deutschen Markt umgebaut wurde, sodass anstatt auf Menschen auf Androiden geschossen wurde und anstatt Blut Maschinenöl floss. Die werden das nicht umsonst gemacht haben.

                              du sprichst von Command & Conquer Teil 1, dort wurde die Orginalversion mit Soldaten und rotem Blut indiziert und die deutsche Version mit Cyborgs und schwarzem Öl bekam eine Freigabe ab 16, das war 1995.

                              mfg
                              Woodfighter

                              1. Hallo

                                Tach,

                                auch ;-)

                                du sprichst von Command & Conquer Teil 1, ... das war 1995.

                                Meine Fresse! So lange ist das her? Ich werde alt <schnief />.

                                Tschö, Auge

                                --
                                Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
                                Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2
                    2. Hallo,

                      wo du Recht hast, hast du Recht. Bin nicht ganz auf dem Laufenden, denn als mich Spiele noch interessiert hatten, war die Indizierungproblematik vorhanden, aber auch wieder nicht, weil selbst MediaMarkt mich aus dem Lagersortiment problemlos bediente.

                      Irgend einen Verkäufer von Saturn habe ich mal sagen hören, dass Saturn grundsätzlich keine indizierten Medien führe. Und da MediaMarkt zum gleichen Konzern gehört, würde ich fast behaupten wollen, dass es zumindest bei diesen Läden sowas nicht zu kaufen gibt.

                      Allerdings sprießen ja in letzter Zeit Computerspieleläden wie die Pilze aus dem Boden (zumindest in der Gegen wo ich wohne) - vermutlich findet man dort sowas, wenn man nachfragt.

                      Viele Grüße,
                      Christian

                      1. Hallo,

                        »» wo du Recht hast, hast du Recht. Bin nicht ganz auf dem Laufenden, denn als mich Spiele noch interessiert hatten, war die Indizierungproblematik vorhanden, aber auch wieder nicht, weil selbst MediaMarkt mich aus dem Lagersortiment problemlos bediente.

                        Irgend einen Verkäufer von Saturn habe ich mal sagen hören, dass Saturn grundsätzlich keine indizierten Medien führe. Und da MediaMarkt zum gleichen Konzern gehört, würde ich fast behaupten wollen, dass es zumindest bei diesen Läden sowas nicht zu kaufen gibt.

                        ich kann euch garantieren, dass aujedenfall der saturn in NÜRNBERG indizierte filme auf nachfrage verkauft!!!
                        was, ihr aber auch nicht zu wissen scheint ist: das MÜLLER auch indizierte filme vertreibt,... das weiss ich mit sicherheit, habe dort oft genug welche verkauft!

                        Allerdings sprießen ja in letzter Zeit Computerspieleläden wie die Pilze aus dem Boden (zumindest in der Gegen wo ich wohne) - vermutlich findet man dort sowas, wenn man nachfragt.

                        Viele Grüße,
                        Christian

            2. Hallo

              »» Wann ist es im Internet wie spät?

              Swatch-Internet Zeit

              Ja schön, und was sagt uns das?

              Das wäre doch theoretisch die Lösung? Wobei eine deutsche Seite sich ja grundsätzlich erst mal nur an Deutsche Gesetze halten muß. Wenn in einem Deutschen Fernsehsender etwas läuft das in einem anderen Land verboten ist wird es ja trozdem gesendet.

              Es ist aber primär in Deutschland empfangbar, wird von hier aus ausgestrahlt und muss sich dementsprechend an die hiesigen Gesetze halten. Das Internet funktioniert aber nicht so. Das einzig vergleichbare ist der Sitz des Unternehmens. Ist der in Deutschland, ist deutsches Recht relevant, egal, ob die Domain die TLD "de" hat oder eine andere.

              Tschö, Auge

              --
              Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
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              1. echo $begrüßung;

                Es ist aber primär in Deutschland empfangbar, wird von hier aus ausgestrahlt und muss sich dementsprechend an die hiesigen Gesetze halten.

                Ach was, es ist mindestens europaweit empfangbar, wird vom Satelliten ausgestrahlt und der Uplink sitz im Ausland. Und nun? Welche Gesetze gelten? Europa? Weltall?

                Das Internet funktioniert aber nicht so.

                Wenn man mal das Internet mit dem Satellitenempfang vergleicht: Das Website ist weltweit empfangbar, der Hosting-Server steht im Ausland. Das Internet funktioniert also doch wie Fernsehen, irgendwie.

                Das einzig vergleichbare ist der Sitz des Unternehmens. Ist der in Deutschland, ist deutsches Recht relevant, egal, ob die Domain die TLD "de" hat oder eine andere.

                Eben. Außerdem wird auch der technische Betreiber nicht unbehelligt davonkommen, wenn genügend Politik oder andere binationale Vereinbarungen executiver Art mit ins Spiel kommen.

                echo "$verabschiedung $name";

                1. Hallo

                  »» Es ist aber primär in Deutschland empfangbar, wird von hier aus ausgestrahlt und muss sich dementsprechend an die hiesigen Gesetze halten.

                  Ach was, es ist mindestens europaweit empfangbar, wird vom Satelliten ausgestrahlt und der Uplink sitz im Ausland. Und nun? Welche Gesetze gelten? Europa? Weltall?

                  Wusst' ich's doch, irgendwer kommt mit Satellitenempfang. Was meinst du, warum ich "primär" schrieb? Bestimmt nicht, weil der Teil der Erdoberfläche, auf der deutsches Fernsehen per Satellit empfangbar ist, -zigfach größer ist, als die Fläche Deutschlands. Wen, der im Ausland ist, interessiert denn bitte deutsches Fernsehen? Wohl fast ausschließlich deutsche Touristen. Deutsches Fernsehen wird für in Deutschland lebende Menschen produziert. Bevor jetzt jemand mit Exportschlagern wie das Sandmännchen, Tatort oder Derrick kommt, die wurden/werden für das Publikum der produzierenden Fernsehsender gemacht, der Export ist Zweitverwertung.

                  Davon abgesehen, ich wollte auf das "Firmensitzprinzip" hinaus und das gilt auch bei Sattelitenempfang, oder?

                  »» Das einzig vergleichbare ist der Sitz des Unternehmens. Ist der in Deutschland, ist deutsches Recht relevant, egal, ob die Domain die TLD "de" hat oder eine andere.

                  Eben. Außerdem wird auch der technische Betreiber nicht unbehelligt davonkommen, wenn genügend Politik oder andere binationale Vereinbarungen executiver Art mit ins Spiel kommen.

                  Wer ist jetzt der "technische Betreiber"? Die Telekom, die den terrestrischen Empfang sicherstellt bzw. die Betreiber der Satelliten oder die Fernsehsender?

                  Tschö, Auge

                  --
                  Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
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                  1. echo $begrüßung;

                    Bestimmt nicht, weil der Teil der Erdoberfläche, auf der deutsches Fernsehen per Satellit empfangbar ist, -zigfach größer ist, als die Fläche Deutschlands.

                    Na aber Hallo, schau dir mal die Ausleuchtzonen von Astra an.

                    Wen, der im Ausland ist, interessiert denn bitte deutsches Fernsehen?

                    Wer interessiert sich schon für Karrikaturen in irgendwelchen dänischen Provinzblättern.

                    Wer ist jetzt der "technische Betreiber"? Die Telekom, die den terrestrischen Empfang sicherstellt bzw. die Betreiber der Satelliten oder die Fernsehsender?

                    Der Satellitenbetreiber, der Webseiten-Hoster und andere direkte Erfüllungsgehilfen. Auch die Telekom oder der Kabelnetzbetreiber, der ganz bewusst dem Programm vom Anbieter X mit seiner Technik Publikum verschafft. Wenn der Urheber im Ausland sitzt kann man zumindest auf hiesige Verbreitungshelfer einwirken.

                    echo "$verabschiedung $name";

                    1. Hallo

                      »» Wer ist jetzt der "technische Betreiber"? Die Telekom, die den terrestrischen Empfang sicherstellt bzw. die Betreiber der Satelliten oder die Fernsehsender?

                      Der Satellitenbetreiber, der Webseiten-Hoster und andere direkte Erfüllungsgehilfen. Auch die Telekom oder der Kabelnetzbetreiber, der ganz bewusst dem Programm vom Anbieter X mit seiner Technik Publikum verschafft. Wenn der Urheber im Ausland sitzt kann man zumindest auf hiesige Verbreitungshelfer einwirken.

                      Das mag mit den Kabelbetreibern und den terrestrischen Sendern funktionieren, auf die bzw. deren Anlagen hat man ja physischen Zugriff, aber schon bei ISPs klappt das nicht wirklich (siehe: Vodafone und Youp*). Bei Satellitenbetreibern[1] kann ich mir das praktisch schon garnicht vorstellen. Man könnte natürlich einen Satelliten in der Form des betreffenden Staatsgebiets starten und ihn so zwischen Satellit und Erde setzen, dass der Empfang auf dem Staatsgebiet unterbunden wird. ;-)

                      [1] Satellit ist ein doofes Wort. Ich bin immer wieder versucht, den Doppelkonsonanten an der falschen Stelle zu setzen. *gnarf*

                      Tschö, Auge

                      --
                      Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
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                      1. echo $begrüßung;

                        Das mag mit den Kabelbetreibern und den terrestrischen Sendern funktionieren, auf die bzw. deren Anlagen hat man ja physischen Zugriff, aber schon bei ISPs klappt das nicht wirklich (siehe: Vodafone und Youp*).

                        Die ISPs meine ich nicht, denn die sind keine direkt Beteiligten sondern nur allgemeine Durchreicher. Sie haben im Gegensatz zum Satellitenbetreiber, terrestrischen Ausstrahler oder im Internet dem Website-Hoster keinen Vertrag mit dem Inhalteanbieter.

                        Bei Satellitenbetreibern[1] kann ich mir das praktisch schon garnicht vorstellen.

                        Da gibt es eine Bodenstation (oder auch mehrere), die die Oberhand auf dem Satelliten hat. Selbst wenn der Uplink direkt vom Sender erfolgen sollte, kann der Betreiber zumindest den entsprechenden Transponder abschalten.

                        echo "$verabschiedung $name";

    2. Moin!

      Zu Punkt 1: Das würde mich auch mal interessieren. Ich denke mal indizierte Filme dürfen in Deutschland NICHT verkauft werden, sonst wären Sie ja nicht indiziert.

      Indizierte Medien dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Erwachsene dürfen sie aber erwerben, besitzen und im Rahmen der rechtlichen Regelungen auch weitergeben.

      Meines Erachtens nach gibt es doch diese Varianten:
      Frei für alle Altersklassen
      Frei ab 6 Jahren
      Frei ab 12 Jahren
      Frei ab 16 Jahren
      Frei ab 18 Jahren
      Indiziert, also verboten, egal welches Alter.

      Indiziert heißt nicht verboten. Verboten ist noch eine höhere Stufe und betrifft dann wirklich auch Erwachsene.

      Frei ab 18 ist übrigens bis auf die Altersprüfung beim Kauf an der Kasse mit deutlich weniger Einschränkungen verbunden. Diese Filme können problemlos zugänglich im Laden stehen.

      Allerdings für alle meine Aussagen: IMHO, IANAL, YMMV!

      - Sven Rautenberg

  2. Tach,

    bin kurz davor mich selbstständig zu machen.
    verleih von ungeschnitten/ungeprüften/indzierten filmen in Deutschland, per Versand online!

    du wagst dich auf heißes Pflaster.

    kann ich ungeprüfte filme verleihen, wenn es sicher gegeben ist, dass sie auch NICHT minderjährigen zugänglichlich gemacht werden, per einschreiben mit Rückschein, zum Beispiel, (vorher Ausweisskopie)

    Einschreiben mit Rückschreiben ist laut deutscher Rechtsprechung meines wissens _nicht_ ausreichend, dafür bedarf es schon Postident. Genauere Information solltest du dir dringend bei einem spezialisierten Fachanwalt einholen.

    mfg
    Woodfighter

    1. Tach,

      kann ich ungeprüfte filme verleihen, wenn es sicher gegeben ist, dass sie auch NICHT minderjährigen zugänglichlich gemacht werden, per einschreiben mit Rückschein, zum Beispiel, (vorher Ausweisskopie)

      Einschreiben mit Rückschreiben ist laut deutscher Rechtsprechung meines wissens _nicht_ ausreichend, dafür bedarf es schon Postident. Genauere Information solltest du dir dringend bei einem spezialisierten Fachanwalt einholen.

      weil es beim nochmaligen nicht deutlich genug ausgedrückt war, Postident ist vermutlich bereits nötig um den Shop nutzen zu können; ungeprüfte Filme (und dazu gehören streng genommen auch sämtliche Import-DVDs ohne FSK-Logo) haben für den Shopbetreiber quasi den selben Stellenwert wie eine indizierte DVD; Werbung dafür darf also ausschließlich Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

      mfg
      Woodfighter

  3. Moin!

    bin kurz davor mich selbstständig zu machen.
    verleih von ungeschnitten/ungeprüften/indzierten filmen in Deutschland, per Versand online!

    Dass du dich damit in unsicheres Gewässer begiebst, ist dir klar?

    dass sowas möglich ist weiss ich! da ich schon mal ein Praktikum gemacht haben, die ähnliches tun,... es war schauderhaft mit ansehen zu müssen, dass da kaum jemand eine Ahnung davon hatte,...

    Der Punkt ist: Du darfst Filme, die ab 18 freigegeben sind, Jugendlichen nicht zugänglich machen, auch keine Werbung dafür. Das gilt auch für die Webseite.

    Deshalb gilt für deinen Online-Auftritt exakt dasselbe, was auch für jedes Erotik-Portal gilt: Zugang nur, nachdem der Nutzer sich gemäß den gesetzlichen bzw. durch Rechtssprechung gefundenen Vorgaben als "über 18" identifiziert hat. Das geht nicht durch Ausweiskopie und Einschreiben/Rückschein.

    wie bekomme ich das verleihrecht?

    Indem du eine Filmkopie erwirbst, die du verleihen darfst. Bei den in allgemeinen Läden erhältlichen DVDs ist das nie der Fall. Verleihversionen wirst du vermutlich nur direkt beim Vertrieb der Verleiher kaufen können. Die werden dir dann auch sagen, was das kosten wird und welchen vertraglichen Vereinbarungen du zustimmen musst.

    kann ich ungeprüfte filme verleihen, wenn es sicher gegeben ist, dass sie auch NICHT minderjährigen zugänglichlich gemacht werden, per einschreiben mit Rückschein, zum Beispiel, (vorher Ausweisskopie)

    Wie gesagt: Diese Vorgehensweise führt über kurz oder lang zu einer Abmahnung durch die Konkurrenz oder schlimmerem, denn sie ist nach meinen Informationen nicht sicher. Insbesondere würde die Prüfung ja erst bei erfolgten Verleihvorgang greifen, nicht jedoch schon vorher beim Bestellvorgang.

    Investiere wenig Geld und lass dich anwaltlich beraten, bevor du viel Geld investierst und dann nochmal extrem draufzahlst.

    - Sven Rautenberg

    1. Tach,

      Der Punkt ist: Du darfst Filme, die ab 18 freigegeben sind, Jugendlichen nicht zugänglich machen, auch keine Werbung dafür.

      Werbung für "ab 18" ist erlaubt, Werbung für indizierte Medien nicht.

      mfg
      Woodfighter

      1. Moin!

        »» Der Punkt ist: Du darfst Filme, die ab 18 freigegeben sind, Jugendlichen nicht zugänglich machen, auch keine Werbung dafür.

        Werbung für "ab 18" ist erlaubt, Werbung für indizierte Medien nicht.

        Sonst wuerden Supermaerkte und Elektronikmaerkte auch in ihren eigenen Abmahnwellen ersaufen... Waer aber ja mal lustig.

        --
        "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
              - T. Pratchett
    2. Hallo,

      »» wie bekomme ich das verleihrecht?
      Indem du eine Filmkopie erwirbst, die du verleihen darfst. Bei den in allgemeinen Läden erhältlichen DVDs ist das nie der Fall.

      dabei fällt mir gerade auf: Der umgekehrte Fall ist ebenso interessant. Ich habe ein paar DVDs im Schrank stehen, die die örtliche Videothek nach einiger Zeit des Verleihens einfach für'n Appel und'n Ei verkauft hat - das tun die hin und wieder mit Filmen, die im Verleih nicht mehr so gefragt sind. Dürfen die das dann? Wenn ja: Dürfte ich diese Filme dann weiterhin verleihen?

      So long,
       Martin

      --
      Es sagte...
      ein korpulenter Lehrer zu einem Schüler, der ihn ein Fass genannt hatte: "Nein. Ein Fass ist von Reifen umgeben, ich dagegen von Unreifen."
      1. Hello,

        dabei fällt mir gerade auf: Der umgekehrte Fall ist ebenso interessant. Ich habe ein paar DVDs im Schrank stehen, die die örtliche Videothek nach einiger Zeit des Verleihens einfach für'n Appel und'n Ei verkauft hat - das tun die hin und wieder mit Filmen, die im Verleih nicht mehr so gefragt sind. Dürfen die das dann? Wenn ja: Dürfte ich diese Filme dann weiterhin verleihen?

        Nein.

        Liebe Grüße aus dem Nirwana

        Tom vom Berg

        --
        Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
      2. Hello,

        sorry für die Grüße aus dem Nirwana.
        Aber ich kann hier ulkigerweise keine (längeren) Posts mehr absetzen. Alles andere funktioniert.
        Muss irgendwie an den gewählten Einstellungen meines Access-Clients liegen. Sind aber so ziemlich die einzigen, die überhaupt zum Erfolg führen.

        Liebe Grüße aus Ratzeburg

        Tom vom Berg

        --
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      3. Hello,

        die wollen mich hier scheinbar verarschen!

        Ich krieg die vollständige Antwort nicht raus!

      4. Hello,

        Besitz und Eigentumsübertragung ist nicht abdingbar, jedenfalls nur sehr aufwändig.
        Übertargung Verleihreicht fällt unter die indirekt erteilten Rechte: i.d.R. nicht gestattet.

        Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

        Tom vom Berg

        --
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  4. Du hast 3 rechtliche Problemkreise.

    1. Verleihrecht:
    Das Urheberrecht verbietet jede unlizensierte Nutzung. Du wirst Dir also entsprechende Verleih-Videos vom Lizenzgeber bzw. von großen Filmverleihen (Sony Pictures, Tristar, Europa, 20th Century Fox, etc.) besorgen müssen wie jede andere Videothek.

    2. Konzession:
    Du musst nicht nur an eine Gewerbeanmeldung denken, es ist auch eine Konzession von nöten, um einen Videoverleih zu betreiben. Diese kann Dir ggf. auch entzogen werden, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.

    3. Jugendschutz/Pornografie:
    Als Betreiber eines Videoverleihs wird von Dir verlangt, das Alter Deiner Klienten zu prüfen. Als einzige rechtlich sichere Möglichkeit, dies auf Entfernung zu tun, bietet sich derzeit PostIdent. Ich habe während meines Jurastudiums im Rahmen eines Seminars einige Konzepte erstellt, die den Kunden einbeziehen und damit kostengünstiger wären, eine Art distributive Verifikation, die ebenfalls ausreichend rechtssicher erscheint.

    Die Verbreitung von Pornografie an Minderjährige ist nicht nur ein Verstoß gegen den Jugendschutz, sondern ein Straftatbestand. Da an dieser Stelle nicht nur die Konzession, sondern auch Deine Freiheit auf dem Spiel steht, solltest Du lieber auf Nummer Sicher gehen.

    Gruß, LX
    P.S.: dies sind nur laute Gedanken zum Thema und keine verbindliche Rechtsberatung.

    --
    X-Self-Code: sh:( fo:) ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
    X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
    X-Will-Answer-Email: Unusual
    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
  5. Hello,

    du kannst die Filme als Originalprodukt verkaufen. Das ist nicht abdingbar durch das Urheberrecht.

    Wenn der Kunde sie Dir dann nach ein paar Tagen zum Rückkauf anbieten sollte, kannst Du dich entscheiden :-)

    Allerdings kann es rechtsschädlich sein, gleich einen Wiederkauf zu vereinbaren!

    Liebe Grüße aus Ratzeburg

    Tom vom Berg

    --
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