Der Martin: freies wLan

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Hallo,

Du solltest zudem berücksichtigen, dass nicht jedes unverschlüsselte WLAN auch automatisch eine Einladung zum freien Nutzen darstellt.

eine Einladung stellt es ja gewissermaßen schon dar ...

Tatsächlich ist das Anmelden und Nutzen eines offenen WLANs möglicherweise der strafbare Mißbrauch von fremden Kommunikationsdienstleistungen...

Und das Bereitstellen eines offenen, ungesicherten WLANs kommt IMHO der Verleitung zum Missbrauch gleich und könnte damit möglicherweise zu einer Pattsituation zwischen dem sorglosen Anbieter und dem naiven Nutzer führen.

Ich bin immer noch der Ansicht: Wer seine Haustür unverschlossen lässt, trägt am Einbruch ebensoviel Schuld wie der Einbrecher selbst.

Ciao,
 Martin

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