Legasthenie ist kein SONDERfall, keine BeSONDERheit, nichts beSONDERes (folglich auch kein eigener Themenkomplex),
Das ist Wortklauberei, die ich dir aufgrund persönlicher Betroffenheit ja auch gerne zugestehe, wenn dich das "sonder" so sehr stört. Es ist aber letztlich völlig egal, ob man Legasthenie als Sonderfall, Andersartigkeit, Förderungswürdigkeit, Herausforderung oder was auch immer die Political Correctness hergeben mag bezeichnet, sie wird ein Leben lang niemals GLEICH zu behandeln sein.
Ich verstehe ja deinen Ärger. An dieser Stelle sollte man aber die vielen Hochbegabten nicht unter den Tisch fallen lassen, die ihren Lehrkräften so weit überlegen sind, dass diese keinen blassen Schimmer davon haben. Während die Förderung wie auch immer Benachteiligter gut und richtig ist, wird an dieser Stelle unglaubliches Potenzial verschlampt. Schlechte schulische Leistung rührt oft von Unterforderung her. Der Hochintelligente als Sonderling ...
führt aber bedauerlicherweise immer noch dazu, dass Schüler ausgeSONDERt werden, und auf beSONDERe Schulen abgeschoben werden, weil im Schulalltag die Zeit fehlt, einen Ausgleich zu schaffen.
Ja, so kenne ich das auch.
Es gibt keine Erleichterungen, sondern einen Nachteilsausgleich - und der muß selbstverständlich im Zeugnis Erwähnung finden, damit der geneigte Zeugnisleser auch weiß, was er bekommt.
In einem Benotungssystem muss die Vergleichbarkeit gewährleistet sein. Das ist nichts anderes als zwei gleich gute Zeugnisse von Schulen unterschiedlicher Anforderung in Relation zueinander zu setzen. Und das *ist* vom Ergebnis her objektiv.
Wenn der Legastheniker dann nach dem Schulabschluß trotz des erfolgten Nachteilsausgleichs (der nach wie vor als "Erleichterung" wahrgenommen wird) einen Beruf ergreifen kann, findet die Tatsache, dass er rechtschreibungsmäßig vielleicht nicht ganz so fit ist, in den vom jeweiligen Arbeitgeber ausgestellten Zeugnissen keinerlei Erwähnung mehr.
In Deutschland wie in Österreich ist es ganz einfach verboten, Passagen in Arbeitszeugnisse (hier: Dienstzeugnisse) aufzunehmen, die dem Arbeitnehmer "das berufliche Fortkommen ungerechtfertigt erschweren" könnten. Sie dürfen nichts Negatives enthalten. Aus diesem Grund existiert auch so ein Bohei um einzelne Formulierungen. Dass Legasthenie im Berufsleben keine Rolle mehr spielen würde lässt sich *daraus* daher *nicht* ableiten, auch wenn ...
Es ist halt wirklich nichts beSONDERes, wenn man Legastheniker ist, im Berufsleben wirkt sich das üblicherweise kaum noch aus.
... das oft der Fall sein mag. Du irrst dich hier bei der Begründung. Bitte glaub's, ich bin Personalheini.
- kleineren Klassen
- mehr Lehrern
- besserer Lehrerausbildung
- besserem Lehrmaterial
Dazu müßte man aber Geld in die Hand nehmen, sogar ziemlich viel Geld.
Ja.