dedel: Welche Rechtsform liegt vor?

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In Ermangelung eines Gesellschaftsvertrages ('schriftliche verträge gibt es da nicht') wohl eher nicht.

Das ist Unfug. Bitte rede nicht über Sachen, von denen Du erkennbar keine Ahnung hast. Gesellschaftsverträge bedürfen nicht der Schriftform, sie können formlos geschlossen werden

im Falle einer BGB-Gesellschaft (vulgo:GbR)

Wenn schon, dann bitte anders herum: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet.

... ich rate

ACK

[1] dies ist nur Rechtsratung, _keine_ Beratung, da ich kein Rechtsfried bin, dürfte ich diese auch nicht aussüben.

Dieter Nuhr?