Moin,
Aus meiner Sicht sind die Bedenken sicherlich begründet, aber das Ganze scheint mir eher ein Fall für das Verfassungsgericht.
Gerade wenn man die Bedenken für begründet und die Verfassungwidrigkeit für gegeben hält, ist Protest Bürgerpflicht. Bürger in einer Demokratie zu sein ist eine aktive Eigenschaft.
Gruß
Swen