Hi,
»» - Pornographische Fotos einer erwachsenen Frau, die damit einverstanden war, es genoß, aber leider das "Pech" hat, jünger als 18 auszusehen? Oops, spätestens jetzt bin ich froh, daß meine Fotosammlung mehrfach BKA-sicher verschlüsselt ist. Ich kann mich da an eine damals 20jährige Freundin erinnern, die sah erheblich jünger als 18 aus und von der ...
»» Aber lassen wir das an dieser Stelle.Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht.
Da war ich durch deine Geenrede ein wenig beruhigt, aber mittlerweile habe ich den Beitrag von Swens gepostetem http://netzpolitik.org/2009/hintergrundtext-kinderpornographie-internet-sperren/title=Link durchgelesen:
"So definiert die EU in ihrem jüngsten Entwurf eines Rahmenbeschlusses zu Kinderpornographie in Artikel 1 ein Kind als Person unter 18 Jahren und Kinderpornographie als jegliche Darstellung von Kindern oder Personen mit
kindlichem Erscheinungsbild sowie realistische Darstellung fiktiver Kinder
in realen oder fiktiven Handlungen."
Das war nach meiner Wahrnehmung auch die aktuelle Rechtslage hier (mal davon abgesehen, daß es hier mom. noch "Jugendanscheinspornographie" heißt).
Und Stellungnahmen traue ich nicht unbedingt.
... denn: im Zweifel erstmal gegen den vorverurteilten Angeklagten/Hausdurchsuchten ist z.Zt. wohl so unüblich nicht.
Und wenn ich die wirklich üblen Diffamierungen höre und lese, denen die Gegner des Sperrungsgesetzes seitens der Befürworter ausgesetzt sind, dann habe ich nicht zuletzt auch deswegen so meine Zweifel ...
Ein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko im Zusammenhang mit pornographischen Darstellungen "Scheinjugendlicher" lässt sich danach allenfalls annehmen, wenn und soweit in pornographischen Filmen auftretende Personen ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind, etwa dann, wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen."
Ein weniger ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko scheint mir hier jetzt schon nicht mehr ausgeschlossen, erst recht, falls gesetzlich definiert werden sollte, daß "unter 18" = "Kind" bedeutet.
Gruß, Cybaer
Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
(Joseph Joubert, Schriftsteller)