Hi,
»» Immerhin hat man sie ja bereits vor geraumer Zeit als "jugendgefährdend" eingestuft.
Sagt wer?
Der Staat.
Normale, "natürliche", Bilder sind nicht mal jugendbeeinträchtigend. Zu "unnatürlichen" Bildern habe ich oben schon was geschrieben aber jugendgefährdend ist noch mal ein anderes Kaliber.
Es wurden schon Ausgaben der Bravo aus diesem Grund indiziert.
Und es gab mal sog. "FKK-Magazine", und im Kampf gegen KiPo wollte man einen Dreh finden, diese Zeitschriften aus dem Zeitschriftenregal zu bekommen. Es hat dann ein wenig gedauert, aber die Lösung war dann: Aufnahmen von nackten Kindern (also nicht "Posing" oder so) sind jugendgefährdend, da Kindern der Eindruck vermittelt würde, es wäre nichts dabei, sich nackt fotografieren zu lassen. (sinngemäß)
Ist jetzt schon eine Weile her, und ich kann dir auch nichts weiter konkretes dazu sagen ...
... aber nach ein wenig googeln, kriegt man folgendes Zitat:
Ihr Inhalt ist offenbar geeignet ( § 15 a Abs. 1 GjS), Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal "sittlich zu gefährden "in § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung anzulegen ist. Der Inhalt der Zeitung ist pornographisch. Die Zeitschrift ist damit nicht nur jugendgefährdend, sondern offensichtlich schwer jugendgefährdend im Sinne von § 6 Nr. 2 GjS, § 184 I StGB, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre objektive Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend nur auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt (vgl. BGHSt 23, 44; Lenckner in: Schönke /Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 21. Aufl., RdNr. 4 § 184 StGB).
Wie gesagt: Da ging es um Fotos, die beim FKK entstanden.
Das habe ich nicht mitbekommen, was war denn und wann?
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen wurde auf 18 heraufgesetzt, um besser vor Kinder- und Jugendprostitution zu schützen. Ich habe jetzt auch keine Lust, groß zu googeln, aber AFAIR gab es im Entwurf kein Mindestalters des "Täters", so daß man, mindestens bei wortgetreuer Auslegung des Gesetzestextes, auch Kinder/Jugendliche hätte verurteilen können, wenn sie, unwissend, gegen das neu erlassene Gesetz verstoßen hätten (was durchaus im Rahmen der normalen Entdeckung der sexualität hätte passieren können). Also ähnlich wie die Fälle aus den USA, wo Jugendliche verurteilt werden wg. Herstellung und Besitzes von KiPo, weil sie einvernehmlich "Sexting" betreiben.
Auf Druck von außen (sinngemäß: das ist doch wohl nicht euer Ernst?), wurde das dann noch geändert.
Oder warum der Zusatz "mit annähernd Gleichaltrigen"?
Weil es einen Unterschied darstellen sollte (zumindest: kann), ob ein 14-Jähriger mit einer 13-Jährigen Sex hat, oder ein 84-Jähriger.
Gruß, Cybaer
Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
(Joseph Joubert, Schriftsteller)