Hi,
Ich kenne bei weitem nicht alle BGH-Urteile sage aber dennoch ganz entspannt - Unsinn.
:)
Das stimmt in Bezug darauf, ob ein Bild, welches einen entsprechend erigierten Penis zeigt, Pornographie ist.
Eben. Das Bild als solches ist somit pornographisch, aber ...
"der Streifen sei nicht pornographisch."
"Trotz eindeutiger Szenen und Aufnahmen ist „Im Reich der Sinne“ kein pornographischer Film."
... der Kontext ("Streifen/Film") eben nicht.
Und das macht den Film eben nicht jugendgefährdend. Trotz der eindeutig pornographischen Szenen,handelt es sich insgesamt nicht um Pornographie.
Der Unterschied vielleicht an einem anderen Beispiel: Ein Mensch, mit einer voyeuristischen Neigung, ist noch lange kein Voyeur.
Aber richtig: Wenn etwas Pornographie ist, dann wird es indiziert. Insofern ist meine Aussage, es gäbe auch nicht-indizierte Pornographie falsch. Es kann nur Werke geben mit pornographischen Szenen, die in der Gesamtheit dennoch nicht Pornogaphie sind ...
(Es war von der platt-profanen Art, wie ich bis Heute nichts damit anfangen kann.)
Kann ich gut nachvollziehen. :)
Dennoch ist mir erst Jahre später bewußt geworden, was der Soldat im Schützengraben zu suchen hat.
? Nackte Mädels beim Sonnenbaden? ;)
Was das Mosaik gezeigt hätte, wenn es auch nur ansatzweise fertiggeworden wäre weiß ich nicht.
Make love not war! :)
Gruß, Cy-"Peace!"-baer
Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
(Joseph Joubert, Schriftsteller)