Tom: Haftung für hochgeladene Dateien?

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Hello,

Das fällt ja auch unter Datenschutz. Kein Telemedienanbieter ist (ohne richterlichen Auftrag oder wichtigen Grund mit Verzugsgefahr) berechtigt, den Traffic zu scannen oder zu lesen. Kein Postfachbetreiber darf (...) die Post lesen (und verwerten). Kein Datenbankbetreiber darf die Daten seiner Kunden lesen (und verwerten). Kein Bilddatenbankanbieter ...

Kein Telemedienanbieter ist (ohne richterlichen Auftrag oder wichtigen Grund mit Verzugsgefahr) berechtigt, den Traffic zu scannen oder zu lesen.

Falls es ein entsprechendes Gesetz gibt (das auch zutrifft). Wenn der Trafick unverschlüsselt ist, macht er sich jedenfalls nicht eines Straftatbestands schuldig bei dem es um "gegen Zugriff besonders geschützt" geht.

Kein Postfachbetreiber darf (...) die Post lesen (und verwerten).

Falls es ein entsprechendes Gesetz gibt (das auch zutrifft). Postkarten sind z.B. kein verschlossenes Schriftstücke.

Das regelt alles das Telekommunikationsgesetz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikationsgesetz_(Deutschland)
Speziell das Fernmeldegeheimnis (§85 Telekommunikationsgesetz) sollte schon genügen.
https://www.datenschutzzentrum.de/selbstdatenschutz/provider/antwortn/tkgnormn.html#85

Falls es ein entsprechendes Gesetz gibt (das auch zutrifft). Was auch immer Du hier meinst.

Worauf willst Du hinaus?

Es ist nicht zulässig, ohen Genehmigung in den Telekommunikationsdienst mehr als technisch notwendig einzugreifen und Daten mitzulesen. Bilder sind auch Daten.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de