Gerd: Legal Filme, Musik usw. von Usenet Server aus USA

Hallo,

ein Bekannter hat mir eben folgendes erklärt:

So ziemliche alle Lieder, Filme, Spiele usw. stehen im Usenet zur Verfügung. Wenn man nun hergeht und sich auf einer entsprechenden Webseite anmeldet auf welcher mitlerweile wohl nurnoch eine Anmeldung auf Einladung funktioniert, dann sucht man Beispielsweise nach Film X. Hat man Film X gefunden, läd man eine Datei die sich auf diesen Film bezieht herunter. Startet man diese Datei auf dem lokalen Rechner per Doppelklick so öffnet sich der davor lokal installierte Usenetclient. Dieser Usenetclient verbindet sich anschließend mit dem, für rund 15 Euro angemieteten Server, der aus rechtlichen Gründen in der USA liegen sollte, der Server läd nun den gewünschten Film herunter und transferiert in zum lokalen Rechner.

Hab ich das so richtig verstanden?

Ist das aus rechtlichen Gründen unbedenklich?

  1. Hi,

    Ist das aus rechtlichen Gründen unbedenklich?

    Nach aktueller Rechtsprechung in D ist m.W. das unauthorisierte Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials nicht strafbar; im Gegensatz zum Upload, wie er bei P2P-Systemen stattfindet, das ist beim Usenet nicht der Fall, wenn du nur Daten ziehst.

    Das ändert aber natürlich nichts daran, dass du auf diesem Wege keine legalen Kopien beziehst.

    MfG ChrisB

    --
    “Whoever best describes the problem is the person most likely to solve the problem.” [Dan Roam]
    1. Nach aktueller Rechtsprechung in D ist m.W. das unauthorisierte Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials nicht strafbar; im Gegensatz zum Upload, wie er bei P2P-Systemen stattfindet, das ist beim Usenet nicht der Fall, wenn du nur Daten ziehst.

      Das ändert aber natürlich nichts daran, dass du auf diesem Wege keine legalen Kopien beziehst.

      mmm, in Tauschbörsen kann ich doch auch hergehen und sagen das nix upgeloadet werden darf, demnach wäre das in den Tauschbörsen doch dann auch nicht illegal.

      Wenn das so ist, dann müßte ich mir ja auch keinen Server in den USA anmieten sondern könnte genausogut einen Server in Deutschland nehmen.

      1. 'ǝɯɐu$ ıɥ

        mmm, in Tauschbörsen kann ich doch auch hergehen und sagen das nix upgeloadet werden darf, demnach wäre das in den Tauschbörsen doch dann auch nicht illegal.

        Aber dann wäre es keine TAUSCHbörse mehr, wenn das jeder machen würde...

        Wenn das so ist, dann müßte ich mir ja auch keinen Server in den USA anmieten sondern könnte genausogut einen Server in Deutschland nehmen.

        DU mußt dir sowieso keinen Server anmieten, außer du willst selbst ein Client-Server-P2P-Netzwerk, Tracker aufziehen oder der PirateBay konkurrenz aufmachen.

        ssnɹƃ
        ʍopɐɥs

        --
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        1. Tracker aufziehen oder der PirateBay konkurrenz aufmachen.

          Fürs Protokoll: Der Pirate-Bay-Tracker wurde abgedreht :p

    2. Hi,

      Ist das aus rechtlichen Gründen unbedenklich?

      Nach aktueller Rechtsprechung in D ist m.W. das unauthorisierte Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials nicht strafbar;

      Mittlerweile schon.

      im Gegensatz zum Upload, wie er bei P2P-Systemen stattfindet,

      Der ist übrigens nicht nur "schlimmer strafbar", sondern genau bei selbigem kommt eben auch das Zivilrecht ins Spiel und der Hersteller verlangt ne saftige Entschädigung.

  2. Hat man Film X gefunden, läd man eine Datei die sich auf diesen Film bezieht herunter. Startet man diese Datei auf dem lokalen Rechner per Doppelklick so öffnet sich der davor lokal installierte Usenetclient.

    Ich weiß nicht, von welchem Usenet dein Bekannter redet, aber für das Usenet, das ich kenne, braucht man keine Dateien runterladen und auch keinen speziellen Usenetclient, den man pro Film runterladen muss. Da tippt man in Thunderbird oder sonst einem Mailer einfach die Zugangsdaten zum Newsserver ein und kann alles mitlesen. Fertig.

    Aber gut: So ein "Usenetclient" ist natürlich eine tolle Virenschleuder und die Zielgruppe wohl dämlich genug, sich sowas auf den Rechner zu holen. Gier schlägt jeden Verstand.

    Dieser Usenetclient verbindet sich anschließend mit dem, für rund 15 Euro angemieteten Server, der aus rechtlichen Gründen in der USA liegen sollte,  der Server läd nun den gewünschten Film herunter

    Ist das aus rechtlichen Gründen unbedenklich?

    Wenn du einem Bäcker die Brötchen wegnehmen willst, ohne dem Bäcker dafür das Geld zu geben, das er für seine Arbeit gerne hätte, ändert es irgendwas an der Unrechtmäßigkeit, wenn du vorher dreimal um den Block läufst, dann nach Ungarn fährst und dort in einem Einkaufswagen sitzend in eine Bäckerei rollst, um die Brötchen einzusammeln?

  3. meine Bekannter gibt mir morgen genauere Informationen dann geb ich euch mal den Link

    1. Moin!

      meine Bekannter gibt mir morgen genauere Informationen dann geb ich euch mal den Link

      Nein danke. Anleitungen zu illegalen Downloads würden uns als Forumsbetreiber sicherlich in irgendeiner Weise negativ ausgelegt werden, wenn wir sie nach Kenntnisnahme nicht vorauseilend auf offensichtliche Rechtsverletzungen prüfen würden. Ergo: Es würde gelöscht werden müssen.

      - Sven Rautenberg

    2. Hi,

      meine Bekannter gibt mir morgen genauere Informationen dann geb ich euch mal den Link

      mal abgesehen von dem, was Sven schrieb: Niemand bei (Fach-)Verstand wird sich für diesen, sorry, Abzock-Dreck interessieren.

      Wer einen Usenet-Zugang braucht, der holt sich einen. Wer einen, aus welchen Gründen auch immer, Usenet-Zugang im Ausland holen will, der holt sich dort einen.
      Und wer das alles braucht, wird auch sehr umfassend in Europa fündig - und ganz bestimmt nicht via so einer HTTP-Krücke in den USA ...

      Gruß, Cybaer

      --
      Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
      (Joseph Joubert, Schriftsteller)
  4. 'ǝɯɐu$ ıɥ

    Hab ich das so richtig verstanden?

    Das hört sich nicht nach Usenet an sondern nach BitTorrent und dem Download der Torrent Datei von einem privaten Tracker.

    ssnɹƃ
    ʍopɐɥs

    --
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    - W.C. Fields
    1. Das hört sich nicht nach Usenet an sondern nach BitTorrent und dem Download der Torrent Datei von einem privaten Tracker.

      Und dafür braucht man einene eigenen Client?

      1. 'ǝɯɐu$ ıɥ

        Das hört sich nicht nach Usenet an sondern nach BitTorrent und dem Download der Torrent Datei von einem privaten Tracker.

        Und dafür braucht man einene eigenen Client?

        ich wollte dir gerade das gegenteil beweisen, kipo, dank google......
        mir ist schlecht.richtig.

        ssnɹƃ
        ʍopɐɥs

        --
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  5. Moin!

    So ziemliche alle Lieder, Filme, Spiele usw. stehen im Usenet zur Verfügung. Wenn man nun hergeht und sich auf einer entsprechenden Webseite anmeldet auf welcher mitlerweile wohl nurnoch eine Anmeldung auf Einladung funktioniert, dann sucht man Beispielsweise nach Film X. Hat man Film X gefunden, läd man eine Datei die sich auf diesen Film bezieht herunter. Startet man diese Datei auf dem lokalen Rechner per Doppelklick so öffnet sich der davor lokal installierte Usenetclient. Dieser Usenetclient verbindet sich anschließend mit dem, für rund 15 Euro angemieteten Server, der aus rechtlichen Gründen in der USA liegen sollte, der Server läd nun den gewünschten Film herunter und transferiert in zum lokalen Rechner.

    Hab ich das so richtig verstanden?

    Ist das aus rechtlichen Gründen unbedenklich?

    Es ist unerheblich, welche verwinkelten Umwege die Daten zurücklegen, um auf deinen Rechner zu kommen: Wenn der Dateninhalt ein urheberrechtlich geschützes Werk darstellt, ist es illegal, wenn du dem Rechteinhaber nichts für die Nutzung bzw. den Besitz bezahlst.

    Um es mal mit einem Bild zu umschreiben:

    Du kannst mit der Brechstange in ein Elektronikwarenlager einbrechen und dir einen Flatscreen rausholen. Das ist sicher illegal: Du hast hinterher einen Flatscreen, für den du nichts bezahlt hast, und der nicht in dein Eigentum übergegangen ist, weil der Eigentümer dem nicht zugestimmt hat.

    Du kannst auch den Lademeister bestechen, dass der beim Ausladen des nächsten LKW einen Karton Flatscreen auf der Laderampe "vergisst", und dann das Reinigungspersonal, dass diesen Karton in den "Müllcontainer" tut, den du dort extra aufstellen hast lassen, und dann lässt du dir den Container nach Hause liefern und hast den Flatscreen auch.

    Ist das illegal? Klar, immer noch. Du hast hinterher einen Flatscreen, für den du nichts bezahlt hast, und der nicht in dein Eigentum übergegangen ist, weil der Eigentümer dem nicht zugestimmt hat. Dass der Einbruchdiebstahl nicht stattgefunden hat, weil die Tat in einzelne kleinere Untaten aufgeteilt wurde, ändert nichts an der Tatsache, dass du trotzdem einen unbezahlten Flatscreen besitzt.

    - Sven Rautenberg

  6. Grüße,

    Ist das aus rechtlichen Gründen unbedenklich?

    absolut - die Gesetze die dabei brichst sind völlig eindeutig und werden nicht mal einem Jurastudent Kopfzerbrechen bereiten.
    MFG
    bleicher

    --
    __________________________-

    FirefoxMyth
  7. Ganz egal, wo man sich was herunterlädt: solange der Urheber diese Nutzung nicht ausdrücklich billigt, ist es nicht legal.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
  8. Hab ich das so richtig verstanden?

    Ist das aus rechtlichen Gründen unbedenklich?

    Sollten diese Mätzchen nötig sein um eine Privatkopie anzulegen und dabei eine Quelle zu verwenden, die nicht offensichtlich illegal erstellt wurde und die nicht offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich ist, dann vermutlich ja.