Gewerbe-Abmeldung
O'Brien
- sonstiges
Hi,
derzeit tendiere ich dazu, mein Gewerbe abzumelden, da meine hauptberufliche Tätigkeit mich so sehr in Anspruch nimmt, dass ich meine Kunden nicht mehr so bedienen kann, wie ich es gerne möchte.
1. Was muss ich alles tun, um mein Gewerbe abzumelden? (Sprich, welchem Pontius und Pilatus muss ich allen Bescheid geben?)
2. Sollte ich auf jeden Fall das ganze über einen Steuerberater abwickeln oder geht das auch im Alleingang? (Kürzlich hatte LX gesagt, dass er mächtig Probleme mit dem Finanzamt hatte nach seiner Gewerbeabmeldung. So etwas würde ich gerne vermeiden.)
Hinweis: Ich habe die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt und führe Umsatzsteuer ab.
Wie immer gilt: bin für jeden Hinweis dankbar (ebenso für Erfahrungen, aus denen man lernen kann) und ich erwarte definitiv keine Rechtsberatung. Nur Hilfe zur Selbsthilfe quasi ;)
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hi!
Deine zuständige Gemeinde hat dafür einen Vordruck (Gewerbe-Abmeldung nach §14 GewO oder §55 c GewO). Und ja: dem Finanzamt muß man diese Information u.U. mehrfach mitteilen. Falls Du verschiedene Ansprechpartner beim FA hast: teile _allen_ den Sachverhalt mit und füge eine Kopie der Gewerbeabmeldung anbei.
off:PP
Hallo,
derzeit tendiere ich dazu, mein Gewerbe abzumelden, da meine hauptberufliche Tätigkeit mich so sehr in Anspruch nimmt, dass ich meine Kunden nicht mehr so bedienen kann, wie ich es gerne möchte.
Das eine schließt das andere nicht aus. Ich habe momentan auch nicht so viel Zeit, lass das Gewerbe aber weiter laufen, wenn sich was ändert muss ich mich nicht wieder anmelden.
Hinweis: Ich habe die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt und führe Umsatzsteuer ab.
Die kannst du auch nachträglich nutzen, wenn du die Vorraussetzungen erfüllst. Bis dahin halt USt-Voranmeldung weiterhin abgeben - bei geringen Einkünften reicht das jährlich aus, ist dann auch nicht so ein großer Aufwand. Am Besten mal mit dem zuständigen Finanzbeamten sprechen.
vg ichbinich
Hi,
derzeit tendiere ich dazu, mein Gewerbe abzumelden, da meine hauptberufliche Tätigkeit mich so sehr in Anspruch nimmt, dass ich meine Kunden nicht mehr so bedienen kann, wie ich es gerne möchte.
Das eine schließt das andere nicht aus. Ich habe momentan auch nicht so viel Zeit, lass das Gewerbe aber weiter laufen, wenn sich was ändert muss ich mich nicht wieder anmelden.
das wird langsam schwierig, denn: wenig Zeit => wenig gewerbliches Einkommen => FA fordert Nachweis, dass keine Liebhaberei vorliegt.
Hinzu kommt, dass man irgendwann den Anschluss an die aktuellen Webtechniken verliert, wenn man nicht permanent auf dem Laufenden bleibt. Und auf dem Laufenden bleiben müsste ich, um meine Kunden gut bedienen zu können. Da ich jedoch für meinen Hauptberuf schon immer auf dem aktuellen technischen Stand sein muss, bleibt mir fürs Web nicht mehr die erforderliche Zeit. (Einmal studiert und damit fürs Berufsleben genug gelernt war einmal ...)
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Moin!
Das eine schließt das andere nicht aus. Ich habe momentan auch nicht so viel Zeit, lass das Gewerbe aber weiter laufen, wenn sich was ändert muss ich mich nicht wieder anmelden.
das wird langsam schwierig, denn: wenig Zeit => wenig gewerbliches Einkommen => FA fordert Nachweis, dass keine Liebhaberei vorliegt.
Nein, das werden sie nur tun, wenn du (hohe) Kosten geltend machst, aber so gut wie keine Einkünfte ausweist. Also durch den entstehenden Verlust deines Gewerbes Steuern erstattet oder weniger gezahlt werden müssen, beispielsweise durch Reduktion deines Gesamteinkommens.
Hinzu kommt, dass man irgendwann den Anschluss an die aktuellen Webtechniken verliert, wenn man nicht permanent auf dem Laufenden bleibt. Und auf dem Laufenden bleiben müsste ich, um meine Kunden gut bedienen zu können. Da ich jedoch für meinen Hauptberuf schon immer auf dem aktuellen technischen Stand sein muss, bleibt mir fürs Web nicht mehr die erforderliche Zeit. (Einmal studiert und damit fürs Berufsleben genug gelernt war einmal ...)
Dich zwingt ja niemand, Aufträge anzunehmen, wenn jemand kommt und was will. Und wenn derjenige dich beauftragen will und keine neuesten Webtechniken braucht - was spräche denn dagegen?
- Sven Rautenberg
Hi,
wenig Zeit => wenig gewerbliches Einkommen => FA fordert Nachweis, dass keine Liebhaberei vorliegt.
Nein, das werden sie nur tun, wenn du (hohe) Kosten geltend machst, aber so gut wie keine Einkünfte ausweist.
klingt logisch und passt zur Realität. Da ich zuletzt wieder kleine Gewinne erwirtschaftet habe, könnte ich ja Glück haben, dass erstmal keine „dummen“ Fragen mehr kommen.
Hinzu kommt, dass man irgendwann den Anschluss an die aktuellen Webtechniken verliert, …
Dich zwingt ja niemand, Aufträge anzunehmen, wenn jemand kommt und was will. Und wenn derjenige dich beauftragen will und keine neuesten Webtechniken braucht - was spräche denn dagegen?
Eigentlich nichts außer meinen eigenen Ansprüchen an meine Arbeit. Danke für den Hinweis!
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hello,
- Was muss ich alles tun, um mein Gewerbe abzumelden? (Sprich, welchem Pontius und Pilatus muss ich allen Bescheid geben?)
Die Bösen[tm] sind wohl tatsächlich die Steuerbehörden (also Finanzamt, Stadtsteueramt, ...) und Berufsgenossenschaften, usw.
Das Finanzamt wird von Dir inzwischen auch nach der Gewerbeabmeldung noch Umsatzsteuererklärungen, Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung usw. verlangen, und das für bis zu 10 Jahren nach der Abmeldung. Es könnten Dir ja noch Beträge zufließen...
Das war früher anders. Da haben sie mit der Liquidation und abschließenden Steuererklärung i.d.R. Ruhe gegeben. Ob das rechtens ist, kann ich Dir nicht sagen. Da sind echte Fachleute schon dran verzweifelt.
Die Abmeldung führst Du beim zuständigen Ordnungsamt (Gewerbeabteilung) durch. Wenn es eine eingetragene Firma war, auch beim zuständigen Registergericht. Du solltest eine umgehende Abmeldebestätigung verlangen, die du GUT aufheben musst. Diese solltest Du der Orndung halber dann auch an Finanzamt, Registergericht, Berufsgenossenschaft, Handelskammer und Handwerkskammer (wenn zutreffend) schicken mit der Aufforderung um umgehende Bestätigung und verbindliche Mitteilung darüber, welche Erklärungen im Weiteren noch erwartet werden.
Bleibt eine dieser Bestätigungen aus, nimm das nicht zu leicht, sondern agiere sofort!
Die Akten für Dein Gewerbe musst Du dann leider noch 10 Jahre aufheben, alle Rechtssachen sogar bis zum Ablauf der endgültigen Verjährungsfrist, also z.B. 30 Jahre.
Solltest Du irgendwann einmal Titel verursacht haben (Mahnbescheid, ...) und diese bazahlt haben, hebe Dir die Belege trotzdem gut sortiert auf. Es gibt Gläubiger, die nach Jahren einen weiteren Vollstreckungsversuch vornehmen, obwohl alles bezahlt war... Oft kommen sie damit durch, wenn Du versäumt hast, den Original-Titel zu kassieren.
Wenn das Gewerbe erhebliche Umsätze hatte, lohnt sich ggf. der Verkauf des Gewerbes. Der Veräußerungsgewinn bei Auflösung ist (nur noch einmalig im Leben) erheblich steuerbegünstigt. Es gibt "Abschreibungsfirmen" , die dir ganz legal viel Geld für den Geschäftswert zahlen, wenn er glaubhaft gemacht werden kann...
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hi,
- Was muss ich alles tun, um mein Gewerbe abzumelden? (Sprich, welchem Pontius und Pilatus muss ich allen Bescheid geben?)
Die Bösen[tm] sind wohl tatsächlich die Steuerbehörden (also Finanzamt, Stadtsteueramt, ...) und Berufsgenossenschaften, usw.
vielen Dank für die ausführlichen Tipps und Erläuterungen, mit so viel hatte ich gar nicht gerechnet, ich Blauäugiger.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Die Probleme bezogen sich hauptsächlich auf das Finanzamt Marburg, dass für solche Schwierigkeiten berüchtigt ist.
Das Gewerbeamt sollte die Abmeldung relativ unbürokratisch vornehmen. Ein Ausdruck der Abmeldung (für das Finanzamt - außer in Marburg - hilfreich) kostet um die 22 Euro.
Gruß, LX
Hi,
Die Probleme bezogen sich hauptsächlich auf das Finanzamt Marburg, dass für solche Schwierigkeiten berüchtigt ist.
OK, dann könnte ich hier bei uns ja noch Glück haben, dass es ohne große Probleme abgeht. Danke für die Hinweise!
Schönen Sonntag noch!
O'Brien