hotti: Ankündigung von Malerarbeiten im Wohnbereich

hi,

sorry 4 OT, es ist ein bischen ein Grenzfall, "Wohnbereich" ist die Terasse vor meiner Stube und Schlafzimmerfenster. Mein Vermieter möchte da die Fassade streichen lassen von einem "Bekannten", mit diesem "Bekannten" hab ich schon gesprochen, genauer gesagt, ich hab ihn zu einem Kaffee eingeladen und wir sind uns darin einig, dass dazu ein Gerüst aufgebaut werden muss.

Mit meinem Vermieter habe ich auch gesprochen und ihn höflich darauf hingewiesen, dass er solche Arbeiten, die eine vorübergehende Beeinträchtigung der Wohnqualität darstellen, bitte rechtzeitig mit mir absprechen möchte und da auch gleich als frühesten Termin den 1. Oktober vorgeschlagen.

Die Frage ist: Welche Frist ist denn da von Rechts wegen anzusetzen?

Falls jemand son Fall schon hatte, bitte mal um Hinweise, dankbar bin ich auch für Links,

viele Grüße,
Horst Haselhuhn

  1. Mein Vermieter möchte da die Fassade streichen lassen

    Na, ist doch schön.

    von einem "Bekannten", mit diesem "Bekannten" hab ich schon gesprochen, genauer gesagt, ich hab ihn zu einem Kaffee eingeladen

    Wird ja immer besser.

    Mit meinem Vermieter habe ich auch gesprochen und ihn höflich darauf hingewiesen, dass er solche Arbeiten, die eine vorübergehende Beeinträchtigung der Wohnqualität darstellen

    Hoppla - zu früh gefreut.

    Die Frage ist: Welche Frist ist denn da von Rechts wegen anzusetzen?

    Die Antwort ist: Man kann sich auch lächerlich machen. Du wirst ja wohl ein paar Tage mit einem Gerüst leben können, ohne zum Rechtsanwalt rennen zu müssen.

    Es ist sicher unpassend, wenn der Maler von jetzt auf gleich vor der Tür steht und ein Gerüst zwischen die Geranien rammt. Nichtsdestotrotz kann man sowas ohne Rechtstralala im Hinterkopf vernünftig absprechen.
    Der Vermieter kümmert sich um den Werterhalt des Gebäudes und dann sowas. Affentheater.

    da auch gleich als frühesten Termin den 1. Oktober vorgeschlagen.

    Und was machst du in den drei Wochen? Deiner vorübergehend verlustig gehenden "Wohnqualität" schon mal vorsorglich hinterhertrauern? Eine akribische Fotodokumentation der Terrasse zwecks späterer Schadensersatzklage?

    1. hi,

      Es ist sicher unpassend, wenn der Maler von jetzt auf gleich vor der Tür steht und ein Gerüst zwischen die Geranien rammt. Nichtsdestotrotz kann man sowas ohne Rechtstralala im Hinterkopf vernünftig absprechen.
      Der Vermieter kümmert sich um den Werterhalt des Gebäudes und dann sowas. Affentheater.

      Genauso sehe ich das auch. Der Mietvertrag ist ohnehin gekündigt und läuft am 1.12. fristgemäß aus.

      Und was machst du in den drei Wochen?

      Resturlaub, neue Wohnung einrichten und Umziehen ;-)

      Vielen Dank und Schönes Wochenende,
      Hotti

      1. Om nah hoo pez nyeetz, hotti!

        viel sinnvoller ist es, der Versicherung Bescheid zu geben, da durch das Gerüst das Einbrechen deutlich einfacher wird. Ich kenne persönlich einen Fall, in dem das als grob fahrlässig gewertet wurde und die Zahlungen der Versicherung gekürzt wurden.

        Matthias

        --
        http://www.billiger-im-urlaub.de/kreis_sw.gif
        1. moin,

          viel sinnvoller ist es, der Versicherung Bescheid zu geben, da durch das Gerüst das Einbrechen deutlich einfacher wird. Ich kenne persönlich einen Fall, in dem das als grob fahrlässig gewertet wurde und die Zahlungen der Versicherung gekürzt wurden.

          Wahnsinn, was die Versicherungen sich alles einfallen lassen.

          Was die Rüpelhaftigkeit meines Vermieters anbetrifft, da fällt mir garantiert auch was ein ;-)

          Schönen Sonntag Euch allen,
          Hotti

          1. Hello,

            wo wir schon aml bei den Ankündigungen sind.

            Hiermit kündige ich an, dass ich heute Abend auf meiner Terrasse Bratwürste grillen werde und Ihr alle herzlich eingeladen seid dazu. Wenn genügend Durst vorhanden ist, werde ich ein 30-l-Faß kühlen "Altenauer Dunkel"s öffen und bereithalten...

            Bis später also :-))

            Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

            Tom vom Berg

            --
             ☻_
            /▌
            / \ Nur selber lernen macht schlau
            http://bergpost.annerschbarrich.de
  2. Der Vollständigkeit halber:

    Nach § 554 Abs. 1 BGB hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind. Diese Pflicht ist das Gegenstück zur Verpflichtung des Vermieters aus § 535 Abs. 1 BGB, die Mietsache im vertragsgerechten Zustand zu halten.

    Die zu duldenden Maßnahmen müssen drei Monate vor Durchführung nach Art, voraussichtlichem Umfang und Beginn und voraussichtlicher Dauer sowie der zu erwartenden Mieterhöhung in Textform angekündigt werden (§ 554 Abs. 3 BGB). Ob dies bei dir zutrifft, bezweifle ich, da es sich augenscheinlich um Instandhaltungsmaßnahmen und nicht um Modernisierungsmaßnahmen handelt. Daher halte ich 4 Wochen Vorlauf für eine angemessene Frist, zumal die Arbeiten nicht _in_ der Wohnung stattfinden.

    Wer die Arbeiten ausführt, ist relativ uninteressant, solange die Auswahl nach Gesichtspunkten der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erfolgt ist. Und das bedeutet _nicht_ den günstigsten Anbieter zu wählen, sondern nach dem Preis-Leistungsverhältnis zu ermitteln.

    Und als Ausgleich für die Belastung würde ich eine Mietminderung von 15 bis 20 % vornehmen. Hier einige Beispiele:
    Gestörte Gartennutzung durch Lagerung von Baumaterial: 20 % (LG Köln, ZMR 94, I)
    Gerüst mit Planen ums Haus: 15% (AG Hamburg, WM 96 ,30)
    Entzug der 20qm großen Terrasse: 15 % (AG Eschweiler, WM94, 427)

    Es ist auf jeden Fall zu empfehlen sich außergerichtlich mit dem Vermieter zu einigen. Man rechne nur mal 15 % Mietminderung auf 10 Werktage bei einer Brutto-Miete von 800,- € und kommt auf einen Streitwert von 47,34 €. Mehr wäre in diesem Fall eh nicht zu holen...

    Das Fazit bleibt also; einfach locker hinnehmen. Du kommst dem Vermieter jetzt entgegen und er kann dafür beim Auszug Kulanz zeigen (da bieten sich immer wieder gute Möglichkeiten).

    Gruß Fabulit

    • Planung ersetzt nur den Zufall durch den Irrtum! -