Mein Vermieter möchte da die Fassade streichen lassen
Na, ist doch schön.
von einem "Bekannten", mit diesem "Bekannten" hab ich schon gesprochen, genauer gesagt, ich hab ihn zu einem Kaffee eingeladen
Wird ja immer besser.
Mit meinem Vermieter habe ich auch gesprochen und ihn höflich darauf hingewiesen, dass er solche Arbeiten, die eine vorübergehende Beeinträchtigung der Wohnqualität darstellen
Hoppla - zu früh gefreut.
Die Frage ist: Welche Frist ist denn da von Rechts wegen anzusetzen?
Die Antwort ist: Man kann sich auch lächerlich machen. Du wirst ja wohl ein paar Tage mit einem Gerüst leben können, ohne zum Rechtsanwalt rennen zu müssen.
Es ist sicher unpassend, wenn der Maler von jetzt auf gleich vor der Tür steht und ein Gerüst zwischen die Geranien rammt. Nichtsdestotrotz kann man sowas ohne Rechtstralala im Hinterkopf vernünftig absprechen.
Der Vermieter kümmert sich um den Werterhalt des Gebäudes und dann sowas. Affentheater.
da auch gleich als frühesten Termin den 1. Oktober vorgeschlagen.
Und was machst du in den drei Wochen? Deiner vorübergehend verlustig gehenden "Wohnqualität" schon mal vorsorglich hinterhertrauern? Eine akribische Fotodokumentation der Terrasse zwecks späterer Schadensersatzklage?