Texter mit x: Fragen zum Hintergrundsound

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Über die Höhe der Gebühr kann man streiten, aber daß die eigene Nutzung was kostet ist keine oder nicht nur Abzocke.

Doch, auch darüber kann man noch streiten ...

Was Du anführst, steht meinen Argumenten, aus den Sätzen davor, aber nicht entgegen. Diese Gebühren haben grundsätzlich eine Rechtfertigung, auch wenn man es anders (auch ohne) machen könnte.

D.h. dafür, dass du als kleiner, unbekannter Künstler deine eigene Musik auf deiner eigenen Homepage abspielst und dafür Gebühren bezahlst, kriegen Lady GackGack, Mr 49-Cents-more-than-he's-worth ...

Sicher, daß die Gebühren, die einem konkreten Urheber zugeordnet werden können, auch an alle verteilt werden? (Im Gegensatz zu nicht zuordenbaren Brenner- und Rohling-Abgaben.) Wozu muß man dann bei der Nutzung von Stücken die Urheber und mehr angeben?

(Außerdem würde das sonst bedeuten, der kleine Künstler bekommt auch die Kohle von der Gaga-Nutzung anderer, wenn da keine Ausnahmereglung besteht.)