Hello,
Nun gibt es doch ein Widerrufsrecht... habe ich eine Möglichkeit innerhalb von vier Wochen aus dem Vertrag auszusteigen, so das ich nicht sechs Monate lang Gebühren bezahlen muss?
Guck dir mal § 312d BGB an und dort insbesondere die Absätze 3 und 6 an.
Es besteht also wohl ein Widerrufsrecht (zwar eher nur 2 Wochen, aber das ist ja egal) aber man muss die genutzten Tage zahlen.
Kommt darauf an, wodurch der Vertrag erfüllt wird. Wenn die Leistung darin besteht, einen Zugang zum System zu beschaffen (der anschließende Betrieb ist dann vielleicht kostenlos), dann kann Andreas nicht mehr widerrufen, wenn er den Zugang bereits aktiviert hat. Das gilt nur bei Telekummunikationsleistungen usw., für Warenlieferungen gilt diese Einschränkung nicht.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg