Hi,
Das gilt meiner Ansicht nach für den Netzwerk-Wechsel generell, ungeachtet des Zugangsmediums.
ok, wenn du jetzt noch einsiehst, dass exakt die selben Probleme existieren ohne dass das Netzwerkkabel oder das WLAN gewechselt werden, siehst du warum man den WLAN-Wechsel nicht administrativ beschränken braucht.
du meinst also, wenn eine Schutzmaßnahme nicht in allen Fällen wirksam sein kann, könnte man sie auch bleiben lassen?
Dann möchtest du also auch auf Brückengeländer, auf Schutzimpfungen und auf Fliegengitter an den Fenstern verzichten? - Ich nicht. Wenn ich eine mögliche Gefahr oder Belästigung eindämmen kann, ohne mir dadurch Nachteile einzuhandeln, dann mach ich das. Und die im Thread genannten Einschränkungen empfinde ich nicht als Nachteile, sondern als gewünschte Hürden.
Ciao,
Martin
Die späteren Ehen sind oft glücklicher als die erste, weil das natürliche Ende bereits absehbar ist.
(George Bernhard Shaw)
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