Hallo,
du meinst also, wenn eine Schutzmaßnahme nicht in allen Fällen wirksam sein kann, könnte man sie auch bleiben lassen?
nein, ich meine, dass die entsprechenden Schutzmaßnahmen komplett anders implementiert sein müssen, als das blinde Vertrauen darauf, dass die Netzwerkinfrastruktur das ist, als das sie versucht sich darzustellen.
von blindem Vertrauen habe ich nie gesprochen, sondern von gewachsenem Vertrauen.
Deswegen vertraut man dnicht er Information eines DNS-Servers um einen Server zu identifizerien, sondern nutzt Zertifikate, deswegen verschlüsselt man auch innerhalb eines "vertrauenswürdigen" Netzwerkes seine Daten, ...
Jetzt schießt du aber übers Ziel hinaus. Diese Maßnahmen stufe ich unter Paranoia ein ein meide sie im Regelfall. Mir ging es nur um Betriebssicherheit. Geheimhaltungswürdige Daten verlassen sowieso nur in seltensten Ausnahmefällen mein lokales Netz. Der Umkehrschluss ist erlaubt.
Ciao,
Martin
Hannes würfelt abends immer, ob er den Abend mit seiner Frau zuhause verbringt oder in die Kneipe geht. Wenn er eine 6 würfelt, geht er in die Kneipe.
Gestern musste er 37mal würfeln.
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