Hi!
- Zumindest bei Städten unterliegt das Wappen dem Namensrecht. Daß es bei Fußballvereinen genau so ist, sehe ich aber nicht zwangsläufig als gegeben an.
Die Wappen von Bund und Ländern sind Hoheitszeichen. Eine Verwendung ist ausschließlich dem Bund und den Ländern vorbehalten. Es gibt jedoch meist für die freie Nutzung ein Signet, das dem Wappen ähnlich sieht. http://de.wikipedia.org/wiki/Wappen#Gebrauch_von_Wappen
Bei Stadtwappen (Wappen anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts) ist die Lage etwas anders, siehe Wikipedia.
Ich denke nicht, dass Zeichen privat(wirtschaftlich)er Vereine rechtlich den Hoheitszeichen gleichgestellt sind, sondern dass hier eher das Markenrecht greift.
- Wappen können den Urheberrecht unterliegen aber auch dann gilt sinngemäß das, was in Punkt 2 steht, bzw. hat das Urheberrecht sogenannte Schranken.
Familienwappen und ähnlicher Privatkram. Um Hoheitszeichen muss sich das Urheberrecht nicht kümmern, die genießen einen eigenen Schutz.
Lo!