Hello,
Du kannst dem Kunden ja mitteilen,
Wenn es ein Kunde ist, dürfen die Geschäftsdaten nicht gelöscht werden, sondern müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Nur wenn es (noch) kein Kunde ist, darf etwas gelöscht werden. Die reine Postanschrift darf aber auch gespeichert bleiben (für die Robinson-Liste). Und das würde ich auch tun, denn ein erneutes Anschreiben stellt schon eine abmahnfähige Störung dar.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg