Hello,
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Ich sage mal: Du hast etwas nicht verstanden. Denn "Verstehen" kennzeichnet doch die Tätigkeit, Vorgänge für sich geistig umgesetzt zu haben. Also entweder "verstanden haben" oder "falsch" :P
Ob man von Dir verlangen kann, eine eMail-Adresse zu löschen, die Du speicherst, das wage ich zu bezweifeln. Die reine eMail-Adresse stellt für mich keine persönlichen Daten dar. Außerdem sollst Du ja gleichzeitig sicherstellen, dass Du an diese eMail-Adresse keine Korrespondenz mehr richtest. Also musst Du sie ja schon zu diesem Zwecke speichern.
Ich würde dem Anwalt daher antworten:
"... Selbstverständlich kommen wir Ihrem Wunsche gerne nach, und nehmen die eMail-Adresse <...> kostnelos in unsere Robinsonliste auf. Nur dies kann sicherstellen, dass diese Adresse nicht erneut unbefugt in unser System eingetragen und somit verwendet wird.
Über Ihren Mandanten werden bei uns z.Zt. keine persönlichen Daten gespeichert.
Und Tschüss!"
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg