Hallo,
Wie willst du wissen, wieviele Personen sich hinter einer Adresse verbergen? Es ist unerheblich, ob das ein Einfamilienhaus ist oder nicht. Auch darin können juristisch unabhängige Personen wohnen. Und es gibt auch keine Reglung, dass Familienmitglieder alle gleich behandelt werden müssen.
Ich habe nicht gesagt, dass es nur einen Eigentümer, Gemeldeten, Familiennamen etc. in dem Haus gibt, sondern habe mich darauf bezogen, dass dieses Haus nur von einer natürlichen Person genutzt wird und nur eine natürliche Person die jeweilige Adresse nutzen kann.
Man muss das ja nicht vorher wissen - es reicht, wenn es im Nachhinein personenbeziehbar ist. Übrigens: Auch wenn eine Familie in dem Haus wohnt, aber z.B. nur der Vater Eigentümer ist, haben wir eine konkrete Personenbeziehbarkeit über das Grundbuch.
Aber all das heißt - wie man auch meiner Antwort auf Tom entnehmen kann - nicht, dass jegliche Handhabung dieser Daten verboten ist! Vorallem ist zwar prinzipiell immer auf den Einzelfall abzustellen, aber besonders bei solchen Sachen, wo man neben vielen nicht-personenbeziehbaren Datensätzen auch mal einen haben kann, der aufgrund gewisser Umstände doch personenbeziehbar ist, kann man z.B. als verantwortliche Stelle über die Interessenabwägung geschützt sein, so dass es eben nicht auf den konkreten Einzelfall ankommt.
Gruß
Alex