Hallo,
Die totale Löschung von Anschriftendaten darf aber nicht verlangt werden, die von _persönlichen_ Daten schon.
es gibt zwar immer wieder Meinungsverschiedenheiten, welche Angaben zu persönlichen (das BDSG sagt "personenbezogen") Daten zählen und welche nicht. Die private Postanschrift, Telefonnummer und die Mailadresse würde ich aber auf jeden Fall dazu zählen. Denn das sind Daten, die eine direkte Kontaktaufnahme ermöglichen. Persönlicher geht's ja wohl kaum.
Da man die Anschrift jederzeit über einen Adresshandel wieder in den Pool bekommen könnte, darf diese nicht nur gespeichert werden, sondern _muss_ für die Wahrung der Ansprüche des bereits Kontaktierten sogar gepeichert bleiben, damit man erkennen kann, dass an diese Anschrift KEINE Werbung mehr gehen darf.
Genauer: Sie sollte gespeichert bleiben, aber als "gesperrt" markiert sein.
Das Ganze ist momentan aber stark im Umbruch. Es laufen Bestrebungen, dass auch die Briefkastenwerbung eingeschränkt werden soll. Ursprünglich betraf das nur die "Wurfsendungen" ohne Adresse, wird nun aber von einigen Anwälten auch aufgebohrt auf alle unverlangten Snails.
Hmm? Gegen unadressierte Wurfsendungen ist man AFAIK bisher machtlos. Nur bei Sendungen, die an mich adressiert sind, kann ich den Absender unter Berufung auf das BDSG zur Rede stellen, woher er denn meine Daten hat, und weitere Werbepost verbieten.
So long,
Martin
Niemand lebt allein von seinen Träumen.
Aber wer träumt, lebt noch.
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