dedlfix: Garantieverlust

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Tach!

Soweit ich das verstanden habe (Medienrecht ist nicht mein Schwerpunktbereich), muss im Falle eines Schadens der Handyhersteller beweisen, dass der Schaden auf die Softwaremanipulation zurückzuführen ist. Dies gilt wenigstens für die ersten 6 Monate der Garantiezeit. AGB, welche für einen solchen Fall den Verlust der Garantie vorsehen, dürften auch kaum der Klauselkontrolle standhalten und sind wahrscheinlich (?) aufgrund §§305, 305c BGB in der Mehrheit der Fälle nichtig. Problematisch dürfte es höchstens werden, wenn die 6 Monate vorbei sind, und die Beweislast im Schadensfall auf den Käufer übergeht:

Ein Kaufvertrag wird mit dem Händler geschlossen, nicht mit dem Hersteller. Wenn überhaupt, dann gelten hier AGB des Händlers.

dedlfix.