Wichtig ist nur, dass bis 10.4. SV abgeführt wird.
Hm. Ich weiß ja nicht, ob da ein Betriebsrat was absegnen muss, vermute aber nicht. Im Zweifelsfall gilt dann das "kein Kläger, kein Richter" - Prinzip. Die Arbeitsagentur, Rentenkasse, Krankenkasse ist nicht berufen, die vertraglichen Voraussetzungen von ordentlichen Lohnzahlungen zu prüfen, für welche Leistungen abgeführt wurden.
Das ist der Knackpunkt, danke für Deinen Hinweis. Entscheidend für eine Leistungsbewilligung über die Agentur ist, dass über 360 Tage Leistungen zur SV abgeführt worden sind. Zu dumm, dass sich zum 31.3. nur 357 Tage ergeben (über 2 Arbeitsverträge in den letzten 2 Jahren). Also, ich denke, dass eine Veränderung des Arbeitsvertrages die einzige Möglichkeit ist. Die Änderung des Arbeitsvertrages erfolgt überdies innerhalb der Probezeit und wenn der Arbeitnehmer unterschreibt, läuft der Arbeitgeber auch nicht in Gefahr, dass eine Klage kommt.
Schöne Grüße.