Hello,
bei regelmäßigen Publikationen kommt noch das Presserecht des jeweiligen Bundeslandes hinzu (der Sitz der Geschäftsleitung/Firma/Redaktion). Auch dieses schreibt Impressumspflichten vor und es schreibt zusätzlich vor, dass die zuständige Niederlagestelle (meistens das Landesarchiv) über jede neue Publikation informiert wird. Ausgenommen davon sind "Foren", da ja bei diesen nicht der Betreiber, sondern die Nutzer die Publikatoren sind. Foren müssen mMn dort nur angemeldet werden.
Bei unserem Wiki bin ich mir da aber nicht mehr ganz so sicher. Da müsste man vermutlich - wenn es wörtlich genommen werden soll, die zuständige Niderlagestelle auch regelmäßig (einmal monatlich ist üblich) über neue Beiträge informieren.
Liebe Grüße
Tom S.
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Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.
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