marctrix: DSGVO und die daraus entstehenden Rechte gegen "HARTZ-4-Stellen"

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Hej Camping_RIDER,

Du meinst abgesehen von der Möglichkeit, die Behörde auf Erfüllung dieser Pflicht zu verklagen und dabei sowohl den eigenen Anwalt als auch den steuerfinanzierten Anwalt der Gegenseite (zumindest indirekt) gleichzeitig zu bezahlen? 😂

So weit ich weiß, ist noch gar nicht raus, wer gegen wen klagen kann?

Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (wie beim Impressum) ist wohl keine Möglichkeit (würde wohl bei einer Behörde auch schwer).

Moment, wirfst du da grad nicht zwei Dinge durcheinander?

Vielleicht - ich habe davon wenig Ahnung. Ich dachte bisher, abmahnen könnte man nur, wenn man das Recht hätte zu klagen, um den Rechtsstreit kostengünstig und unkompliziert beizulegen, damit eine Klage eben nicht nötig wird?!?

Was aber immer geht, nach DSGVO: Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen, die dann wiederum gegenüber der Behörde einen Verwaltungsakt erlassen kann. Siehe hier. Das ist dann zwar keine Klage, aber immerhin ein Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Genau hier habe ich Zweifel bezüglich der Durchsetzungsmöglichkeiten. Wenn zwei Behörden erst mal miteinander kommunizieren, kann das dauern. Zumal die Datenschutzbehörden chronisch unterbesetzt sind.

Marc