Hallo Rolf,
Ob ein kommerzielles Unternehmen in Privatbesitz ist, darüber kann man nur spekulieren.
ja, aber das meinte ich gar nicht.
Bei vielen Unternehmen steht unter "Aktionärsstruktor" Streubesitz und "Black Rock" als größter Anteilseigner, mit 5-6 Prozent.
Und ich habe zufällig(!) gestern in den Börsennachrichten zum ersten Mal überhaupt von "Black Rock" gehört.
Aber ob Verstaatlichung die richtige Lösung ist?
Ganz sicher nicht. Aber das ist auch immer noch nicht der Punkt, auf den ich eigentlich hinaus will. Mir geht es um die Begriffsunterscheidung
- privat: Aktivität eines oder mehrerer Menschen aus rein persönlichem Interesse und ohne die Absicht, damit einen Profit zu erzielen
- kommerziell/gewerblich: Aktivität einer Person oder einer Gesellschaft mit der Absicht, Profit zu erzielen
Natürlich gibt es noch Grenzfälle, etwa Vereine oder Non-Profit-Organisationen, die ich weder als kommerziell noch als privat einordnen würde.
Schönen Abend noch,
Martin
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Computer müssen weiblich sein: Eigensinnig, schwer zu durchschauen, immer für Überraschungen gut - aber man möchte sie nicht missen.
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