markk: DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden

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DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden

markk
  • dsgvo
  • recht
  1. -2
    Wallpappe
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      Rolf B
      1. 0

        DSGVO: Denunziantentum und Abmahnwahn

        Wallpappe
        1. 4

          Bullshit und geistiger Dünnschiss

          Auge
          • dsgvo
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                Wuwu
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              Auge
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                    Christian Kruse
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                        Christian Kruse
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                          marctrix
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                            Christian Kruse
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                    Christian Kruse
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                        Christian Kruse
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                Wuwu
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                  marctrix
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    markk
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      Auge
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        dedlfix

Guten Tag,

ich habe eine Mail eines Recruiters erhalten, der über 500 Email-Adressen im CC angegeben hatte - teils mit Klarnamen (wie in meinem Fall). Der Anbieter ist sich über den Fehler bewusst und hat sich anschließend entschuldigt.

  1. Ist dies ein Verstoß gegen die DSGVO?
  2. Kann man öffentlich einsehen, ob die Firma ggfs. der Benachrichtigungspflicht nachgekommen ist?
  3. Wenn (1) zutrifft, und (2) nicht möglich ist oder die Firma es nicht gemeldet hat, wäre der nächste Schritt dann den Verstoß der Bundesnetzagentur zu melden?

Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen, markk

  1. ich habe eine Mail eines Recruiters erhalten, der über 500 Email-Adressen im CC angegeben hatte

    Na und? Lösch das von Deiner Festplatte und gut isses!

    1. Hallo Wallpappe,

      herzlichen Glückwunsch. Du hast genau verstanden, worauf es markk ankommt, und es präzise ignoriert.

      Rolf

      --
      sumpsi - posui - clusi
      1. herzlichen Glückwunsch. Du hast genau verstanden, worauf es markk ankommt, und es präzise ignoriert.

        Natürlich. Andere Leute anscheißen, Denunziantentum, Abmahnwahn. Das ist doch das was hinter der DSGVO steckt!

        1. Hallo

          herzlichen Glückwunsch. Du hast genau verstanden, worauf es markk ankommt, und es präzise ignoriert.

          Natürlich. Andere Leute anscheißen, Denunziantentum, Abmahnwahn. Das ist doch das was hinter der DSGVO steckt!

          Wie wär's mal damit? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.

          Gesetzesverstöße, in anderen Fällen eventuell gar Verbrechen, anzuzeigen, ist also nach deiner kundgetanen Meinung „Leute anscheißen“ und „Denunziantentum“. Und sich dann über einen angeblichen „Abmahnwahn“ in Sachen DSGVO aufregen, den es einfach nicht gibt.

          Das ist meiner Meinung nach ein zutiefst fragwürdiges Rechtsverständnis. Kein Wunder, dass es mit der „zivilisierten Welt“ bergab. geht.

          Tschö, Auge

          --
          Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
          Hohle Köpfe von Terry Pratchett
          1. Hallo,

            Kein Wunder, dass es mit der „zivilisierten Welt“ bergab. geht.

            Krieg, Betrug, Egoismus, Neid, Missgunst, etc... Wann war die Welt/Menschen jemals zivilisiert, bzw. ob ein Loch 100m tief oder 150m tief ist, besser wirds leider niemals?

            Und ja, niemand von uns sollte sich ausschließen.

            scnr.

        2. Hallo Wallpappe,

          Natürlich. Andere Leute anscheißen, Denunziantentum, Abmahnwahn. Das ist doch das was hinter der DSGVO steckt!

          Nein, das denke ich nicht.

          Ich denke aber auch, dass eine Anzeige hier übertrieben ist und in Richtung Blockwart geht.

          Shit happens.

          LG,
          CK

  2. Hallo markk,

    ich bin rechtlich nicht so bewandert, hätte aber angenommen, dass das schon vor DSGVO-Einführung nicht in Ordnung war.

    Wenn Du auf der Liste standest, bist Du vermutlich in der gleichen Situation wie alle anderen Empfänger, und die Frage nach Informationspflichten kannst Du klären, in dem Du prüfst, wie Du informiert wurdest. Entscheidende Frage ist: Wie bist Du auf die Liste gekommen? Hast Du Dich irgendwo als Headhunting-Beute freiwillig gemeldet?

    Für Fragen nach rechtlicher Handhabe musst Du Dich dann aber an den zugelassenen Anwalt deines geringsten Misstrauens wenden. Der sollte Dir zumindest sagen können, wer zuständig ist. Wirklich die Netzagentur? Oder du schreibst blindlings einen Brief an die Netzagentur (aber nicht die CC Liste als Beweis beilegen, keine Ahnung ob Du Dich damit selbst in die Nesseln setzt). Wenn es zu geringfügig ist, schmeißen die das schulterzuckend weg. Wenn was dran ist, werden sie wohl die Mail als Beleg fordern.

    Rolf

    --
    sumpsi - posui - clusi
    1. Hej Rolf,

      Entscheidende Frage ist: Wie bist Du auf die Liste gekommen? Hast Du Dich irgendwo als Headhunting-Beute freiwillig gemeldet?

      Entscheidend in Bezug auf was? - Es ist (auch wenn die Daten freiwillig gegeben wurden) nicht in Ordnung die Daten an 500 andere Menschen weiterzugeben (wo auch noch Firmen bei sind, die die Daten ggfs. ebenfalls geschäftlich nutzen werden).

      Da ist es mMn unerheblich, ob die Daten dem Versender gegeben wurden oder nciht. Das geschieht ja in der Annahme, dass der die Daten sorgfältig vor "Diebstahl" schützt und nciht munter weiter verteilt.

      @markk — ich würde es umgehend melden. Der Schaden ist da, die Bußgelder sind derzeit (noch) bescheiden, eventuell bleibt es bei einer Verwarnung und der Absender hat weiter keine Konsequenzen, außer der, dass er nicht noch einmla auffallen sollte. Eimal ist keinmal. Aber mehrmals bekommt die Behörde ja nur, wenn die Fälle tatsächlich gemeldet werden. Insofern würde ich es denen mitteilen.

      Wenn wir bei so etwas nicht mitwirken, brauchen wir uns auch nicht zu wundern, wenn sich niemand für den Schutz usnerer Daten interessiert.

      Marc

      --
      Ceterum censeo Google esse delendam
      1. Hallo marctrix,

        Entscheidende Frage ist: Wie bist Du auf die Liste gekommen? Hast Du Dich irgendwo als Headhunting-Beute freiwillig gemeldet?

        Entscheidend in Bezug auf was?

        In Bezug darauf, worüber man sich beschwert und wie gravierend das ist.

        Wenn er ohne seine (rechtlich einwandfreie) Einwilligung auf die Liste kam, wäre es außer dem Datenschutzverstoß auch noch ein kalter Kontakt und damit Belästigung, im Geschäftsverkehr hat sowas auch schon zu Abmahnungen geführt.

        Wenn er sich freiwillig irgendwo eingetragen hat, dann wäre dort der Punkt, wo man die Datenschutzerklärung überprüfen müsste. Es wäre dann auch die Frage, ob der Mailversender identisch mit dem Betreiber des Systems ist, wo der Eintrag erfolgte (wegen korrekt dokumentierter Auftragsdatenverarbeitung).

        Das hätte auch Einfluss auf die Frage, ob man sich beschweren sollte.

        Rolf

        --
        sumpsi - posui - clusi
      2. @markk — ich würde es umgehend melden. Der Schaden ist da

        Spezifiziere "Schaden". Keine Vermutungen, Behauptungen, panisches Geschrei, kein Hätte-könnte-wollte-wäre, sondern konkret: Wie wurde er geschädigt?

        Die noch am ehesten haltbare Vermutung ist meiner Ansicht nach, dass von den 500 Empfängern nur fünf überhaupt in der Lage sind, die Cc-Liste einzusehen und nur einer sich dafür wirklich interessierte – nämlich der Klagende selbst.

        Wenn wir bei so etwas nicht mitwirken, brauchen wir uns auch nicht zu wundern, wenn sich niemand für den Schutz usnerer Daten interessiert.

        Der Absender hat seinen Fehler eingestanden und sich entschuldigt (ehrlich, wie ich mal voraussetze). Trotzdem zu behaupten, es würde sich "niemand interessieren", finde ich so unverschämt wie das ursprüngliche Vergehen – und letzteres war ein Versehen oder Unwissenheit, du pinkelst denen hingegen mit voller Absicht ans Bein.

        Das ist im Grunde genau das, was zu zum Denunziantentum!-Geschrei führt: Nicht in der Lage sein, fallbezogen zu urteilen und eine Entschuldigung anzunehmen. Nein, man muss nicht aus "rechtsstaatlichem Prinzip" jeden umgeworfenen Gartenzwerg zur Anzeige bringen.

        1. Hej Wuwu,

          @markk — ich würde es umgehend melden. Der Schaden ist da

          Spezifiziere "Schaden".

          Meine persönlichen Daten sind ohne meine Einwilligung (leicht/ grob fahrlässig?) an 499 andere Empfänger weitergegeben worden, darunter vielleicht an Kollegen oder Bekannte, die von meinem Kontakt zu dem Absender nichts wissen sollen.

          Vielleicht sind die außerdem an Leute mit Konten bei Google oder ähnlichen Firmen gelandet, die in den Mails ihrer Nutzer rumschnüffeln nach verwertbaren Infos (wer mit wem, wann, wo, warum usw)

          Wir wissen nicht, was dort mit unseren Daten angestellt wird, es ist auch nicht immer böse, aber auch niemals zu unserem Nutzen, nur zum Nutzen des Sammelnden. Und sollte es zu unserem Schaden sein, werden wir darüber nicht informiert werden.

          Die noch am ehesten haltbare Vermutung ist meiner Ansicht nach,

          Siehst du, das ist der Unterschied zwischen uns. Ich stelle keine Vermutungen an. Ich reiche die Meldung weiter und dort wird man feststellen, ob zum ersten Mal ein Verstoß vorliegt oder zum hundertsten Mal. Ich kann das nämlich nicht, weil mir die dafür nötigen Informationen nicht zur Verfügung stehen.

          Wenn wir bei so etwas nicht mitwirken, brauchen wir uns auch nicht zu wundern, wenn sich niemand für den Schutz usnerer Daten interessiert.

          Der Absender hat seinen Fehler eingestanden und sich entschuldigt (ehrlich, wie ich mal voraussetze). Trotzdem zu behaupten, es würde sich "niemand interessieren",

          Diese Aussage habe ich allgemein formuliert und nicht exklusiv auf den dargestellten Fall.

          finde ich so unverschämt wie das ursprüngliche Vergehen – und letzteres war ein Versehen oder Unwissenheit, du pinkelst denen hingegen mit voller Absicht ans Bein.

          Wem?

          Das ist im Grunde genau das, was zu zum Denunziantentum!-Geschrei führt: Nicht in der Lage sein, fallbezogen zu urteilen und eine Entschuldigung anzunehmen.

          Wer nicht deiner Meinung ist, ist automatisch inkompetent? Wenn ich in einem Einzelfall zu einer anderen Bewertung komme als du, bin ich halt weniger schlau?

          Nein, man muss nicht aus "rechtsstaatlichem Prinzip" jeden umgeworfenen Gartenzwerg zur Anzeige bringen.

          Sagt ja auch keiner. Die Unterstellung darin ist auch ziemlich unfreundlich, insofern solltest du dich in deinem Glashaus vielleicht nicht so viele Steine werfen…

          😉

          Marc

          --
          Ceterum censeo Google esse delendam
          1. @markk — ich würde es umgehend melden. Der Schaden ist da

            Spezifiziere "Schaden". Keine Vermutungen, Behauptungen, panisches Geschrei, kein Hätte-könnte-wollte-wäre, sondern konkret: Wie wurde er geschädigt?

            vielleicht […]

            Vielleicht […]

            Wir wissen nicht […]

            Die noch am ehesten haltbare Vermutung ist meiner Ansicht nach,

            Siehst du, das ist der Unterschied zwischen uns. Ich stelle keine Vermutungen an.

            Ach? Anstatt auf die Frage nach dem tatsächlich eingetretenen Schaden einzugehen, antwortest du mit zwei "vielleicht" und einem "weiss nicht" – und hast dann noch die Chuzpe zu behaupten, du würdest keine Vermutungen anstellen.

            "Vielleicht" kennzeichnet eine Vermutung. Und "weiss nicht" ist eigentlich noch schlimmer.

            Wenn wir bei so etwas nicht mitwirken, brauchen wir uns auch nicht zu wundern, wenn sich niemand für den Schutz usnerer Daten interessiert.

            Der Absender hat seinen Fehler eingestanden und sich entschuldigt (ehrlich, wie ich mal voraussetze). Trotzdem zu behaupten, es würde sich "niemand interessieren",

            Diese Aussage habe ich allgemein formuliert und nicht exklusiv auf den dargestellten Fall.

            Es geht aber um den Fall. Es geht immer um den Fall. Warum haben wir wohl Gerichte? Um den vorliegenden Fall zu bewerten.

            Sollte dir mal ein Missgeschick passieren, wirst du froh sein, wenn du nicht wegen der Tat verurteilt wirst, sondern unter Beachtung der Gesamtumstände.

            du pinkelst denen hingegen mit voller Absicht ans Bein.

            Wem?

            Dem Missetäter, der sich bereits entschuldigt hat.

            Das ist im Grunde genau das, was zu zum Denunziantentum!-Geschrei führt: Nicht in der Lage sein, fallbezogen zu urteilen und eine Entschuldigung anzunehmen.

            Wer nicht deiner Meinung ist, ist automatisch inkompetent? Wenn ich in einem Einzelfall zu einer anderen Bewertung komme als du, bin ich halt weniger schlau?

            Ob man eine Entschuldigung annimmt, hat nichts mit Schlauheit zu tun. Du pauschalisierst, das ist das Problem.

            Nein, man muss nicht aus "rechtsstaatlichem Prinzip" jeden umgeworfenen Gartenzwerg zur Anzeige bringen.

            Sagt ja auch keiner.

            Du warst es, der "ich würde es umgehend melden" schrieb, dazu den Hinweis, das sowas immer gemeldet werden müsse, weil Einzelmeldungen nutzlos sind.

            1. Hej Wuwu,

              Nein, man muss nicht aus "rechtsstaatlichem Prinzip" jeden umgeworfenen Gartenzwerg zur Anzeige bringen.

              Sagt ja auch keiner.

              Du warst es, der "ich würde es umgehend melden" schrieb, dazu den Hinweis, das sowas immer gemeldet werden müsse, weil Einzelmeldungen nutzlos sind.

              Was aber nicht den u.U. vielen Meldungen das Recht abspricht als Einzelfall betrachtet zu werden und es geht auch nicht um Gartenzwerge.

              Da der Rest deines Beitrages dieselbe Qualität hat, macht es für mich keinen Sinn mehr, weiter darauf einzugehen.

              Marc

              --
              Ceterum censeo Google esse delendam
              1. Da der Rest deines Beitrages dieselbe Qualität hat, macht es für mich keinen Sinn mehr, weiter darauf einzugehen.

                Schön, dass du einsiehst, dass du dir selbst auf groteske Weise widersprochen hast und jede Erklärung deinerseits sinnlos ist.

            2. Hallo

              Es geht aber um den Fall. Es geht immer um den Fall. Warum haben wir wohl Gerichte? Um den vorliegenden Fall zu bewerten.

              Sollte dir mal ein Missgeschick passieren, wirst du froh sein, wenn du nicht wegen der Tat verurteilt wirst, sondern unter Beachtung der Gesamtumstände.

              Niemand weiß, ob das ein einmaliges Missgeschick war, ein mehrfach aufgetretener Fehler oder ein bewusstes ignorieren der Gesetze. Nein, das wissen wir auch nicht aufgrund der Entschuldigung, wir können es bestenfalls vermuten. Facebook entschuldigt sich auch immer wieder und regelmäßig für den wöchentlich gefundenen Datenschutzverstoß und ändert dennoch nichts substantielles.

              Ja, wir haben Gerichte, die über Fälle urteilen sollen [1], auch unter Beachtung der Gesamtumstände. Zu denen gehört aber im Fall von eventuell wiederholten Gesetzesverstößen auch genau dies. Ohne, dass die bekannt sind – und das sind sie eben nur, wenn sie jemand bekannt macht –, können sie aber nicht in diesem Kontext gewürdigt werden. Grundsätzlicher noch, wenn Gesetzesverstöße nicht zur Anzeige gebracht werden, können sie auch nicht von Gerichten beurteilt werden.

              du pinkelst denen hingegen mit voller Absicht ans Bein.

              Wem?

              Dem Missetäter, der sich bereits entschuldigt hat.

              Das kann man würdigen, aber daraus kann sich nicht automatisch eine Freistellung vor Verfolgung eines Gesetzesbruchs ergeben.

              Es mag ja sein, dass markk schlussendlich auf die Anzeige des Gesetzesverstoßes beim Datenschutz verzichtet. Die Möglichkeit es doch zu tun, hier als Denunziation (das war ein anderer Poster) oder als Begünstigung derer, die „Denunziantentum!-Geschrei“ betreiben (das warst du), zu bezeichnen, ist meiner Meinung nach mindestens fragwürdig. Mit der Begründung kannst du nämlich auch die Anzeige eines jedes anderen Gesetzverstoßes bis hin zum Kapitalverbrechen als Denunziation denunzieren.

              Tschö, Auge

              --
              Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
              Hohle Köpfe von Terry Pratchett

              1. wobei es – soweit wir das anhand der verfügbaren Informationen als Laien beurteilen können – in einem Fall wie desem wohl eher um einen Vermerk bei der zuständigen Datenschutzbehörde, eine Überprüfung der betrieblichen Regeln zum Datenschutz und eine üblicherweise recht niedrige Strafe ginge. ↩︎

              1. Hallo Auge,

                Die Möglichkeit es doch zu tun, hier als Denunziation (das war ein anderer Poster) oder als Begünstigung derer, die „Denunziantentum!-Geschrei“ betreiben (das warst du), zu bezeichnen, ist meiner Meinung nach mindestens fragwürdig. Mit der Begründung kannst du nämlich auch die Anzeige eines jedes anderen Gesetzverstoßes bis hin zum Kapitalverbrechen als Denunziation denunzieren.

                Dass du immer so übertreiben musst… niemand hat gesagt, dass melden prinzipiell mit denunzieren gleichzusetzen ist. Context matters!

                LG,
                CK

                1. Hej Christian,

                  Die Möglichkeit es doch zu tun, hier als Denunziation (das war ein anderer Poster) oder als Begünstigung derer, die „Denunziantentum!-Geschrei“ betreiben (das warst du), zu bezeichnen, ist meiner Meinung nach mindestens fragwürdig. Mit der Begründung kannst du nämlich auch die Anzeige eines jedes anderen Gesetzverstoßes bis hin zum Kapitalverbrechen als Denunziation denunzieren.

                  Dass du immer so übertreiben musst… niemand hat gesagt, dass melden prinzipiell mit denunzieren gleichzusetzen ist. Context matters!

                  Na ja, den hast du aber auch entfernt. 😉

                  Es ging Auge darum wiederholte Verstöße erkennbar zu machen und dass eine Einzelfallbetrachtung Aufgabe des Gerichtes ist, nicht des Meldenden. Außerdem hat er auf die geringfügigen Folgen für den Verursacher hingewiesen.

                  Insofern ist sein Argument auch schlüssig. Wenn jemandem, der eine Kleinigkeit falsch macht keine kleine Strafe drohen darf, darf einem, der etwas schlimmes macht auch keine schlimme Straf drohen.

                  Im übrigen wendet er Wuwus Methode auf Wuwu an, was die Methode nicht besser macht, aber man muss sich nicht wundern, wenn das selbst geschaffene Umfeld auf andere abfärbt. Ich meine aber inzwischen sind die Positionen ausgetauscht.

                  Wenn außer "Gereiztheit" nichts mehr kommt, kann man den Thread vermutlich schließen. 😉

                  Marc

                  --
                  Ceterum censeo Google esse delendam
                  1. Hallo marctrix,

                    Hej Christian,

                    Die Möglichkeit es doch zu tun, hier als Denunziation (das war ein anderer Poster) oder als Begünstigung derer, die „Denunziantentum!-Geschrei“ betreiben (das warst du), zu bezeichnen, ist meiner Meinung nach mindestens fragwürdig. Mit der Begründung kannst du nämlich auch die Anzeige eines jedes anderen Gesetzverstoßes bis hin zum Kapitalverbrechen als Denunziation denunzieren.

                    Dass du immer so übertreiben musst… niemand hat gesagt, dass melden prinzipiell mit denunzieren gleichzusetzen ist. Context matters!

                    Na ja, den hast du aber auch entfernt. 😉

                    Nein, das denke ich nicht. Ich bezog mich ja explizit auf den Punkt, mit dem er behauptet, man würde Kapitalverbrechen nicht mehr melden dürfen weil man sonst denunzieren würde. Ich denke nicht, dass ich sinnentstellend zitiert habe.

                    Insofern ist sein Argument auch schlüssig. Wenn jemandem, der eine Kleinigkeit falsch macht keine kleine Strafe drohen darf, darf einem, der etwas schlimmes macht auch keine schlimme Straf drohen.

                    Nein, das ist nicht schlüssig, sondern eine Übertreibung oder von mir aus auch Zuspitzung. Das Leben ist nicht schwarz oder weiß, sondern es beinhaltet eine Menge Graustufen. Dass man kleine Vergehen im Einzelfall lieber ohne Behörden handhabt heisst nicht, dass es nicht richtig ist den Wiederholungsfall oder schwere Vergehen zur Anzeige zu bringen.

                    Moralische Betrachtungen sind unscharf.

                    Im übrigen wendet er Wuwus Methode auf Wuwu an, was die Methode nicht besser macht, aber man muss sich nicht wundern, wenn das selbst geschaffene Umfeld auf andere abfärbt. Ich meine aber inzwischen sind die Positionen ausgetauscht.

                    Dass er auf Wuwu so reagiert, ist für mich nachvollziehbar. Wer sich wie die Axt im Walde aufführt, der muss sich nicht wundern von einem Baum getroffen zu werden.

                    Aber Auge bezog sich ja explizit auch auf die anderen hier im Thread, unter anderem fühlte ich mich angesprochen (angesprochen, nicht angegriffen). Denn auch ich hatte von „anschwärzen“ gesprochen.

                    LG,
                    CK

                    1. Hej Christian,

                      Nein, das denke ich nicht. Ich bezog mich ja explizit auf den Punkt, mit dem er behauptet, man würde Kapitalverbrechen nicht mehr melden dürfen weil man sonst denunzieren würde. Ich denke nicht, dass ich sinnentstellend zitiert habe.

                      Insofern ist sein Argument auch schlüssig. Wenn jemandem, der eine Kleinigkeit falsch macht keine kleine Strafe drohen darf, darf einem, der etwas schlimmes macht auch keine schlimme Straf drohen.

                      Nein, das ist nicht schlüssig, sondern eine Übertreibung oder von mir aus auch Zuspitzung. Das Leben ist nicht schwarz oder weiß, sondern es beinhaltet eine Menge Graustufen. Dass man kleine Vergehen im Einzelfall lieber ohne Behörden handhabt heisst nicht, dass es nicht richtig ist den Wiederholungsfall oder schwere Vergehen zur Anzeige zu bringen.

                      Mir scheint, du legst jetzt die Pingeligkeit an den Tag, die Du Auge und mir vorwirfst, aber das mag täuschen.

                      Was anderes (und ich hoffe, das macht den Fall dann doch wieder interessant): darf/ muss man jedes schwere Vergehen zur Anzeige bringen? Meine Urgroßmutter hat einen Bankräuber anhand seiner Art sich zu bewegen sofort in einer Videoaufzeichnung erkannt. Der hatte kurz nach dem Krieg sich so den Grundstein für ein Eigenheim gelegt. Es wurde niemand verletzt, die Summe war vergleichsweise bescheiden, die Urgroßmutter kannte den Mann und gönnte es ihm aufgrund seiner persönlichen Geschichte.

                      Eine echte Einzelfall-Betrachtung, die allerdings sie anstelle eines Gerichtes vorgenommen hat.

                      Bei dem Bankraub gab es keine Verletzten (es ist fraglich, ob der Räuber überhaupt eine funktionsfähige Waffe hatte).

                      Hat sie richtig gehandelt oder falsch. Ab wann ist etwas eine große Straftat?

                      Wer entscheidet das für wen? Ich meine jeder sollte das für sich selber und nur mit seinem Gewissen entscheiden. Und wie wir bereits vorher festgestellt haben, sind unterschiedliche Standpunkte durchaus zulässig.

                      Als jemand, der erwägt, ob und wie er möglichst sparsam mit seinen Daten umgehen kann, ist es schon eine sehr unangenehme Geschichte, wenn Daten, von denen ich das nicht auch noch gerade in einem Umfeld veröffentlicht werden, wo ich die nicht veröffentlich sehen will. Da wo man sich in seinem persönlich-individuellem Recht besonders stark betroffen fühlt (das muss nicht einmal rational nachvollziehbar sein), reagiert man eher. Bei etwas anderem (absichtlich oder fahrlässig herbeigeführte Kratzer im Lack des eigenen Autos) oder wenn einem Liebhaber von Gartenzwergen tatsächlich seine Sammlung mutwillig zerstört wird, würde ich wohl eher mit einem Achselzucken reagieren.

                      Finanzielle/ materielle Schäden sind für mich persönlich generell weniger aufregend.

                      Moralische Betrachtungen sind unscharf.

                      Yep.

                      Aber Auge bezog sich ja explizit auch auf die anderen hier im Thread, unter anderem fühlte ich mich angesprochen (angesprochen, nicht angegriffen). Denn auch ich hatte von „anschwärzen“ gesprochen.

                      Ah - siehst du? Das belegt meine These von oben also. 😉

                      Da steckt also Deine Persönlichkeit drin und etwas, wo du drauf reagierst. 😂

                      Marc

                      PS: Als schwere Straftaten galt es mal, Juden zu verstecken, Homosexuell zu sein, Menschen aus anderen Kulturen zu lieben — muss das alles angezeigt werden, weil es "schwere" Straftaten sind? - Darf ich jemanden nicht anzeigen, der mich zugeparkt hat, weil ich ein Taxi rufen, darauf warten muss und dadurch die Geburt meines einzigen Kindes verpasse, weil es eine kleine Ordnungswidrigkeit war?

                      Lass mal den Leuten ihr eigenes, emotionales Rechtsgefühl. Für die rationale Einzelfallbewertung sind zurecht diejenigen zuständig, die als Unbeteiligte nicht emotional betroffen sind…

                      Mein Bedürfnis in Bezug auf Datenschutz ist offensichtlich höher als Deines. Die Frage ist: kannst du damit leben? 😉

                      --
                      Ceterum censeo Google esse delendam
                      1. Hallo marctrix,

                        Nein, das ist nicht schlüssig, sondern eine Übertreibung oder von mir aus auch Zuspitzung. Das Leben ist nicht schwarz oder weiß, sondern es beinhaltet eine Menge Graustufen. Dass man kleine Vergehen im Einzelfall lieber ohne Behörden handhabt heisst nicht, dass es nicht richtig ist den Wiederholungsfall oder schwere Vergehen zur Anzeige zu bringen.

                        Mir scheint, du legst jetzt die Pingeligkeit an den Tag, die Du Auge und mir vorwirfst, aber das mag täuschen.

                        Ich glaube eher, wir reden aneinander vorbei. Dein später im Posting postuliertes „Lass mal den Leuten ihr eigenes, emotionales Rechtsgefühl“ ist doch genau das, worauf ich hinaus wollte. Die Gesellschaft wird nicht aufhören Verbrechen zu verfolgen, weil ich es als anschwärzen empfinde, wenn so ein Fall angezeigt würde.

                        Was anderes (und ich hoffe, das macht den Fall dann doch wieder interessant): darf/ muss man jedes schwere Vergehen zur Anzeige bringen? Meine Urgroßmutter hat einen Bankräuber anhand seiner Art sich zu bewegen sofort in einer Videoaufzeichnung erkannt. Der hatte kurz nach dem Krieg sich so den Grundstein für ein Eigenheim gelegt. Es wurde niemand verletzt, die Summe war vergleichsweise bescheiden, die Urgroßmutter kannte den Mann und gönnte es ihm aufgrund seiner persönlichen Geschichte.

                        Eine echte Einzelfall-Betrachtung, die allerdings sie anstelle eines Gerichtes vorgenommen hat.

                        Bei dem Bankraub gab es keine Verletzten (es ist fraglich, ob der Räuber überhaupt eine funktionsfähige Waffe hatte).

                        Hat sie richtig gehandelt oder falsch. Ab wann ist etwas eine große Straftat?

                        Ich persönlich halte es nach den vorliegenden Umständen für falsch, den Mann nicht anzuzeigen. Aber die Informationen sind auch noch sehr dürftig. Z.B. würde es meine Sichtweise maßgeblich beeinflussen wenn der Mann eine Familie zu ernähren hätte oder wenn bekannt wäre, ob andere Menschen dadurch geschädigt wurden.

                        Wer entscheidet das für wen? Ich meine jeder sollte das für sich selber und nur mit seinem Gewissen entscheiden. Und wie wir bereits vorher festgestellt haben, sind unterschiedliche Standpunkte durchaus zulässig.

                        Das sehe ich auch so. Dieses Recht wollte ich auch keinem absprechen. Z.B. hätte ich bei einer Anzeige innerhalb der Familie deutlich stärkere Hemmungen als bei einem Fremden.

                        Als jemand, der erwägt, ob und wie er möglichst sparsam mit seinen Daten umgehen kann, ist es schon eine sehr unangenehme Geschichte, wenn Daten, von denen ich das nicht auch noch gerade in einem Umfeld veröffentlicht werden, wo ich die nicht veröffentlich sehen will.

                        Das ist für mich nachvollziehbar, denn das geht mir ähnlich. Der Punkt, wo es für mich schwierig wird, ist die Meldung bei der Behörde.

                        Da wo man sich in seinem persönlich-individuellem Recht besonders stark betroffen fühlt (das muss nicht einmal rational nachvollziehbar sein), reagiert man eher.

                        Eine Reaktion muss aber halt nicht immer eine Anzeige sein. Ich persönlich hätte dem Recruiter einen bitterbösen Brief geschrieben (oder ihn am Telefon zur Schnecke gemacht), denn mir ist ja kein Schaden entstanden.

                        Was dein Argument bzgl des Schadens an anderen Personen angeht: es liegt nicht an mir zu beurteilen, ob die andere Person ausreichend geschädigt wurde, dass es eine Anzeige rechtfertigt. Die andere Person ist ein mündiger Bürger, dem ich das Recht das selber zu entscheiden nicht absprechen möchte.

                        Da steckt also Deine Persönlichkeit drin und etwas, wo du drauf reagierst. 😂

                        Natürlich, das habe ich nie bestritten 😉 aber ich habe dich nicht angezeigt, oder? 😝

                        Mein Bedürfnis in Bezug auf Datenschutz ist offensichtlich höher als Deines.

                        Nein, das denke ich nicht. Nur dein Umgang mit Verstößen ist ein anderer.

                        Die Frage ist: kannst du damit leben? 😉

                        Habe ich denn eine Wahl? 😂

                        LG,
                        CK

                        1. Hej Christian,

                          Bei dem Bankraub gab es keine Verletzten (es ist fraglich, ob der Räuber überhaupt eine funktionsfähige Waffe hatte).

                          Hat sie richtig gehandelt oder falsch. Ab wann ist etwas eine große Straftat?

                          Ich persönlich halte es nach den vorliegenden Umständen für falsch, den Mann nicht anzuzeigen. Aber die Informationen sind auch noch sehr dürftig.

                          Die habe ich auch nicht. Sie hat darüber nie etwas verraten, vermutlich, um ihn zu schützen. Das "den kenn ich doch. Ich weiß, wer das ist", das sie verraten hat, ist wohl auch nur spontan beim Fernsehabend mit ihrem Mann und meiner Großmutter rausgerutscht. Danach hat sie davon nie wieder geredet (ich weiß es von meiner Großmutter).

                          Z.B. würde es meine Sichtweise maßgeblich beeinflussen wenn der Mann eine Familie zu ernähren hätte oder wenn bekannt wäre, ob andere Menschen dadurch geschädigt wurden.

                          Aber das kannst du nicht. Sie hat das für dich, für mich, den Staat, die Bankangestellten, die Bank (die selbstverständlich einen Verlust hatte), die Versicherung, bei der die Bank sich vielleicht rückversichert hat entschieden.

                          Sie war eigentlich nur Zeugin, hat aber gleich auch geurteilt und damit der Gesellschaft vertreten durch die Jurisdiktion die Möglichkeit genommen mitbestimmen zu können.

                          Bei der Mail hat es streng genommen 500 Zeugen gegeben, die alle womöglich entschieden haben, nichts zu unternehmen. Aus Resignation, Gleichgültigkeit, Überzeugung.

                          Jemand wie ich würde sich wünschen, dass ein einziger davon, das meldet, damit der Verursacher sich zukünftig mehr bemüht.

                          Kontakt aufnehmen ist auch eine Möglichkeit.

                          Es wäre mir aber schon daran gelegen, dass Vorkehrungen getroffen werden, die geeignet sind, solche Versehen in Zukunft seltener auftreten zu lassen.

                          Wenn mich der Verursacher überzeugt, dass er sehr viel für den Datenschutz tut, wäre ich auch beruhigt. Das ist allerdings sehr schwer, da ich sehr misstrauisch bin.

                          Der Grund ist der Hass (man kann es fast nicht anders nennen) der Mehrheit der Wirtschaftsvertreter auf die DSGVO, die ständigen Verunglimpfungen (ich sage nur Namen an Briefkästen) der DSGVO, lächerlich machen von Datenschutzanliegen usw, die mich skeptisch sein lassen.

                          In meinen Augen (ich habe das ja mehrmals thematisiert), wird unsere Demokratie damit ausgehebelt. — Vielleicht nicht mit den versehentlich verschickten Mail-Adressen. Wobei wir heute bereits wissen, dass sich Google, Facebook und Co alles einverleiben, egal woher es kommt. Die ständige Aufforderung sein gesamtes Adressbuch hochzuladen, kann meiner Meinung nach nicht legal sein. Insofern ist das "weiß nicht" (über das Wuwu sich lustig gemacht hat) ob jemand mit einer Gmail-Adresse im Verteiler war und was Google damit anstellt nur ein Zugeständnis an die Tatsache, dass ich es nicht beweisen kann. Aber ich habe einen durch viele Datenskandale genährten und damit nicht herbeipahantasierten Verdacht, dass sie sich einfach alles einverleiben, dessen sie habhaft werden können.

                          Insofern würde ich sehr gerne dem Verursacher helfen mögliche Missstände zu beheben (wozu es nie gekommen ist, obwohl ich das in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen angeboten habe) oder ich würde mir eine andere Motivation wünschen, die ihn dazu bringt, solche Versehen zukünftig zu vermeiden. Beispielsweise eine Rüge von offizieller Seite, muss und sollte beim ersten Mal meiner Meinung nach keine Geldstrafe sein.

                          Ein Anruf bei der Sekretärin eines Sachbearbeiters dürfte - egal wie wütend vorgetragen - nur die unschuldige Sekretärin nerven und weiter keine Wirkung erzielen.

                          Da steckt also Deine Persönlichkeit drin und etwas, wo du drauf reagierst. 😂

                          Natürlich, das habe ich nie bestritten 😉

                          Nein, ich wollte nur meinen Standpunkt anhand deiner persönlichen Reaktion nachvollziehbar machen…

                          aber ich habe dich nicht angezeigt, oder? 😝

                          Ich habe auch keinen angezeigt, ich werde aber in dieser Hinsicht zunehmend dünnhäutiger. Daher habe ich mich hier und heute so geäußert.

                          Die Frage ist: kannst du damit leben? 😉

                          Habe ich denn eine Wahl? 😂

                          Genauso wenig wie ich! Ist doch fair, oder?

                          Marc

                          --
                          Ceterum censeo Google esse delendam
                          1. Hallo marctrix,

                            Z.B. würde es meine Sichtweise maßgeblich beeinflussen wenn der Mann eine Familie zu ernähren hätte oder wenn bekannt wäre, ob andere Menschen dadurch geschädigt wurden.

                            Aber das kannst du nicht.

                            Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Du hast mich nach einem moralischen Urteil gefragt ob ich das für richtig oder falsch halte, den Mann zu decken. Und ich habe dir das Urteil genannt sowie die Fakten, die mein Urteil beeinflussen würden.

                            [… Anzeige/Meldung …]

                            Ich habe deine Beweggründe vorher auch schon verstanden. Ich halte die Reaktion deshalb aber immer noch nicht für richtig. Ich denke auch, wie ich bereits in einer anderen Antwort an dich hier im Thread schrieb, dass du dein Ziel mit einer Anzeige oder Meldung nicht erreichst, sondern dass du das Problem verstärkst.

                            Wir drehen uns im Kreis 😉

                            LG,
                            CK

                            1. Hej Christian,

                              Wir drehen uns im Kreis 😉

                              Mit Dir jederzeit gern. 😉

                              1-2-chachacha 😂

                              Marc

                              --
                              Ceterum censeo Google esse delendam
                2. Hallo

                  Die Möglichkeit es doch zu tun, hier als Denunziation (das war ein anderer Poster) oder als Begünstigung derer, die „Denunziantentum!-Geschrei“ betreiben (das warst du), zu bezeichnen, ist meiner Meinung nach mindestens fragwürdig. Mit der Begründung kannst du nämlich auch die Anzeige eines jedes anderen Gesetzverstoßes bis hin zum Kapitalverbrechen als Denunziation denunzieren.

                  Dass du immer so übertreiben musst… niemand hat gesagt, dass melden prinzipiell mit denunzieren gleichzusetzen ist. Context matters!

                  „Natürlich. Andere Leute anscheißen, Denunziantentum, Abmahnwahn. Das ist doch das was hinter der DSGVO steckt!“

                  „Das ist im Grunde genau das, was zu zum Denunziantentum!-Geschrei führt“

                  Hervorhebung von mir.

                  Das ist die Diskreditierung rechtsstaatlicher Prinzipien, hier der Möglichkeit, wegen X Anzeige zu erstatten. Habe ich zugespitzt? Natürlich, gerade mit „bis hin zum Kapitalverbrechen“ habe und wollte ich das. Es geht mir nicht darum, ob in diesem Fall ein Auge zugedrückt werden kann, aber wenn man in der Diskussion über eine mögliche Anzeige eines Gesetzesverstoßes – ich hoffe, das wir das nicht auch noch infrage stellen – als Denunziant hingestellt wird, geht das eben auch in jedem anderen Fall.

                  Ein Szenario „Was, dein Mann hat dich verprügelt? Hab' dich nicht so, hast dir den ja selbst ausgesucht! Den eigenen Mann zu denunzieren geht jedenfalls überhaupt nicht.“ oder „Du hast auf die Fresse gekriegt, weil du zur falschen Zeit am falschen Ort warst? Shit happens! Wer fährt auch abends mit der Bahn? Anzeige? Was bist du denn für eine Memme? Ein richtiger Mann erträgt das und schweigt.“ ist dann nämlich genauso denkbar.

                  Schöne neue Welt!

                  Tschö, Auge

                  --
                  Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
                  Hohle Köpfe von Terry Pratchett
                  1. Hallo Auge,

                    Das ist die Diskreditierung rechtsstaatlicher Prinzipien, hier der Möglichkeit, wegen X Anzeige zu erstatten.

                    Dass du das Recht dazu hast, hat keine bestritten und das möchte dir keiner nehmen. Ich halte es hier nur schlicht nicht für richtig, das zu tun und kann verstehen, dass man von denunzieren spricht.

                    Ein Szenario „Was, dein Mann hat dich verprügelt? Hab' dich nicht so, hast dir den ja selbst ausgesucht! Den eigenen Mann zu denunzieren geht jedenfalls überhaupt nicht.“ oder „Du hast auf die Fresse gekriegt, weil du zur falschen Zeit am falschen Ort warst? Shit happens! Wer fährt auch abends mit der Bahn? Anzeige? Was bist du denn für eine Memme? Ein richtiger Mann erträgt das und schweigt.“ ist dann nämlich genauso denkbar.

                    Schöne neue Welt!

                    Eine schöne, neue Welt, die so nicht existiert und die sich auch nur aus der Diskussion ableiten lässt, wenn man unzulässig verallgemeinert. Dass in diesem Fall eine Anzeige von anderen als moralisch falsch angesehen wird heisst nicht, dass das in einem anderen Fall auch so gesehen wird. Wenn jemand verprügelt wird (dein Beispiel), dann wäre ich der letzte, der bei einer Anzeige von denunzieren spricht.

                    Dass die gleiche Argumentationskette bei jedem Verbrechen angewendet werden kann heisst nicht, dass sie das auch wird. Ich kann den Spieß auch umdrehen: bei einer Nichtigkeit (z.B. du hast mich im vorbeigehen aus Versehen angerempelt und ich habe „Arschloch“ gemurmelt) wäre dann eine Anzeige auch OK. Ich habe dich ja „Arschloch“ genannt und dich damit beleidigt. Und du hast mich angerempelt, ich habe dadurch ein Hämatom davon getragen und damit hast du mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

                    Moral lässt sich schwer verallgemeinern. Das haben schon ganz andere mit mehr oder minder Erfolg versucht 😉

                    LG,
                    CK

                    1. Hallo

                      Das ist die Diskreditierung rechtsstaatlicher Prinzipien, hier der Möglichkeit, wegen X Anzeige zu erstatten.

                      Dass du das Recht dazu hast, hat keine bestritten und das möchte dir keiner nehmen. Ich halte es hier nur schlicht nicht für richtig, das zu tun und kann verstehen, dass man von denunzieren spricht.

                      Ich habe nirgendwo behauptet, markk müsse eine Anzeige erstatten. Ich weiß nicht, ob es angemessen ist, möchte das aber eben auch nicht ausschließen. Der postulierte Gegensatz zu deiner Meinung existiert schlicht nicht.

                      Dennoch gab es hier Wortmeldungen, die in harschen Worten schon eine mögliche Anzeige zum Beispiel eben als Denunziation bezeichneten. Und das halte ich für schlimm, weil es, oft genug wiederholt, dafür sorgen kann, dass einzelne Menschen sich nicht mehr trauen, einen Gesetzesverstoß anzuzeigen.

                      Daher lehne ich solch eine Pauschalisierung [1] grundsätzlich ab. Auch wenn eine Anzeige im jeweiligen Einzelfall unangemessen sein mag, ist das verunglimpfen der Anzeige an sich verwerflich.

                      Ein Szenario „Was, dein Mann hat dich verprügelt? Hab' dich nicht so, hast dir den ja selbst ausgesucht! Den eigenen Mann zu denunzieren geht jedenfalls überhaupt nicht.“ oder „Du hast auf die Fresse gekriegt, weil du zur falschen Zeit am falschen Ort warst? Shit happens! Wer fährt auch abends mit der Bahn? Anzeige? Was bist du denn für eine Memme? Ein richtiger Mann erträgt das und schweigt.“ ist dann nämlich genauso denkbar.

                      Schöne neue Welt!

                      Eine schöne, neue Welt, die so nicht existiert

                      Sicher?

                      Dass in diesem Fall eine Anzeige von anderen als moralisch falsch angesehen wird heisst nicht, dass das in einem anderen Fall auch so gesehen wird.

                      Das kannst du nur für dich mit Sicherheit sagen. Es gibt in diesem Land nicht wenige Menschen, die das anders sehen. Die mögen das jeweils für andere, unterschiedliche Szenarien so sehen und auch handhaben, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es sie gibt. Das nennt sich in den Medien und der Politik gerne mal Parrallelgesellschaften.

                      Das ist gewiss auch nicht auch nur annähernd die Mehrheit der hier lebenden Menschen, es sind aber auch keine verwirrten Einzelfälle. Und wenn von Denunziation die Rede ist und nicht von „dass eine Anzeige hier übertrieben ist“ oder „man kann es auch übertreiben“, sind wir auf einem grundsätzlich falschen Weg.

                      Tschö, Auge

                      --
                      Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
                      Hohle Köpfe von Terry Pratchett

                      1. Nicht, dass ich nicht weiß, dass ich auch oft genug zur Pauschalisierung greife. Hier ist aber meine Grenze erreicht. ↩︎

                      1. Hallo Auge,

                        Ich habe nirgendwo behauptet, markk müsse eine Anzeige erstatten.

                        Das ist bei mir angekommen. Wenn du das nicht so gemeint hast, dann stehen wir gar nicht so weit voneinander entfernt 😉

                        Zum Rest deines Postings: den Standpunkt verstehe ich und kann mich ihm zumindest teilweise auch anschließen. 👍

                        LG,
                        CK

                  2. Dass du immer so übertreiben musst… niemand hat gesagt, dass melden prinzipiell mit denunzieren gleichzusetzen ist. Context matters!

                    „Natürlich. Andere Leute anscheißen, Denunziantentum, Abmahnwahn. Das ist doch das was hinter der DSGVO steckt!“

                    „Das ist im Grunde genau das, was zu zum Denunziantentum!-Geschrei führt“

                    Hervorhebung von mir.

                    Wenn du die Freundlichkeit besitzen würdest, meine Aussage nicht aus dem Zusammenhang zu reissen. Du hast die Hälfte, die wichtigere Hälfte des Satzes unterschlagen und den verbleibenden Rest als Zustimmung zu dem Mist darüber dargestellt.

                    Ich schrieb: "Das ist im Grunde genau das, was zum Denunziantentum!-Geschrei führt*: Nicht in der Lage sein, fallbezogen zu urteilen und eine Entschuldigung anzunehmen.*"

                    Wer ohne Rücksicht auf den Einzelfall, ohne Rücksicht auf Reue des Täters immer und ausnahmslos eine Strafverfolgung fordert, nährt ein ebenso rücksichtloses Verhalten bei anderen, eben den "Denunzianten!"-Schreiern.

                    Wie heisst es: "Gewalt erzeugt Gegengewalt." Unterbrechen lässt sich sowas nur, indem man selber zurücksteckt, so es denn geht – zum Beispiel, indem man eine Entschuldigung einfach annimmt.

                    1. Hej Wuwu,

                      Wenn du die Freundlichkeit besitzen würdest, meine Aussage nicht aus dem Zusammenhang zu reissen.

                      Ja, ja, die eigene Medizin kann ziemlich bitter sein, wenn man sie nicht anderen einflößt, sondern selber zu trinken bekommt. 😂

                      Marc

                      --
                      Ceterum censeo Google esse delendam
              2. Sollte dir mal ein Missgeschick passieren, wirst du froh sein, wenn du nicht wegen der Tat verurteilt wirst, sondern unter Beachtung der Gesamtumstände.

                Niemand weiß, ob das ein einmaliges Missgeschick war, ein mehrfach aufgetretener Fehler oder ein bewusstes ignorieren der Gesetze. Nein, das wissen wir auch nicht aufgrund der Entschuldigung, wir können es bestenfalls vermuten. Facebook entschuldigt sich auch immer wieder und regelmäßig für den wöchentlich gefundenen Datenschutzverstoß und ändert dennoch nichts substantielles.

                Das gleiche Problem: Auch du gibst zu, nicht zu wissen, was hier genau passiert ist, holst aber gleich die Facebook-Keule mit millionenfachen Vergehen in wiederholten Fällen hervor.

                Was soll das? Was soll dieses Übertreiben, dieses hysterische Pochen auf noch jedes einzelne Komma des Gesetzbuches, alleine auf Vermutungen und nicht belegbaren Behauptungen?

                Dem Missetäter, der sich bereits entschuldigt hat.

                Das kann man würdigen, aber daraus kann sich nicht automatisch eine Freistellung vor Verfolgung eines Gesetzesbruchs ergeben.

                Genauso wenig muss eine Verfehlung automatisch zur Verfolgung gebracht werden.

                [die Anzeige des Gesetzesverstoßes beim Datenschutz] Die Möglichkeit es doch zu tun, […] als Begünstigung derer, die „Denunziantentum!-Geschrei“ betreiben (das warst du), zu bezeichnen, ist meiner Meinung nach mindestens fragwürdig.

                Nein, was ich als Begünstigung bezeichne, ist die Forderung jede Verfehlung durch Anzeige ohne weitere Rücksicht verfolgen zu lassen.

                Sinn einer Strafverfolgung kann nur sein, dass die Verfehlung nicht wiederholt wird. Hat der Täter dies schon im Vorfeld eingesehen (was man aus einer ehrlichen Entschuldigung lesen sollte), kann die weitere Strafverfolgung überflüssig sein, und zwar in Abhängigkeit vom nachweisbaren Schaden.

                Mit der Begründung kannst du nämlich auch die Anzeige eines jedes anderen Gesetzverstoßes bis hin zum Kapitalverbrechen als Denunziation denunzieren.

                Du möchtest jetzt nicht wirklich Mord mit einem fehlerhaften Cc gleichsetzen.

                Nochmal wie schon oben: Was soll das? Der Täter ist nicht Facebook und er hat auch niemanden ermordet. Niemand konnte bislang einen eingetretenen Schaden nachweisen.

                1. Hej Wuwu,

                  Nein, was ich als Begünstigung bezeichne, ist die Forderung jede Verfehlung durch Anzeige ohne weitere Rücksicht verfolgen zu lassen.

                  Wo hast du das denn schon wieder her?

                  Marc

                  --
                  Ceterum censeo Google esse delendam
                2. Hallo

                  Das gleiche Problem: Auch du gibst zu, nicht zu wissen, was hier genau passiert ist, holst aber gleich die Facebook-Keule mit millionenfachen Vergehen in wiederholten Fällen hervor.

                  Überhaupt kein Problem. Wenn uns markk nicht anlügt, gibt es einen belegbaren Gesetzesverstoß …

                  Was soll das? Was soll dieses Übertreiben, dieses hysterische Pochen auf noch jedes einzelne Komma des Gesetzbuches, alleine auf Vermutungen und nicht belegbaren Behauptungen?

                  … und nicht „Vermutungen“ und „nicht belegbare[…] Behauptungen“. Also hör auf, das hier bis ins Nichts herunterzuspielen.

                  … was ich als Begünstigung bezeichne, ist die Forderung jede Verfehlung durch Anzeige ohne weitere Rücksicht verfolgen zu lassen.

                  Diese Forderung wurde hier nirgends aufgestellt.

                  Sinn einer Strafverfolgung kann nur sein, dass die Verfehlung nicht wiederholt wird. Hat der Täter dies schon im Vorfeld eingesehen (was man aus einer ehrlichen Entschuldigung lesen sollte), kann die weitere Strafverfolgung überflüssig sein, und zwar in Abhängigkeit vom nachweisbaren Schaden.

                  Eben, kann. Und wenn wir die Ehrlichkeit der Entschuldigung voaussetzen, wird sie es wohl auch, das hängt von markks Entscheidung ab. Aber schlussendlich beurteilen können wir das nicht. Nicht ich und auch nicht du. Wie du selbst sagtest, sind dazu Gerichte da (und im Falle Datenschutz zuvörderst Behörden), mithin Institutionen, die nicht tätig werden, wenn ihnen ein Verstoß nicht bekannt gemacht wird. Das hieße übrigens in allerletzter Konsequenz, alles anzuzeigen. Wie wir festgestellt haben, ein Zustand, den keiner hier will.

                  Ob es in diesem Fall überhaupt zu einer Anzeige kommt, entscheidet also bestenfalls markk. Zur Abwägung auf die erfolgte Nachfrage gehört aber nicht nur, zu sagen, dass der Fall so schlimm nicht ist (Umfang weit weg von Facebook) und sich der Verursacher ja entschuldigt hat (was ja durchaus anerkannt werden kann), sondern eben auch, dass eine nicht erfolgte Meldung ein eventuelles prinzipielles andauerndes Problem verbirgt. Das sollte im Entscheidungsprozess nicht verschwiegen werden.

                  Vielleicht - ja, das ist wieder Spekulation, aber die paar Berichte über Ermittlungen der Datenschutzbehörden, die ich hier und da in journalistischer Aufarbeitung lesen konnte, legen das für mich nahe – ist dem Verursacher ja geholfen, wenn die Behörde den Betrieb prüft und diese Prüfung zu Verbesserungen im Arbeitsablauf und in der Mitarbeiterschulung führt. Zudem ist selbst bei einer Anzeige, so sie denn schlussendlich überhaupt erfolgen sollte, keineswegs sicher, dass es zu einer Bestrafung kommt. Ermittlungen können eingestellt werden, passiert ja auch oft genug.

                  Tschö, Auge

                  --
                  Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
                  Hohle Köpfe von Terry Pratchett
                  1. Das gleiche Problem: Auch du gibst zu, nicht zu wissen, was hier genau passiert ist, holst aber gleich die Facebook-Keule mit millionenfachen Vergehen in wiederholten Fällen hervor.

                    Überhaupt kein Problem. Wenn uns markk nicht anlügt, gibt es einen belegbaren Gesetzesverstoß …

                    Es geht darum, wie man selbst mit einem Verstoß umgeht (und darum, dass ihr beide nicht wisst, ob tatsächlich ein konkreter Schaden entstanden ist).

                    Zumindest marctrix will in jedem Fall eine Anzeige, siehe unten. Ich finde eine Anzeige übertrieben, sondern würde die Entschuldigung annehmen und es damit gut sein lassen.

                    Ich gestehe dem Absender zu, Fehler zu machen. Ihr hingegen macht ein Fass ohne Gleichen auf und versteigert euch in Dinge, die hier komplett fehl am Platze sind: die diversen Skandale Facebooks, Mord und Totschlag, die Schlussfolgerung, auch darüber hinwegsehen zu müssen, weil man auch über einen verbockten Cc hinweggesehen hat.

                    … was ich als Begünstigung bezeichne, ist die Forderung jede Verfehlung durch Anzeige ohne weitere Rücksicht verfolgen zu lassen.

                    Diese Forderung wurde hier nirgends aufgestellt.

                    Bitteschön, marctrix:

                    "Aber mehrmals bekommt die Behörde ja nur, wenn die Fälle tatsächlich gemeldet werden. Insofern würde ich es denen mitteilen." https://forum.selfhtml.org/self/2019/may/7/dsgvo-benachrichtigungspflicht-verstoss-melden/1748177#m1748177

                    Ist das nun eine Aufforderung, jeden einzelnen Fall bei der Behörde anzuzeigen, oder nicht?

                    Du selbst schreibst:

                    "Grundsätzlicher noch, wenn Gesetzesverstöße nicht zur Anzeige gebracht werden, können sie auch nicht von Gerichten beurteilt werden." https://forum.selfhtml.org/self/2019/may/7/dsgvo-benachrichtigungspflicht-verstoss-melden/1748310#m1748310

                    Daraus entnehme ich, dass auch du jeden Verstoß zur Anzeige bringen möchtest.

                    Richtig ist, dass ein "großen Ganzes" nur dann einer Behörde bekannt wird, wenn jeder Einzelfall angezeigt wird.
                    Aber genau das ist der Punkt: Ich gehe eben nicht vom Schlimmsten aus, von keinem großen Ganzen hinter dieser einen Verfehlung, entsprechend überflüssig die Anzeige. Es wurde auch kein tatsächlich eingetretener Schaden berichtet, der eine Anzeige rechtfertigen würde (außer dass Frau X jetzt vielleicht weiss, dass Herr Y bei Firma Z bekannt ist – ja, mein Gott, wenn Z eine Pornofirma und Y heimlicher Darsteller wäre …).

                    Strafverfolgung

                    Aber schlussendlich beurteilen können wir das nicht. Nicht ich und auch nicht du.

                    Es geht aber nicht um den Schluss, es geht um den Anfang. Du kannst genauso wie ich entscheiden, ob du jemanden anzeigst oder nicht. Die Ursache für die Anzeige ist beim Täter zu suchen, aber die Anzeige und alle ihre Folgen liegen zu allererst in deiner Verantwortung.

                    Zur Abwägung auf die erfolgte Nachfrage gehört aber nicht nur, zu sagen, dass der Fall so schlimm nicht ist (Umfang weit weg von Facebook) und sich der Verursacher ja entschuldigt hat (was ja durchaus anerkannt werden kann), sondern eben auch, dass eine nicht erfolgte Meldung ein eventuelles prinzipielles andauerndes Problem verbirgt. Das sollte im Entscheidungsprozess nicht verschwiegen werden.

                    "Eventuell" – da ist sie wieder, die Vermutung, die Spekulation.

                    Keine Vermutung, sondern einen Nachweis auf ein andauerndes Problem hat man, wenn es nach dem ersten Verstoß zu einem zweiten kommt. Dann ist es konkret, dann kann man immer noch handeln, auch und gerade unter Verweis darauf, dass es eben schon der zweite Verstoß ist – und nicht nur sein könnte.

                    Aber meiner Meinung nach eben nicht gleich beim ersten Verstoß, nicht nach erfolgter (anständiger) Entschuldigung, nicht auf die bloße Vermutung hin, da könnte vielleicht, nur ganz vielleicht was sein. Das ist, Zitat CK, "anschwärzen".

                    (Das Wörtchen "Denunziantentum" möchte ich hier nicht mehr lesen. Ich hatte gedacht, mit meiner Bezeichnung "Denunzianten!-Geschrei" schon deutlich gemacht zu haben, dass ich von diesem Vorwurf, diesem albernen Geschrei genauso wenig halte wie davon, jeden, auch den allerersten Verstoß anzuzeigen.)

                    (Nachtrag, wo ich das jetzt gerade sehe: Meine Haltung zu diesem Thema, Anzeigen oder nicht, ist die Gleiche, wie in meinem hier schon dreimal positiv bewerten Beitrag: https://forum.selfhtml.org/self/2019/may/7/kunde-will-aus-vertrag-raus-der-noch-ein-jahr-laeuft-wie-reagieren/1748273#m1748273. So ganz absurd, wie ihr das hier darstellen wollt, scheinen meine Ansichten also nicht zu sein.)

                    1. Hallo

                      Wenn ich davon schreibe, dass ohne Anzeigen keine Konsequenzen folgen können, schreibe ich mitnichten, dass eine Anzeige erfolgen muss. Den Gedanken auszublenden, verhindert aber eine Beurteilung auf Grundlage von Argumenten für mehr als eine Haltung (er hat sich entschuldigt, also passt's schon). Da schon das Nachdenken darüber, dass eine Entschuldigung eventuell nicht reicht oder nicht ernst gemeint sein kann, für dich offensichtlich von der bösen Art ist, ist für mich hier EOD.

                      Tschö, Auge

                      --
                      Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
                      Hohle Köpfe von Terry Pratchett
    2. Tach!

      Wenn was dran ist, werden sie wohl die Mail als Beleg fordern.

      Sollte man wirklich annehmen, dass man unrechtmäßige erlangte oder erzeugte Daten aufheben darf oder gar muss, um damit sich selbst einem Risiko eines Gesetzesverstoßes auszusetzen?

      dedlfix.

      1. Sollte man wirklich annehmen, dass man unrechtmäßige erlangte oder erzeugte Daten aufheben darf oder gar muss,

        Ja. Man muss den Gesetzesverstoß ja beweisen.

        (Ab hier kotze ich mich mal kurz aus:) Sonst wird man, wie ich persönlich sehr genau weiß, von den Straftätern selbst geradezu regelmäßig wegen angeblicher Verleumdung, übler Nachrede und/oder Falschbeschuldigung angezeigt und von Staatsanwälten - selbst wenn es komplett verstandeswidrig ist - (wie ich persönlich ebenfalls sehr genau weiß) auch angeklagt und muss dann hoffen, dass wenigstens die Richter des Lesens mächtig sind (oder sein wollen) und die Gesetze kennen (und anwenden wollen) - was (wie ich ganz genau weiß) auch längst nicht immer der Fall ist. Ich weiß das so sehr genau, weil ich diese multiblen Rechtsstaatsversagen in Form überzeugender Darlegungen der Beschwerdegerichte schriftlich habe.

        um damit sich selbst einem Risiko eines Gesetzesverstoßes auszusetzen?

        Art. 2 Ansatz 2 Punkt c) des DSGVO schließt die Anwendbarkeit aus, wenn diese "durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" erfolgt. Die reine Aufbewahrung zum Zweck des Nachweises eines Verstoßes einens Dritten zum eigenen Nachteil fällt unter "ausschließlich persönlicher Zweck".

        Außerdem kann er die Daten ja ausdrucken: Gemäß Art. 1 DSGVO gilt diese "für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen."

        Hinzu kommt Artikel 89 Absatz 3 DSGVO:

        "Werden personenbezogene Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke verarbeitet, können vorbehaltlich der Bedingungen und Garantien gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten insoweit Ausnahmen von den Rechten gemäß der Artikel 15, 16, 18, 19, 20 und 21 vorgesehen werden, als diese Rechte voraussichtlich die Verwirklichung der spezifischen Zwecke unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen und solche Ausnahmen für die Erfüllung dieser Zwecke notwendig sind."

        Das sind:

        • Art. 15 - Auskunftsrecht der betroffenen Person
        • Art. 16 - Recht auf Berichtigung
        • Art. 18 - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
        • Art. 19 - Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
        • Art. 20 - Recht auf Datenübertragbarkeit
        • Art. 21 - Widerspruchsrecht

        Die Aufbewahrung zum Zweck der Archivierung zwecks Verfolgung eines Verstoßes gegen die DSGVO selbst dürfte "im öffentlichen Interesse liegen".

        @markk: Du wärst allerdings nicht der erste Zeuge oder Anzeigeerstatter bei dem dann dann Hausdurchsuchung gehalten und sämtliche Computer und Datenträger beschlagnahmt werden und es für 6 Monate Monate bis 3 Jahre bleiben, der dann sein Zeug zerlegt und unvollständig zurück bekommt. (Ab hier kotze ich mich noch mal kurz über die Justiz aus:) Und wenn der Termin der möglichen Gerichtsverhandlung dafür sorgt, dass Dir ein paar tausend Euro Einkommen und ein Neukunde verloren gehen und Du um Verlegung bittest, dann hast Du "weder vorgetragen noch dargetan" warum eine Verlegung notwendig sei - und löhnst dann eben 150 € Bußgeld wegen des Nichterscheinens. (Auch das habe ich selbst erlebt, das damalige Verfahren gegen den von mir gestellten Einbrecher indes wurde gegen die Auflage eines Entzugs - ansonsten straflos - eingestellt.)

        1. Tach!

          Sollte man wirklich annehmen, dass man unrechtmäßige erlangte oder erzeugte Daten aufheben darf oder gar muss,

          Ja. Man muss den Gesetzesverstoß ja beweisen.

          Gibt es dazu eine Ausnahmereglung in der DSGVO oder eine andere gesetzliche Grundlage?

          Bei manchen Dingen ist bereits der Besitz strafbar (ist vielleicht hier nicht der Fall, kann ich nicht einschätzen). Solches Material sollte man also nicht selbst ohne konkrete Rechtsgrundlage aufheben. Wenn man es nicht vernichten möchte, sollte man unverzüglich die Behörden aufsuchen, um den Verbleib zu klären. - Die Frage ist aber auch, ob sie dein Anliegen auch in deinem Interesse betrachten. Behörden haben ja nicht nur einem Interessenten zu dienen. Besser ist hier wohl ein Rechtsgelehrter, der in deinem Auftrag arbeitet und in deinem Sinne die Lage beleuchtet. Ob solch ein Aufwand lohnt, steht auf einem anderen Blatt.

          um damit sich selbst einem Risiko eines Gesetzesverstoßes auszusetzen?

          Art. 2 Ansatz 2 Punkt c) des DSGVO schließt die Anwendbarkeit aus, wenn diese "durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" erfolgt. Die reine Aufbewahrung zum Zweck des Nachweises eines Verstoßes einens Dritten zum eigenen Nachteil fällt unter "ausschließlich persönlicher Zweck".

          Bist du dir da sicher? Wenn ich jemand anderem etwas nachweisen möchte, ist das für mich kein persönlicher oder familiärer Zweck, weil dieser jemand nicht zu mir oder meiner Familie gehört.

          Außerdem kann er die Daten ja ausdrucken: Gemäß Art. 1 DSGVO gilt diese "für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen."

          Ach, Ausdrucken ist keine "nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind"?

          Hinzu kommt Artikel 89 Absatz 3 DSGVO:

          "Werden personenbezogene Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke verarbeitet,

          Schon das halte ich hier nicht für gegeben. Ein öffentliches Interesse sehe ich bei Bibliotheken und Forschung gegeben. Die 500 Email-Adressen sind hingegen nicht von öffentlichem Interesse, ansonsten wäre es ja problemlos möglich gewesen, sie an andere zu senden.

          Die Aufbewahrung zum Zweck der Archivierung zwecks Verfolgung eines Verstoßes gegen die DSGVO selbst dürfte "im öffentlichen Interesse liegen".

          Du hast die ersten beiden Absätze weggelassen, die etwas genauer darlegen, worauf sich dieser Teil des Gesetzes bezieht: grob gesagt Forschung und Statistik. Von Strafverfolgung steht da nichts.

          dedlfix.

          1. Hallo

            Sollte man wirklich annehmen, dass man unrechtmäßige erlangte oder erzeugte Daten aufheben darf oder gar muss,

            Ja. Man muss den Gesetzesverstoß ja beweisen.

            Gibt es dazu eine Ausnahmereglung in der DSGVO oder eine andere gesetzliche Grundlage?

            Der Beweis für den Verstoß, den man prüfen und eventuell auch verfolgen lassen will, sollte schon gesichert werden. Ansonsten kann man das Ansinnen auch gleich vergessen. Ob man selbst das Beweismittel behalten darf, steht mMn auf einem anderen Blatt. Normalerweise werden ja Beweismittel von der verfolgenden Behörde (ein)-gesammelt. Diese und nicht mehr der ursprüngliche Empfänger (und Antragsteller) hat dann die Beweismittel, hier die fragliche E-Mail.

            Zur Anzeige des Verstoßes muss ich die E-Mail vorlegen können. Nach der Übergabe muss sie meiner Meinung nach aber von meinem Rechner/meinen Systemen gelöscht werden.

            Ob der OP den mutmaßlichen Verstoß zur Anzeige bringen soll, steht auf einem anderen Blatt. Der „Täter“ zeigt sich ja offensichtlich von sich aus einsichtig, weiß also um seinen Fehler. Andererseits gibt es da noch 500 Empfänger, die nun zu 499 fremden E-Mail-Adressen und eventuell zugehörigen Namen gekommen sind.

            Tschö, Auge

            --
            Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
            Hohle Köpfe von Terry Pratchett
            1. Tach!

              Sollte man wirklich annehmen, dass man unrechtmäßige erlangte oder erzeugte Daten aufheben darf oder gar muss,

              Ja. Man muss den Gesetzesverstoß ja beweisen.

              Gibt es dazu eine Ausnahmereglung in der DSGVO oder eine andere gesetzliche Grundlage?

              Der Beweis für den Verstoß, den man prüfen und eventuell auch verfolgen lassen will, sollte schon gesichert werden.

              Auch das geht vom allgemein Logischen aus. Das Rechtswesen kann aber im Lauf der Zeit (oder wie auch immer) zu einem anderen Schluss gekommen sein, der andere Handlungsweisen als angemessen ansieht. Deswegen finde ich es sinnvoller, die Frage aus rechtlicher Sicht als aus logischer zu betrachten.

              dedlfix.

          2. Art. 2 Ansatz 2 Punkt c) des DSGVO schließt die Anwendbarkeit aus, wenn diese "durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" erfolgt. Die reine Aufbewahrung zum Zweck des Nachweises eines Verstoßes einens Dritten zum eigenen Nachteil fällt unter "ausschließlich persönlicher Zweck".

            Bist du dir da sicher?

            Ja!

            Wenn ich jemand anderem etwas nachweisen möchte, ist das für mich kein persönlicher oder familiärer Zweck, weil dieser jemand nicht zu mir oder meiner Familie gehört.

            Genau das hat mal ein Richter einem gewissen Herrn Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth erklärt und dabei meinen Vortrag übernommen. Der hatte einen Dritten wegen einer Äußerung verklagt. Das Verfahren verlor er - vor dem AG Kassel (warum auch immer das AG München dahin verwies😀 aber für mich als Vertreter war es bequem) auch und wollte gemäß dem damals geltendem Datenschutzgesetz in einem zweiten Gerichtszug parallel Auskunft über alle bei dem damaligen Gegner gespeicherte Daten mit einem Bezug zu seiner kriminellen Person, die ein "Organ der Rechtspflege" sei. Was haben wir gelacht (ich, das Gericht, mein Kumpel, die interessierte Öffentlichkeit).

            Selbstverfreilich ist es ein persönlicher Zweck zum Verfolgen der (vermeintlichen) Straftat ein Email mit 500 CCs aufzubewahren. Die Beweissicherung ist im Falle des Verdachts einer Straftat (wozu auch die Ordnungswidrigkeit gehört) insbesondere dann, wenn es wie hier (mutmaßlich) eine Vielzahl weiterer Geschädigter gibt, "im öffentlichem Interesse".

            Ach, Ausdrucken ist keine "nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind"?

            1. Da geht es um die Durchsuchbarkeit.
            2. Wenn Du das so eng sehen willst, dann wäre der bereits der Empfang des Mails (Sogar schon auf dem Mailserver unter eigener Gewalt!) ein eigener Verstoß…
  3. Tach!

    1. Ist dies ein Verstoß gegen die DSGVO?

    Kann ich nicht beurteilen, deswegen keine Aussage dazu.

    1. Kann man öffentlich einsehen, ob die Firma ggfs. der Benachrichtigungspflicht nachgekommen ist?

    Nicht alle Datenpannen müssen gemeldet werden, vor allem nicht die, die "voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt" (Art. 33 DSGVO). Ich würde es befremdlich finden, wenn alle Meldungen öffentlich einsehbar sein sollten, weil das aus meiner Sicht Türen öffnet für diejenigen, die dann gezielt in solchen Löchern rumstochern wollen. Zudem würden durch solche Offenbarungen ja auch wieder gegebenenfalls persönliche Daten des Datenpannenverursachers veröffentlicht, was auch nicht im Sinne des Erfinders sein kann. Pranger sind jedenfalls bei uns seit langem kein Rechtsmittel mehr. Es sollte meines Erachtens eine Ermessensfrage bleiben, ob eine Nennung hilfreich für Opfer ist oder nur den Verusacher unnötig benachteiligt.

    1. Wenn (1) zutrifft, und (2) nicht möglich ist oder die Firma es nicht gemeldet hat, wäre der nächste Schritt dann den Verstoß der Bundesnetzagentur zu melden?

    Hast du davon einen Nutzen? Es besteht jedenfalls keine Pflicht, Datenschutzverletzungen anderer anzuzeigen.

    dedlfix.

    1. Hej dedlfix,

      Hast du davon einen Nutzen?

      Meine rMeinung nach ja. Und alle anderen ebenfalls. Wiederholte Verstöße können ja nur festgestellt werden, wenn diese gemeldet werden.

      War es eine einmalige Geschihte, wird dem Verursacher nciht viel passieren.

      Er wird sich aber nach einer (vermutlich kostenlosen) Rüge zukünftig mehr Mühe geben (so jedenfalls der erhoffte Nutzen).

      Es ist natürlich abzuwägen, wie man selbst den Verursacher einschätzt. Wenn markk glaubt, dass der siche igentlich Mühe gibt und es ihm trotzdem passiert ist, lässt man es vielleicht eher ungemeldet. Aber meist kann man das gar nicht einschätzen, deshalb sollten solche Meldungen zentral gesammelt werden. Nur so ist eine Beurteilung möglich.

      Marc

      --
      Ceterum censeo Google esse delendam
      1. Hallo

        Hast du davon einen Nutzen?

        Meine rMeinung nach ja. Und alle anderen ebenfalls. Wiederholte Verstöße können ja nur festgestellt werden, wenn diese gemeldet werden.

        Das +1 von mir schon allein für diesen Satz.

        War es eine einmalige Geschihte, wird dem Verursacher nciht viel passieren.

        Er wird sich aber nach einer (vermutlich kostenlosen) Rüge zukünftig mehr Mühe geben (so jedenfalls der erhoffte Nutzen).

        Dummerweise hängt der weitere Umgang mit einer solchen Fehlleistung (praktisch) nicht nur vom Verursacher ab. Es haben nun 500 Empfänger die E-Mail-Adressen und, je nach Formatierung, auch die Namen von jeweils 499 anderen Empfängern. Niemand kann zuverlässig sagen, wie jeder Einzelne dieser zu Daten Gekommenen mit den erlangten Daten umgeht. Man kann also weitere Verstöße, die erst wegen des ursprünglichen Vorkommnisses möglich werden, nicht ausschließen.

        Tschö, Auge

        --
        Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
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  4. Wenn der Anbieter sich entschuldigt hat lass es einfach gut sein. Man kann es auch übertreiben. Fehler passieren und sind menschlich. Wenn es noch einmal vorkommt, dann würde ich dieses vielleicht melden.

    1. Hallo Bernd,

      Wenn der Anbieter sich entschuldigt hat lass es einfach gut sein. Man kann es auch übertreiben. Fehler passieren und sind menschlich. Wenn es noch einmal vorkommt, dann würde ich dieses vielleicht melden.

      ACK. Man muss nicht gleich übertreiben. Wir haben ja auch jahrelang eingefordert, dass statt kostenbewehrten Abmahnungen wegen Copyright-Verstössen man erstmal mit dem Seitenbetreiben reden sollte.

      LG,
      CK

      1. Hej Christian,

        Wenn der Anbieter sich entschuldigt hat lass es einfach gut sein. Man kann es auch übertreiben. Fehler passieren und sind menschlich. Wenn es noch einmal vorkommt, dann würde ich dieses vielleicht melden.

        ACK. Man muss nicht gleich übertreiben. Wir haben ja auch jahrelang eingefordert, dass statt kostenbewehrten Abmahnungen wegen Copyright-Verstössen man erstmal mit dem Seitenbetreiben reden sollte.

        Ich gehöre zu den Leuten, die einem Streit eher aus dem Weg gehen und dir meist recht geben.

        Trotzdem: wir erleben täglich, dass mit unseren Daten geschlampt wird oder sogar gegen alle Versprechungen diese weiter gegeben werden. ob es ein einmaliges Versehen ist oder ob dieser peinliche Irrtum schon hundert Mal vorgekommen ist, kann man selber einfach nicht entscheiden.

        Ich würde es wie gesagt versuchen selber einzuschätzen. Ist es einem einzelnen Selbständigen passiert, der mit tausend rechtlichen Regelungen vielleicht überfordert ist oder einer großen Firma.

        Wie ist derjenige in der Vergangenheit aufgetreten usw.

        Aber ich bin sehr im Zweifel, ob ich das überhaupt würde beurteilen können. Die miesesten Datenhändler geben sich als besorgtestes Datenschützer aus (Facebook und Google). Da glaubt man leicht dem Falschen…

        Hier sieht es wirklich wie ein Versehen aus. Aber ein Versehen kann ja auch ein Hinweis darauf sein, dass man den Schutz der anvertrauten Daten auf die leichte Schulter nimmt und ohne Beschwerde einfach weiter macht so wie bisher (weder am eigentlichen Verfahren, noch an der QS oder an irgendeiner anderen Stelle etw verbessert) und vielleicht in eineinhalb Jahren mit 1849 Abonnenten noch mal so ein Fehlerchen begeht. Ist doch nicht schlimm einmal alle paar Jahre die Daten zu verlieren. Für den Versender nicht, für alle anderen schon.

        Wie gesagt sind vermutlich Firmen unter den Empfängern, vielleicht solche, die die Daten gleich abspeichern (wer will das belegen) oder verkaufen oder was auch immer.

        Marc

        --
        Ceterum censeo Google esse delendam
        1. Hallo marctrix,

          dass mit Daten viel Schindluder getrieben wird, darüber sind wir uns sicherlich einig. Aber direkt zum Amt zu rennen um Leute anzuschwärzen, das halte ich für verwerflich.

          Sicherlich ist eine Anzeige irgendwann der richtige Schritt (etwa wenn der Absender sich uneinsichtig zeigt oder wenn es mehrfach passiert), aber jeder macht Fehler und gerade diese Empfänger-im-To-Header-Geschichte passiert vielen Leuten leicht, denn im Geschäftsumfeld wird oft mit Absicht so kommuniziert: so wissen alle Gesprächspartner, wer diese Email lesen wird.

          Die Übertragung in die Kommunikation mit Kunden bzw allgemein nach außen passiert da halt einfach schnell.

          Und von der Notwendigkeit, den technischen Unterschied zwischen To, Cc und Bcc zu verstehen, will ich gar nicht erst anfangen.

          Bei anderen Vergehen würde meine Einschätzung vielleicht anders ausfallen, aber hier geht es nicht um Google oder Facebook, sondern um diesen spezifischen Vorfall.

          LG,
          CK

          1. Hej Christian,

            Sicherlich ist eine Anzeige irgendwann der richtige Schritt (etwa wenn der Absender sich uneinsichtig zeigt oder wenn es mehrfach passiert),

            Wie willst du das feststellen? Vielleicht is es ein netter Kerl, dem du gerne glaubst, der aber keinen Bock hat sich um so etwas zu kümmern?

            Welche Maßnahmen hat er eingeleitet? Stellt er Prozesse und/ oder liebgewonnene Gewohnheiten um, um das zukünftig zu vermeiden? Oder verfährt er aus Gleichgültigkeit weiter wie bisher?

            aber jeder macht Fehler und gerade diese Empfänger-im-To-Header-Geschichte passiert vielen Leuten leicht, denn im Geschäftsumfeld wird oft mit Absicht so kommuniziert: so wissen alle Gesprächspartner, wer diese Email lesen wird.

            Wenn das öfters vorkommt, dann waren die Mitarbeiter u.U. nicht entsprechend geschult (was ist To, CC, BCC, wie richte ich Listen ein (wo dann nur der Listen-Name statt einzelner Personen) im Empfänger-Feld steht usw., fand im Betrieb eine Sensibilisierung für den Datenschutz statt?

            Die Übertragung in die Kommunikation mit Kunden bzw allgemein nach außen passiert da halt einfach schnell.

            Dem kann man entgegenwirken. Siehe oben.

            Und von der Notwendigkeit, den technischen Unterschied zwischen To, Cc und Bcc zu verstehen, will ich gar nicht erst anfangen.

            Aber genau da muss man ansetzen (s.o.) — wenn sich das fehlende Wissen um so etwas als Grund herauskristallisiert, dann ist das doch ein guter Ansatzpunkt.

            Bei anderen Vergehen würde meine Einschätzung vielleicht anders ausfallen, aber hier geht es nicht um Google oder Facebook, sondern um diesen spezifischen Vorfall.

            Ich kann dieser Einschätzung immer noch nicht. Du erfährst in den meisten Fällen gar nicht, ob es sich um einen wiederholt auftretenden Fehler handelt.

            Hier geht es auch um einen Recruiter, der in dieser Hinsicht besondere Vorsicht walten lassen sollte. Was wenn zwei oder mehr Personen in der Empfängerliste aus derselben Firmen arbeiten? Da stelle ich in XING oder wo auch immer ausdrücklich ein, dass meine Firma nichts von meinem Jobwechsel-Wunsch erfahren soll und dann bekommt mein Vorgesetzter so von der Sache Wind (gut ich weiß dann auch, dass der Chef auch weg will).

            Ehrlich, ich mag immer weniger Leuten irgendetwas anvertrauen. Und das liegt daran, dass gegebene Versprechen massenweise aus Gleichgültigkeit oder Absicht nicht eingehalten werden.

            An der Gleichgültigkeit kann man durch eine Meldung etwas ändern. Die Bußgelder sind dermaßen moderat (wie gesagt oft wird keine verhängt, sondern man kommt noch in den meisten Fällen mit einer Ermahnung davon), dass mir das als angemessen erscheint. Auch die Behörde selber nimmt ja eine Einschätzung der Schwere des angezeigten Vergehens vor.

            Und auch wenn ich es mehrfach gesagt habe: nur die weiß, ob jemand mit so etwas öfters auffällt. Du erfährst das einfach nicht.

            Und ja, ich nehme auch eine Einzelfall-Betrachtung vor. So habe ich in einem Verein das neue Vorstands-Mitglied, das den Rundbrief schreibt, bei einem ähnlichen Vorfall selber geschult und sensibilisiert.

            Würde ich bei dem Recruiter auch machen, da aber bezahlt und wüsste dann auch, dass er sich drum gekümmert hat. In dem Fall würde ich selbstverständlich nicht melden!

            Fehler können passieren. Aber du hast hier selber einen methodischen Fehler beschrieben, der sich abstellen lässt. Das sollte bitte auch getan werden.

            Ansonsten wächst nur das Misstrauen, dass man niemand sich mehr an seine zusagen hält.

            Marc

            --
            Ceterum censeo Google esse delendam
            1. Hallo marctrix,

              Sicherlich ist eine Anzeige irgendwann der richtige Schritt (etwa wenn der Absender sich uneinsichtig zeigt oder wenn es mehrfach passiert),

              Wie willst du das feststellen?

              Muss ich nicht. Das nennt sich „Vertrauen.“ Nochmal: es geht hier nicht um Apple, Google oder Facebook.

              Ansonsten bekomme ich ja mit, wenn ich nochmal so eine Mail bekomme.

              Bei anderen Vergehen würde meine Einschätzung vielleicht anders ausfallen, aber hier geht es nicht um Google oder Facebook, sondern um diesen spezifischen Vorfall.

              Ich kann dieser Einschätzung immer noch nicht.

              Musst du ja auch nicht. Man darf von meiner Meinung abweichen, das ist erlaubt 😉

              Du erfährst in den meisten Fällen gar nicht, ob es sich um einen wiederholt auftretenden Fehler handelt.

              Das mag sein, das rechtfertigt aber noch nicht andere Leute direkt bei der ersten Auffälligkeit anzuschwärzen. Du weisst doch gar nicht, was für Konsequenzen folgen werden. Was, wenn deine Meldung ihm einen signifikanten Schaden verursacht? Und das dann wegen eines so kleinen Versehens?

              Hier geht es auch um einen Recruiter, der in dieser Hinsicht besondere Vorsicht walten lassen sollte.

              Ich habe keinerlei Sympathie für diese Berufsgruppe, die fallen für mich in die gleiche Kategorie wie Makler: Blutsauger. Das heisst aber nicht, dass ich ihn gleich melden würde. Eine Meldung bei einer Behörde sollte immer der letzte Schritt sein.

              An der Gleichgültigkeit kann man durch eine Meldung etwas ändern.

              Nein, das denke ich nicht. Wenn du jemanden meldest, dann führt das nur zu Unverständnis, Trotz und dazu, dass die Person mit dir nichts mehr zu tun haben will.

              Du änderst etwas nur durch Geduld, Bewusstsein schaffen und ständige Wiederholung.

              Fehler können passieren. Aber du hast hier selber einen methodischen Fehler beschrieben, der sich abstellen lässt. Das sollte bitte auch getan werden.

              Du stellst solche Fehler aber nicht durch eine Meldung ab. Ganz im Gegenteil, die Leute werden dann nur noch genervt und mit Wut auf das Thema Datenschutz reagieren. Das ist oftmals ja jetzt schon der Fall.

              LG,
              CK

              1. Hej Christian,

                Ich kann dieser Einschätzung immer noch nicht.

                Musst du ja auch nicht. Man darf von meiner Meinung abweichen, das ist erlaubt 😉

                Ja, natürlich. Mehr habe ich dazu auch eigentlich gar nicht mehr zu sagen… 😉

                Marc

                --
                Ceterum censeo Google esse delendam
            2. @@marctrix

              aber jeder macht Fehler und gerade diese Empfänger-im-To-Header-Geschichte passiert vielen Leuten leicht

              Wenn das öfters vorkommt, dann waren die Mitarbeiter u.U. nicht entsprechend geschult (was ist To, CC, BCC, …)

              Mag sein – oder auch nicht. Bedienfehler können auch geschulten Mitarbeitern unterlaufen. Die CC- und BCC-Felder liegen direkt untereinander, da kann man leicht das falsche erwischen. Vom Anwender zu verlangen, gefälligst genau aufzupassen, ist das Gegenteil von Don’t make me think.

              Ein E-Mail-Client für den normalen Gebrauch ist einfach nicht das beste Tool zum Versenden von Massen-E-Mails.

              LLAP 🖖

              --
              „Wer durch Wissen und Erfahrung der Klügere ist, der sollte nicht nachgeben. Und nicht aufgeben.“ —Kurt Weidemann
              1. @@Gunnar Bittersmann

                Ein E-Mail-Client für den normalen Gebrauch ist einfach nicht das beste Tool zum Versenden von Massen-E-Mails.

                E-Mail-Clients sollten vielleicht bei mehr als 3 Adressen im CC vor dem Abschicken ein modales Fenster aufploppen lassen:

                Sie haben mehr als 3 Empfänger in Kopie (CC). Wenn Sie die Mail so abschicken, erhält jeder Empfänger die Mailadressen aller anderen. Um das zu verhindern, verschicken Sie die Mail als Blindkopie (BCC).
                [Trotzdem mit Empfängern als CC absenden]   [Empfängerliste in BCC verschieben und absenden]   [Abbrechen]

                (an der Formulierung sollte noch gefeilt werden)

                LLAP 🖖

                --
                „Wer durch Wissen und Erfahrung der Klügere ist, der sollte nicht nachgeben. Und nicht aufgeben.“ —Kurt Weidemann
              2. Hej Gunnar,

                Ein E-Mail-Client für den normalen Gebrauch ist einfach nicht das beste Tool zum Versenden von Massen-E-Mails.

                Auch das gehört in eine Schulung über eine methodische Vermeidung von Fehlern, da hast du absolut recht!

                Das sind genau die Arbeitsabläufe, die angepasst werden müssen, damit zukünftig Daten seltener versehentlich verteilt werden.

                Marc

                --
                Ceterum censeo Google esse delendam
  5. Hallo allerseits,

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Einsichten.

    Kurz zur Klärung des Sachverhalts:

    Ich bin seit über 10 Jahren als Engineer Freelancer tätig und folglich in recht vielen Headhunter-Datenbanken hinterlegt. Dagegen habe ich nichts, im Gegenteil, es erspart mir gar meine Akquise.

    Es ging mir auch nicht darum, die Firma anzuzeigen, sondern lediglich darum, den Vorfall zu melden. Sollte das zwingend in einer Anzeige enden, so würde ich mir den Schritt dann doch noch einmal überlegen

    @marctrix schrieb:

    Entscheidend in Bezug auf was? - Es ist (auch wenn die Daten freiwillig gegeben wurden) nicht in Ordnung die Daten an 500 andere Menschen weiterzugeben (wo auch noch Firmen bei sind, die die Daten ggfs. ebenfalls geschäftlich nutzen werden).

    Er hat meine Bedenken sehr gut auf den Punkt gebracht.

    Des weiteren:

    Eimal ist keinmal. Aber mehrmals bekommt die Behörde ja nur, wenn die Fälle tatsächlich gemeldet werden.

    Und dies sehe ich genau so. Daher mein Anliegen.

    @dedlfix

    Ich würde es befremdlich finden, wenn alle Meldungen öffentlich einsehbar sein sollten, weil das aus meiner Sicht Türen öffnet für diejenigen, die dann gezielt in solchen Löchern rumstochern wollen.

    Das stimmt natürlich, daran hatte ich nicht gedacht.

    @Bernd

    Wenn der Anbieter sich entschuldigt hat lass es einfach gut sein. Man kann es auch übertreiben. Fehler passieren und sind menschlich. Wenn es noch einmal vorkommt, dann würde ich dieses vielleicht melden.

    Dies ist ja genau der Punkt. Woher soll ich wissen, dass es das erste Mal war? Vielleicht war ich die vorherigen Male ja einfach nicht betroffen.

    Cheers, markk

    1. Hallo

      @dedlfix

      Ich würde es befremdlich finden, wenn alle Meldungen öffentlich einsehbar sein sollten, weil das aus meiner Sicht Türen öffnet für diejenigen, die dann gezielt in solchen Löchern rumstochern wollen. Das stimmt natürlich, daran hatte ich nicht gedacht.

      Wer sagt denn überhaupt, dass ein gemeldetes Fehlverhalten per se veröffentlicht wird? Wir reden hier ja, wie wir alle festgestellt haben, nicht von hunderten Millionen Zugangsdaten, wie es letztens erst wieder bei Facebook der Fall war, sondern von 500 Fremden zugänglich gemachten E-Mail-Adressen (und eventuell Namen). Ich halte @dedlfix' Bedenken in dieser Punkt für unbegründet.

      Tschö, Auge

      --
      Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
      Hohle Köpfe von Terry Pratchett
      1. Tach!

        @dedlfix

        Ich würde es befremdlich finden, wenn alle Meldungen öffentlich einsehbar sein sollten, weil das aus meiner Sicht Türen öffnet für diejenigen, die dann gezielt in solchen Löchern rumstochern wollen. Das stimmt natürlich, daran hatte ich nicht gedacht.

        Wer sagt denn überhaupt, dass ein gemeldetes Fehlverhalten per se veröffentlicht wird? Wir reden hier ja, wie wir alle festgestellt haben, nicht von hunderten Millionen Zugangsdaten, wie es letztens erst wieder bei Facebook der Fall war, sondern von 500 Fremden zugänglich gemachten E-Mail-Adressen (und eventuell Namen).

        Der OP fragte, ob es solche Veröffentlichungen gibt, wo er genau seinen Fall hätte finden können.

        dedlfix.