Hallo,
Hier irrst Du. Du kannst keine Auflagen voraussetzen, die mit dem Grundgesetz nicht kompatibel sind. Und der Verzicht auf ein Grundrecht gehört da unter Garantie dazu.
Als vor Jahren die Zensur im Forum von med1.de in Form von gelöschten Meinungen immer heftiger wurde, gab es eine Diskussion. Dort wurde behauptet, dass die Grundrechte nur gegen den Staat, aber nicht gegen (juristische) Personen geltend gemacht werden können.
das ist meiner Ansicht nach falsch. Angenommen, ich sei Anhänger einer Religion, und mein Nachbar würde mich an der Ausübung bestimmter Bräuche dieser Religion hindern. Dann könnte ich unter Berufung auf die in der Verfassung gewährte Religionsfreiheit gegen meinen Nachbarn klagen.
Natürlich wäre das nur in dem Ausmaß erfolgversprechend, in dem keine Rechte Dritter beeinträchtigt wären.
GG Art. 5 Absatz 1: „Eine Zensur findet nicht statt”. Diese Aussage ist wieder oder immer noch sehr aktuell.
Ja. Der Satz ist ungenau. Es sollte heißen: Eine staatliche Zensur findet nicht statt.
Live long and pros healthy,
Martin
Home is where my beer is.