1unitedpower: DSGVO akzeptieren Hindernis absichtlich

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keinen - es würde keinen Unterschied machen. Ob der Staat diese Zwangsabgabe direkt erhebt und den Rundfunkanstalten zuführt, oder ob dem Staat nahestehende Institutionen die Abgabe in Eigenregie selbst erheben, ist letztendlich dasselbe.

Doch, Steuern werden über den Staatshaushalt gemittelt. Alle Steuern wandern in denselben Topf, aus dem dann alle staatliche Ausgaben finanziert werden müssen. Der Haushaltsplan, also insbesondere die Frage, wie viel Geld wohin fließt, wird von den Parlamenten beschlossen. Der Rundfunkbeitrag dagegen wird direkt vom ÖRR erhoben und verwaltet.

Abgesehen davon: Der Ausdruck Rundfunkbeitrag ist semantisch falsch. Er unterstellt, dass ich damit zum Programmangebot beitragen würde. Tatsächlich ist es aber nur eine Abgabe, die keinerlei Stimmrecht oder Mitentscheidung impliziert.

Bei der Umbenennung ging es damals wohl darum, dass eine Gebühr für die Inanspruchnahme einer Gegenleistung erbracht wird, ein Beitrag aber unabhängig von der Inanspruchnahme.

Aus dem bereits verlinkten Faktencheck:

Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben. Gebühren werden dagegen für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben. Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung der Rundfunkgebühr als Gebühr nicht ganz korrekt, denn auch in der Vergangenheit kam es juristisch gesehen nicht darauf an, ob jemand zum Beispiel tatsächlich das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt hat, es reichte vielmehr die Möglichkeit aus, dieses Programm zu nutzen.

Unabhängig von der Deutung des Begriffs werden die Interessen der Beitragszahler durch die Rundfunkräte kontrolliert.

Es hätte zunächst mal zur Folge, dass damit die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom Staat infrage gestellt werden würde, oder zumindest ein solcher Eindruck entstehen könnte.

Wie bitte!? Der Rundfunkstaatsvertrag sorgt doch gerade dafür, dass die nicht vom Staat unabhängig sind. Vom Staat unabhängig sind höchstens die kommerziellen Sender.

Der Rundfunkstaatsvertrag reguliert das duale System, also den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk. Es heißt Staatsvertrag, weil er zwischen den Staaten der Bundesrepublik geschlossen wurde, nicht weil er zwischen ÖRR und Staat besteht. Die Verträge regeln auch, dass die Finanzierung nicht durch Steuern vorgenommen wird, um die Unabhängigkeit zu bewahren.

Steuern dürfen nicht zweckgebunden sein

Ach? Das wirft mein ganzes bisheriges Verständnis für unser Steuersystem über den Haufen. Ich dachte bisher, Steuern sollten zweckgebunden sein - zum Beispiel, dass die Einnahmen durch sie KFZ-Steuer vorzugsweise in den Ausbau und Erhalt der Verkehrs-Infrastruktur fließen.

Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Der Verkehrsetat bspw. liegt weit über den Einnahmen aus den KFZ-Steuern. Ohne Querfinanzierung ist Haushaltspolitik de-facto unmöglich.

So oder so, besteht die Möglichkeit und der Verdacht, dass der Staat Einfluss auf ÖRR nehmen könnte.

Natürlich, das tut er ja auch. Vielleicht nicht direkt inhaltlich, aber zumindest auf die Programmgestaltung.

Die Programmkontrolle obliegt dem Rundfunkrat. Der setzt sich aus diversen Interessenvertreter*innen zusammen, dazu gehören zum Teil auch Abgeordnete aller Fraktionen.

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DSGVO akzeptieren Hindernis absichtlich

Henry
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                            Ein Aufruf wieder sachlich zu werden!

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