Tach!
Ergänzend: Man sollte übrigens auch den Absatz 2 nicht unterschlagen, wenn man Absatz 1 des Artikels 5 zitiert.
Und es steht auch nirgends, dass man seine Meinung auf sämtlichen Plattformen kundtun können muss. Damit würde man die Meinungsfreiheit der Plattformbetreiber einschränken, wenn diese alles dulden müssten. Die Meinungsfreiheit wird dadurch nicht eingeschränkt, denn jeder kann seine Meinung weiterhin auf selbst betriebenen Plattformen kundtun - abzüglich der Einschränkungen gemäß Absatz 2.
dedlfix.