Sehr geehrter Herr,
Oki, hier geht es um die .com Domains, welche seit der einführung der .us endgültig
international wurden, aber bei .ch gilt CH-Recht, du bewegst dich eigendlich auf
CH Boden.
... und mit der Schweiz gibt es div. juristische Gegenseitigkeitsabkommen ;-))
Das oben gepostete Urteil "Nackfoto IV" konnte somit auch in der Schweiz vollstreckt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt
http://www.gravenreuth.de