Günter Frhr. v. Gravenreuth: Abmahnung wegen Link, hier Explorer oder anderer englischer Bezeichnunge

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Sehr geehrter Herr,

Oki, hier geht es um die .com Domains, welche seit der einführung der .us endgültig
international wurden, aber bei .ch gilt CH-Recht, du bewegst dich eigendlich auf
CH Boden.

... und mit der Schweiz gibt es div. juristische Gegenseitigkeitsabkommen ;-))
Das oben gepostete Urteil "Nackfoto IV" konnte somit auch in der Schweiz vollstreckt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt  
http://www.gravenreuth.de