Ich habe in letzter Zeit viel über die Probleme mit Begriffen wie Explorer oder Webspace gelesen und verstehe dabei etwas nicht:
Der Begriff "Explorer" entstammt dem normalen englischen Wortschatz. Wie kann es sein, dass man solch ein Wort überhaupt schützen kann?
Der Bundesgerichtshof hat zuletzt sehr viele Entscheidungen des bundespatentgericht aufgehoben, da nach Ansicht des BGH die absoluten Schutzhindernisse des < http://www.MarkenG.de/par8>
Abs. 2 Nr. 1 - 3 nicht vorlagen. Wen es interessiert, unter < http://www.bonnanwalt.de/markenrecht> gibt es einige Informationen zu dem Thema und Links auf diese neuen Urteile des BGH. So wurde der slogan 'partner with the best' jüngst als markenrechtlich schützbar und zwar für 'Computerhardware' eingeordnet.
Wenn das möglich ist, warum gibt es dann keinen Versuch alle Schlüsselwörter der englischen Sprache als Markennamen für irgendein Wischiwaschi-Produkt schützen zu lassen. Soviel Wörter werden das nicht sein.
Nach fünf Jahren nach widerspruchsloser Eintragung der Marke muß eine ernsthafte Benutzung auf Einrede hin nachgewiesen werden.
Allerdings ist es nicht leicht, vor Gericht oder dem Markenamt den Beweis anzutreten, daß es sich sich um eine 'Abzockmarke' handelt.
Damit ließe sich dann der Gebrauch der englischen Sprache in diesem Staat wirkungsvoll unterbinden, oder? ;-)
Nee, das wohl nicht. Das MarkenG läßt den redlichen beschreibenden Gebrauch von Allgemeinbegriffsmarken eigentlich zu. Das Problem aus der Praxis: Bevor die Landgerichte zuverlässig die Rechtsprechung des BGH mitbekommen, bzw. verstanden haben, kann eine Menge Unrecht im Namen des volkes ausgesprochen werden. Im Fall WEBSPACE hatte das LG Bochum ja auch erst eine einstweilige Verfügung erlassen, sich dann aber praktisch selber aufgehoben .......
Ich werde mich wahrscheinlich irren, aber dieser zugegebenermaßen groteske Gedanke beschäftigt mich.
Persönlich macht mir die derzeitige Entwicklung Angst, ich bin gerade dabei, meine ersten Internetseiten zu schreiben und muß damit rechnen für jeden Link auf eine Seite, die vielleicht (formell) illegale Begriffe nutzt abgemahnt zu werden, Klasse! Und erst die Begriffe dich ich selbst nutze. Ist es vielleicht sinnvoll englischsprachige Begriffe zu meiden, aus Sorge einer davon könnte geschützt sein?
Auch deutsche Allgemeinbegriffe können geschützt sein. Wer allerdings unter der Bezeichnung 'Äpfel' = APPLE Computerhardware verkaufen will, der muß aufpassen, wer von 'leckeren Äpfeln aus Californien' spricht ist natürlich frei.
Ein riesen Problem für 'Laien' : So eine Abmahnung mit der Aussicht ggf. einen Prozess zu verlieren, bei dem riesen Prozesskosten entstehen können, die nimmt man eben nicht mal so auf die leichte Schulter.
Würde mich über die eine oder andere Antwort freuen.
Postillion
bonngrüße
Boris