Sehr geehrter Herr,
Hallo Günter
(wir reden uns hier eigentlich mit Vornamen an, und wir sagen uns auch du :-))
... und mit der Schweiz gibt es div. juristische Gegenseitigkeitsabkommen ;-))
Das oben gepostete Urteil "Nackfoto IV" konnte somit auch in der Schweiz vollstreckt werden.
Soll das jetzt mit anderen Worten heissen, dass du (bzw. die Firma, die du vertrittst) mich als Schweizer genauso abmahnen könnten wenn ich einen Link auf meiner (.ch-)Seite zu ftpx gemacht hätte?
Da würden mich jetzt die gesetzlichen Grundlagen dazu sehr interessieren...
Liebe Grüsse
Christoph