Meine Mandanten sind mir sehr zufrieden - und nur das zählt für mich!
Ja und? Ich habe nicht bestritten, dass Sie sich einen Namen gemacht haben. Aber halt keinen guten.
Selbst wenn dem so wäre, ergibt sich hieraus kein Recht zu einem systematisch gesetzten Keyword.
Und warum nicht? Sie haben ja auch kein Recht am eigenen Bild mehr als öffentliche Person.
Stimmt - und?
§§ 12,1004 BGB sind eine nach der Rechtsprechung ausreichende Anspruchsgrundlage - und nur das zählt für mich!
Gibt's nen Link, wo man das Gesetz nachlesen kann? Die von Ihnen zitierten Urteile haben ja alle etwas mit Domains zu tun, nicht mit Keywords. Die übliche Nebelwerferei von Ihnen.
Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung
Martin Speiser
PS: An alle anderen: muss man eigentlich immer auf die Unterschiede zwischen den von FvG zitierten Urteilen und dem anstehenden Sachverhalt hinweisen? Ich denke, dass doch mittlerweile jeder den Unterschied sieht.