Hallo Stefan,
als Betreiber dieses Forums bin ich (bzw. nicht ich, sondern TeamOne) gerade in freundlichem Ton "abgemahnt" worden, eine URL-Adresse aus dem Archiv-Thread </archiv/2000_2/t13011.htm> zu loeschen. Hintergrund: der Anbieter der Seiten hat den Archiv-Thread via Suchmaschine gefunden und empfindet ihn als geschaeftsschaedigend.
Ich nehme auch bezug auf Maros Posting und auf deine Antwort darauf ([pref:t=54435&m=302585])
Der besagte Thread ist zu aller erst aus dem Jahre 2000 und über drei Jahre alt.
Zweitens was dort gesagt wurde ist lediglich die persönliche Meinung von jemanden, die dazu von allen anderen Teilnehmer im Thread nicht nur nicht geteilt, aber als Vorgehen auch veruterilt wurde.
Juristisch gesehen (so weit meine eigene Erfahrungen) stellt sich also als erste Frage: warum jemand erst über drei Jahre später reklamiert, dass ihn der besagte Thread stört?
Er muss nicht nur beweisen, dass er in diesen mehr als drei Jahren diese "Kritik" nicht gefunden hat, obwohl er sich regelmäßig bemüht hat Äußerungen zu der vom ihm betriebenen Webseite im Internet zu finden bzw. zu verfolgen, sonder auch, dass er durch diesen Thread tatsächlich zu (geschäftlichen) Schaden gekommen ist.
Zweites wird man sich fragen, ob in diesen drei Jahren die Webseite stests unverändert blieb, so dass eine "Kritik" von damals noch heute als aktuelle Kritik verstanden werden könnte.
Wenn der berteiber der Webseite es wirklich darauf ankommen lassen möchte, wird ihm das einiges an Geld kosten und nichts brigen. Im Gegenteil, durch ein Verfahren würde er sich selbst deutlich schädigen. (Sprich kostenpflichtige Abweisung einer Klage (und das was dann dazu in der Begründung stehen würde, würde ihm wesentlich weniger zusagen, als der besagte Thread))
Archivinhalte nicht mehr für Suchmaschinen erreichbar zu machen wäre in der Tat eine sehr radikale und auch fehlerhafte Entscheidung.
Was aber viel wichtiger ist: darf nun jeder, der mal irgendwann hier namentlich kritisiert wurde, ankommen und auf Loeschung bestehen? Inwieweit muss Kritik in einem solchen Forum öeffentlich erlaubt sein? Wo liegen die Grenzen zwischen Kritik und boeswilliger Verunglimpfung? Kann der "Geschaedigte" so einfach selber bestimmen, wo diese Grenzen liegen?
Ein konkretes Beispiel wo eine Löschung gerechtfertig ist, ist der Fall vom Fälscher, der sich für Christoph Schnauß ausgibt. Dort ist eine böswillige Absicht, um eine Person Schaden zuzufügen deutlich erkennbar.
Aber der archvierte Thread gehört bei allen Betrachtungen nicht in diese Kategorie.
Grüße
Thomas