Hallo.
IMHO löschen auf alle Fälle, wenn es ein kostenloser DIenst ist.
Hängt das tatsächlich ursächlich zusammen?
Ja!
Wenn ich hier also Mitliedsbeiträge entrichtete, ließe sich umgekehrt ein Anspruch auf Unversehrtheit der Beiträge ableiten? Das kann es doch wohl nicht sein, oder doch?
Denn bei einem kostenlosen Angebot hast du als Autor keinerlei Recht zu verlangen, dass deine Beitraege weiter vorgehalten werden muessen.
Okay, bezüglich des Vorhaltens ist das sicher noch einzusehen. Aber darf man die Beiträge auch _verändern_, bloß weil ich nichts dafür bezahlt habe? Und das, obwahl dies noch immer in meinem Name geschieht? Oder müssten diese Passagen nicht zumindest entsprechend gekennzeichnet werden?
Der Betreiber kann jederzeit seinen Dienst nach eigenen Gusto beenden oder modifizieren.
Den Dienst sicher, aber darf er auch den _Inhalt_ eines Beitrags in dieser Art modifizieren? Könnte so nicht jedem Nutzer etwas falsches in den Mund gelegt werden?
Der Betreiber hat nach Besten Wissen und Gewissen zu handeln.
Deswegen fragt er ja auch uns ;-)
Wenn er ein Fehler gamcht hat um eine mögliche Gesetzesübertretung zu verhindern, kann ihm dies IMHO nicht vorgeworfen werden.
Vielleicht ein dummes Beispiel, aber wenn ich in eine Tempo-30-Zone fahre, und meine plötzliche Geschwindigkeitsverringerung zur Wahrung des Tempolimits einen Auffahrunfall verursacht, bin ich doch auch nicht unschuldig.
Müsste wohl auf den einzelfall drauf ankommen.
Das habe ich befürchtet. Also wieder keine allgemeingültige Antwort.
Da steht klar drin, was hier unerwünscht ist.
Dann dürfen die Moderatoren also nach Belieben Grußfloskeln ergänzen? ;-)
Du hast aber mit dem Betreiber des Forums kein Vertrag, dass dieser
die Inhalte mit seiner Software und auf seinen Plattenplatz wie auch immer vorhalten muss, oder?
Rücke doch einmal ein wenig vom Löschen ab. Das Verändern von Inhalten scheint mir deutlich heikler.
Ein kostenloses Angebot darf jederzeit eingestellt werden.
Volle Zustimmung.
Und neu aufgebaut.
Dito.
Unabhaengig davon sollte man ggf. ueberlegen einen Satz wie diesen in den Benutzungsrichtlinien zu stellen:
"Sie akzeptieren, daß Sie mit dem Versenden von Informationen über diesen Service XXXXXX, seinen Nachfolgern und Beauftragten eine nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie, fortwährende und nicht widerrufbare Lizenz unter Ihrem Copyright oder intellektuellen Eigentumsrechen (falls vorhanden) gewähren, Ihr Material zu verwenden, verteilen, anzuzeigen und zu reproduzieren sowie Derivate davon zu erstellen, in jeglicher Form und jeglichem Medium, als Teil oder als Ganzes, ohne Ihnen darüber Rechnung tragen zu müssen. Sie gewähren XXXXXX weiterhin das Recht, das Downloaden und den Druck dieser Materialien oder einen Teil davon durch Benutzer für ihren persönlichen Gebrauch zu autorisieren."
Ja, etwas in der Art hatte ich mir vorgestellt. Meines Wissens entspricht das auch in etwas dem, womit mam sich mit einer Homepage bei den Partalbetreibern einverstanden erklären muss -- wohl aus genau diesn Gründen.
Und nur, um das noch einmal zu betonen: Ich fände es schade, wenn solche Regelungen getroffen werden müssten. Aber ein interessantes Thema ist es schon.
MfG, at