Moin!
als Betreiber dieses Forums bin ich (bzw. nicht ich, sondern TeamOne) gerade in freundlichem Ton "abgemahnt" worden, eine URL-Adresse aus dem Archiv-Thread </archiv/2000_2/t13011.htm> zu loeschen. Hintergrund: der Anbieter der Seiten hat den Archiv-Thread via Suchmaschine gefunden und empfindet ihn als geschaeftsschaedigend.
Das Problem ist, dass durch die (wohl auch notwendige) genaue Spezifizierung des Problems
jeder fachlich verständige Poster sich haarscharf am Rande der (in dieser Form) verbotenen
rechtsberatung bewegt.
Grundsätzliche Empfehlung:
1. Es kamen bereits einige Hinweise auf das Stichwort "Schmähkritik"
Komisches Wort, oder? Wie kommen die alle darauf?
2. Ein ebensolches Stichwort könnte der "eingerichtete ausgeübte Gewerbebetrieb" sein.
3. Vielleicht gibt ja das Schreiben des "Abmahners" noch Hinweise?
Evtl. Könnte man in einem anderen Forum ja auch noch einmal etwas globaler fragen
und die Antworten auf das eigene Problem "umlesen"?
Insgesamt wirst du aber wohl selbst entscheiden müssen, wieviel Zeit du für solche
Recherchen hast und ob Falscheinschätzungsrisiko x Schadensersatz < Anwaltskosten.
Habe ich eigentlich korrekt das Gefühl, dass das Schreiben gar nicht vom Anwalt kam?
Gruß
Der Hans