Hallo Chef!
also nach dem BDSG hat jeder das REcht, seine über ihn gespeicherten Informationen, die nicht durch ihn ausdrücklich autorisiert sind, löschen zu lassen.
Das Bundesdatenschutzgesetz gilt aber fuer vertrauliche Daten. Eine Webpraesenz, und dazu gibt es Urteile gerade in dieser Argumentation, ist per se oeffentlich und daher ist die URL oder Sachen die du darauf *veroeffentlich* hast,
nicht vertraulich.
Zudem hat jeder das Recht, die von dir veroeffentlichten Texte zu zitieren mit Angabe der Quelle. Dieses Recht kannst du niemand nehmen.
Anders nur, wenn du deine Homepage ueber passwortzugang schuetzt.
Aber auch dann gibt es IMHO kein Schutz fuer die URL, sondern allenfalls fuer die Inhalte.
Für mich gehört dazu auch die Adresse seiner Internetpräsenz.
Das sehen diverse Gerichte anderes. Eine Suchmaschine findet dazu sicher einiges.
Also etwa analog zum "Recht auf das eigene Bild" würde ich Ausnahmen nur sehen, wenns eine bedeutende Person (ggf auch nur rechtliche) des Zeitgeschehens ist.
Ein Bild und eine Homepage ist nicht gleichzusetzen.
Allerhoechstens ist eine Homepage mit einem Bild, welches du an eine Littfasssaeule geklebt hast, gleichzusetzen.
Ciao,
Wolfgang