Hallo,
Kann der "Geschaedigte" so einfach selber bestimmen, wo diese
Grenzen liegen?
tja, (auch) ich kann nur meine Bauchmeinung wiedergeben. Grundsätzlich möchte ich mir selber (und damit auch anderen) das Recht zugestehen, um Löschung beleidigender, rufschädigender oder sonstwie mich schädigende Veröffentlichungen bitten zu können.
Nun ist der allererste Test, ob mich etwas beleidigt, rufschädigt etc sicherlich die Überprüfung meines eigenen Gefühls.Auch dieses Recht habe ich als Mensch, ersteinmal selber entscheiden zu dürfen, ob ich mich auf den Schlips getreten fühle. Jedoch, und jetzt wirds ja eben kniffelig, erwarte ich ja eine Aktion dritter (hier Deine Wenigkeit) und da muß ich (als "Anspruchsteller" und vermeindlich beleidigter) mir neutralere Prüfwerkzeuge als meinen Bauch gefallen lassen. Dazu gibts eben die Justiz und die Rechtsprechung.
Somit ist dem Angang der jetzigen "Abmahnern" nichts wirklich entgegen zu setzen. Sie fühlen sich geschätschädigend angegriffen (das ich das hier für absolut übertrieben halte sei dahingestellt und ändert nichts an deren Recht, sich auf den Schlips getreten zu fühlen) - und sie reagieren (schreiben eine Bitte "auf Abstellung") und jetzt ist die Frage: soll man das nun juristsich klären lassen? Und vor allem: was für ein Aufwand, wenn das Schule macht. Wenn diese Empfindlichkeit um sich greift?
Etwas ratlos....
Chräcker