Siechfred: Welche "Kritik" muss in einem Forum geloescht werden?

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Hi Stefan,

als Betreiber dieses Forums bin ich (bzw. nicht ich, sondern TeamOne) gerade in freundlichem Ton "abgemahnt" worden, eine URL-Adresse aus dem Archiv-Thread </archiv/2000_2/t13011.htm> zu loeschen. Hintergrund: der Anbieter der Seiten hat den Archiv-Thread via Suchmaschine gefunden und empfindet ihn als geschaeftsschaedigend.

Naja, ein bisschen Butter muss da schon noch an die Fische, wie man so schön sagt. Einfach zu behaupten, etwas sei geschäftsschädigend, halte ich persönlich für ein wenig dürftig, eine Begründung müsste es schon sein. "Geschäftsschädigung" ist keine Anspruchsgrunddlage, die sollte er schon etwas genauer benennen. Ich erinnere mich vage an einen Spruch aus meiner Studienzeit, den unser BGB-Dozent immer gebracht hat: "Wer will was von wem woraus?". Vielleicht sollte man unter sinngemäßer Anwendung dieses Theorems noch mal nachfragen.

Ich habe den Thread gelesen und fuer meine Begriffe enthaelt er etwas pubertaer formulierte, harmlose und nicht weiter begruendete Design-Kritik. Allerdings wird im Thread selber diese Art des Zerreissens von Webseiten kritisiert und ironisiert.

<polemik>Verbietet "Titanic"!</polemik>

Was aber viel wichtiger ist: darf nun jeder, der mal irgendwann hier namentlich kritisiert wurde, ankommen und auf Loeschung bestehen? Inwieweit muss Kritik in einem solchen Forum öeffentlich erlaubt sein? Wo liegen die Grenzen zwischen Kritik und boeswilliger Verunglimpfung? Kann der "Geschaedigte" so einfach selber bestimmen, wo diese Grenzen liegen?

Nein, imho werden diese Grenzen durch Gesetze gezogen. Zunächst ist das oberste deutsche Regelwerk das Grundgesetz, das jedem ein Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert. Ihre Grenzen findet die Meinungsfreiheit dort, wo andere Gesetze sie ziehen, z.B. das UWG oder das StGB. Ich erinnere mich an eine Diskussion vor ein paar Wochen, da ging es auch um diese "Trash"-Seiten, da ist es imo sehr schwierig, eine Grenze zwischen strafbarer Beleidigung und nicht strafbarer Meinungsäußerung zu ziehen. Weiterhin gab es hier unlängst eine Diskussion zu einem Urteil neueren Datums, nach dem ein Forenbetreiber grundsätzlich weder verpflichtet ist, die Inhalte des Forums zu überwachen, noch für rechtswidrige Inhalte oder Links zu Seiten mit rechtswidrigen Inhalten verantwortlich gemacht werden kann (ich hoffe, dass ich es einigermaßen richtig wiedergegeben habe).

Im konkreten Fall kann ich jedoch nach meiner laienhaften Auffassung nichts erkennen, was über eine bloße Meinungsäußerung hinaus geht und tendenziös Richtung Strafbarkeit durch Verletzung fremder Rechte (z.B. Persönlichkeitsrecht) geht. Und diese wäre nach meiner Meinung Voraussetzung dafür, dass der "Abmahner" einen Anspruch auf Löschung des Links hat.

Viele Grüße
Torsten

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