Hi
Derjenige der solch ein Problem mit anderen WebSites hat, sollte sich besser selbst an die Betreiber derer wenden und nicht an anderer Stelle schlechtmachen. Juristischer Ausdruck: Rufmord.
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Rufmord konnte ich im STGB nicht finden wohl aber
Üble Nachrede, §186 STGB
Zitat:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und da finde ich dann schon rechtliche Ansatzpunkte die auf diesen Thread zutreffen.
Die Frage ist ob man solche Artikel tatsächlich Archivieren muß?
Verhältnimäßigkeit der Mittel,ich denke das der Hilfegehalt eines solchen Artikels so gering ist, dass man diesen problemlos löschen kann.
Nichts für ungut, ich denke vermutlich würden die Richter einer Abmahnung im normalen Forumsbetrieb nicht stattgeben.
Warum ´man solche Artikel für die Ewigkeit aufheben muß wird aber vermutlich auch ein toleranter Richter fragen.
Viele Grüße TomIRL