Hallo Alex.
In aller Kürze:
Die GbR entsteht kraft Gesetzes, es bedarf keines schriftlichen Vertrages. Ebenso braucht ihr zur Gründung der GbR keinen Notar. Beginn der Tätigkeit der GbR ist, wenn ihr euch zusammenschließt, das kann z.B. durch die Gewerbeanmeldung dokumentiert werden oder auch durch das Datum des Gesellschaftsvertrages, wenn ihr einen schriftlich abschließen wollt.
Umsatzsteuerlich ist die GbR selber Unternehmer, was bedeutet, dass für sie die Kleinunternehmergrenze auch gilt, und zwar unabhängig von eventuellen Umsätzen der Gesellschafter als Einzelunternehmer. Solltet ihr USt abführen wollen oder müssen, bedeutet das zunächst, dass ihr im Gründungs- und Folgejahr monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müsst. Darüber hinaus müsst ihr beim Schreiben eurer Rechnungen bestimmte Formalien einhalten, auf die ihr auch bei euren Eingangsrechnungen achten müsst.
Natürlich gibt es noch mehr zu beachten, aber für den Start sollten diese Informationen und das, was ihr offensichtlich schon wisst, erstmal ausreichen.
Freundschaft!
Siechfred