Hello,
Durch passenden Vertrag und entsprechendes Verhalten kann man auch die Gesamtschuldnerische Haftung (teilweise) ausschließen, nämlich dann, wenn der Andere Mist gebaut hat und der externe Geschäftspartner das hätte ahnen können, also nicht gutgläubig den Vertrag mit der Gesellschaft sondern eben nur mit der Einzelperson abgeschlossen hat.
Da wünsche ich aber viel Spaß dies zu beweisen ;-)
Ja, diesen Spaß wird der Dritte haben, denn der darf nicht einfach annehmen, dass jeder der Gesellschafter in jeder Höhe allein vertretungsberechtigt ist für die GbR. Für einen rechtsgültigen Vertrag mit der GbR müsste er also die Zustimmung (Unterschriften) aller Gesellschafer haben, ausgenommen, diese haben einem Vertretungsmacht übertragen.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
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