Hello,
Durch passenden Vertrag und entsprechendes Verhalten kann man auch die Gesamtschuldnerische Haftung (teilweise) ausschließen
Ich habe da noch einen Link zum Thema: http://www.beckmannundnorda.de/gbrhaftung.html
In allen Fundstellen zum Thema wird aber immer von "geschäftsführender Gesellschafter" gesprochen und der wird laut anderer Stelle durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt.
Wenn ich als Dritter also jetzt ein Geschäft "mit der GbR" abschließe und habe mir vorher nicht deren Gesellschaftsvertrag besorgt, dann weiß ich ja gar nicht, ob ich das jetzt mit der GbR abgeschlossen ahbe oder mit einem nicht vertretungsberechtigeten evtl. betrügerisch veranlagten Einzelmenschen, der zwar Mitgesellschafter der GbR ist, aber nicht in deren Auftrag gehandelt hat.
Was sagt das Gesetz dazu? Ich kann einfach heute die §§ nicht finden, die das regeln.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
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