Man jetzt reichts...
Zum ersten Link...
Wenn man sich dazu entschlossen hat eine OHG zu gründen.. dann ist der Zeitpunkt der Aufnahme der Geschaftsbetriebes die Entstehung der Gesellschaft.
Hier wurde auch nichts anderes behauptet.
Die Eintragung ins Register ist bei Personengesellschaften immer nur deklaratorisch.
Nur bei Körperschaften ist der Zeitpunkt der Eintragung entscheidend.
Diesen Link hier (bewust nicht verlinkt) solltest Du in die Tonne werfen... Besorge Dir lieber mal ein gutes kommentiertes BGB ansonsten ist es der sichere Weg durch die Prüfung zu fallen.
http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/1809
Im übrigen lese Dir mal folgende links genau Durch:
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/gesellschaftsrecht/bgb-g.htm
Und bitte poste nicht solch Unsinn ich befürchte Du bist Jurastudent im 1. Semester,