Hallo.
Es ist der BGB-Gesellschaft aber auch möglich, als Subjekt im Wirtschafts- und Rechtsleben aufzutreten (z. B. als Unternehmensträgerin), wobei sie aber kein Handelsgewerbe betreiben kann, weil sie dann zur oHG wird (§§ 123, 105 HGB).
Und wer will ein Handelsgewerbe betreiben? Der Fragesteller ja offenbar nicht.
Und deine "Frage, ob die Gesellschaft als OHG schon durch Aufnahme der Geschäfte eines Gewerbebetriebes entsteht," hast du damit ja auch selbst mit "Nein" beantwortet -- auch wenn das selbst nicht siehst, weil du "Gewerbebetrieb" und "Handelsgewerbe" nicht unterscheiden kannst.
MfG, at