Nur, um da dem letzten Irrtum vorzubeugen: ein Handelsgewerbe setzt nicht voraus, dass mit Waren gehandelt wird.
Nein, sondern mit Gütern.
Auch das nicht. Ein normaler Handwerksbetrieb, der sich nur auf Reparaturen oder so spezialisiert, ist auch ein Handelsgewerbe.
Klar auf den Punkt gebracht, war das Problem hier:
Kann eine OHG auch ohne Eintragung ins Handelsregister entstehen?
Nur darum gings. Ich hab mehrfach gesagt, dass es ja sein kann, dass das Unternehmen des Fragestellers so klein ist, dass kein Handelsgewerbe i.S.d. § 1 II HGB vorliegt. Aber wenn, dann wäre es eine OHG. Stimmst Du dem zu oder nicht?