Und glaube mir, auch wenn eine OHG-Eintragung nur deklaratorisch ist, ist sie dennoch zwingend vorgeschrieben.
So ist es, ganz genau so:
Sie ist deklaratorisch, d.h. eine OHG wird auch dann zur OHG, wenn sie diese Eintragung unterlässt, u.U. absichtlich unterlässt, um den Bindungen des Handelsgesetzbuches scheinbar zu entgehen. Eine Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt, ist OHG, auch wenn sie es nicht will!
Es kann ja sein, dass der Fragesteller nur so nach Feierabend tätig wird. Dann hast Du recht: kein Handelsgewerbe, keine OHG, es sei denn er lässt sich eintragen (konstitutive Wirkung der Eintragung). Wenn aber sein Betrieb einen erheblichen Umfang erreicht: ohne weiteres OHG. Wenn ich das eingangs nicht ganz klar herausdifferenziert habe, müsste es jetzt aber klar geworden sein.